STEUERRECHT
Neuregelungen der Grundsteuer – wie wird die Reform aussehen?
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat es im April diesen Jahres bereits bestätigt: Die Grundsteuer ist mit ihren derzeitigen Berechnungsgrundlagen verfassungswidrig. Bis Ende 2019 ist nun Zeit, die Steuer zu reformieren. Wie diese Reform aussehen soll, wird derzeit heftig diskutiert.
Veraltete Einheitswerte führen zur ungleichen Besteuerung
Die Grundsteuer spült jährlich 14 Milliarden Euro in die öffentlichen Kassen. Mit kaum einer anderen Steuer wird ein vergleichbar hohes Steuervolumen erzielt. Dennoch steht ihre Berechnungsgrundlage seit langem in der Kritik. Die veralteten Einheitswerte, auf die sich die Steuer bisher bezieht, hat nun auch das Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt. Nun muss eine Reform der Grundsteuer her – nur wie die aussehen soll wird vielfach noch diskutiert.
Im Auftrag der Verbände Haus & Grund und Zentraler Immobilienausschusses hat nun das ifo-Institut ein Konzept für eine Berechnung der Steuer nach der Grundstücksfläche in Berlin vorgestellt.
Flächenmodell soll Kosten deckeln
Mit der Besteuerung nach dem Flächenmodell sollen viele der mit der geforderten Neuregelung verbundenen Probleme gelöst werden. Vor allem soll mit dieser Berechnungsgrundlage ein kompliziertes Verfahren der Berechnung nach dem Wert der Immobilie vermieden werden. Ziel ist es, die Koste, die mit einer Neuberechnung der Steuer einhergehen, so gering wie möglich zu halten, denn der Bearbeitungsaufwand wird voraussichtlich immens sein.
Eine Berechnung nach der Fläche würde aber auch die Bürger in Zeiten steigender Immobilienpreise vor höheren Steuerbelastungen bewahren. Eine aufwendige Berechnung der Grundsteuer nach dem Wert der Immobilie würde nämlich gerade in Großstädten zu einer übermäßigen Belastung von Hausbesitzern führen.
Weitere Reformvorschläge in der Diskussion
Zwei weitere Modelle, eine Berechnung nach dem Wert des Grundstückes und eine Berechnung nach einem Kostenwertmodel, in das zusätzlich Bau- und Sanierungskosten für die Häuser mit einfließen, sind ebenfalls noch im Gespräch. Letztlich bedeuten wertbasierte Modelle aber immer einen höheren Bearbeitungsaufwand – und das obwohl die Zeit für eine Neuregelung drängt.
Welches Modell sich am Ende durchsetzen wird, wird sich wohl Ende des Jahres entscheiden. Bis Ende 2018 soll ein Vorschlag zusammen mit den Ländern erarbeitet worden sein, erklärte nun die Sprecherin von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD).
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