Rechtsanwalt Dr.Lars Jaeschke, LL.M.
Wenn Sie die „Ihre" Marke gefunden haben, professionell soweit wie möglich recherchiert wurde, dass Sie damit bei Benutzung im geschäftlichen Verkehr keine fremden Rechte verletzen, die Marke angemeldet und eingetragen ist, sollten Sie eine fachanwaltliche Überwachung Ihrer Marke beauftragen. Das DPMA prüft spätere Markenanmeldungen NICHT dahingehend, ob diese ältere, also Ihre, Rechte verletzen.
Für die Überwachung Ihrer Marke sind Sie selbst verantwortlich, wenn Sie nicht riskieren möchten, dass der Schutzumfang Ihrer geschwächt wird. Bekannte Beispiele sind „Vaseline" (RGZ 73, 229, 232) oder u.U. „Fön" für Haartrockner: (vgl. ... weiter lesen