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Gewerbemietrecht
Trotz Kenntnis von geplanten Baumaßnahmen bei Vertragsschluss hat der Mieter ein Minderungsrecht, wenn ihm die besondere Intensität der später durchgeführten Baumaßnahmen nicht bekannt war.
In dem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall (Kammergericht, Urteil vom 12.11.2007, Az. 8 U 194/06) war dem Mieter bereits bei Anmietung der Mietsache bekannt, dass in der Straße, in der die Mieträume lagen, eine U-Bahn gebaut werden sollte. Später waren die Bauarbeiten aber so intensiv, dass die gesamte Straße gesperrt wurde, so dass ein ungehinderter Zugang zu den Mieträumen wegen dort aufgestellter Baucontainer nicht mehr möglich war. Der Mieter war auf ... weiter lesen
Grundsätzlich kann der Mieter vom Vermieter vorab die Kosten für die Beseitigung der Mängel verlangen. Dies gilt allerdings nur für solche Maßnahmen, die zur Mängelbeseitigung auch geeignet sind. BGH, Urteil vom 21. April 2010 – VIII ZR 131/09 –, juris, Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin Ausgangslage: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Mieter gemäß § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB bei Mängeln der Mietsache, den Mangel der Mietsache selbst beseitigen (lassen) und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist. Zur ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Das Berliner Kammergericht (Berlins höchstes Zivilgericht, Urteil vom 25.9.2006, Aktenzeichen: 12 U 118/05) entschied, dass wiederholte Schimmelbildung an den Einbaumöbeln im Gewerberaum nicht zu einem Mietmangel führt, solange keine erhöhte Schimmelkonzentration in der Luft oder keine erhöhte Raumluftfeuchtigkeit nachgewiesen werden kann. Selbst ein laborgutachterlich geführter Nachweis, dass die Schimmelpilzsporen toxischer Natur waren, konnte keinen Mietmangel begründen. Denn, so die Richter, die Einbaumöbel seien nicht mitvermietet und eine Schadstoffbelastung der ... weiter lesen
Wird eine vermietete Wohnung veräußert, kann der Käufer ermächtigt werden, bereits vor Eigentumsübergang Erklärungen wie ein Mieterhöhungsverlangen im eigenen Namen abzugeben - BGH vom 19.03.2014, VIII ZR 203/13
Vielen ist der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" bekannt, der in § 566 BGB geregelt ist. Danach tritt der Käufer beim Kauf eines Gebäudes in die Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten ein. Maßgeblich ist hierbei der Eigentumsübergang, der erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch vollendet ist.
Zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags beim Notar und der Eintragung liegen schon im Normalfall Wochen und Monate, ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts München vom 21.5.14, Aktenzeichen 452 C 2908/14.
Ausgangslage:
Wohnungskündigungen sind Gang und Gebe in Zeiten steigender Mieten, Vermieter können anschließend den Wohnraum an neue Mieter teurer vermieten. Aus dem Mietverhältnis ergeben sich für den Mieter abgesehen von der Mietzahlung auch einige Nebenpflichten. Außerdem muss bei dem Mietverhältnis als Dauerschuldverhältnis auch ein gewisses Vertrauensverhältnis bestehen. Die Verletzung von Nebenpflichten aber auch die Beschädigung des Vertrauensverhältnisses kann ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Um einen Kampfhund in der Wohnung zu halten, ist zuvor unbedingt die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Der Mietvertrag wird in aller Regel die Haltung eines Kampfhundes nicht ausdrücklich gestatten. Wenn der Vermieter seine Erlaubnis verweigert, hat der Mieter auch meist keinen Anspruch. Wird der Kampfhund trotzdem in der Wohnung gehalten, riskiert der Mieter eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung des Mietverhältnisses.
Vereinbarung über Haltung des Kampfhundes im Mietvertrag treffen:
Am sichersten geht der Mieter, wenn er eine ausdrückliche ... weiter lesen
Ein Zeitmietvertrag über eine Wohnung kann gemäß § 575 BGB nur geschlossen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit Eigenbedarf geltend machen will oder die Räume so umbauen oder auch beseitigen möchte, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würde. Dies muss der Vermieter dem Mieter zudem bei Vertragsschluss schriftlich mitteilen, anderenfalls liegt ein unbefristeter Mietvertrag vor, der mit der Frist des § 573 c BGB, also spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats, gekündigt werden kann.
Eine solche unwirksame Zeitmietvereinbarung kann jedoch unter bestimmten Umständen als beidseitiger ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Die Schimmelsaison ist in vollem Gange, immer wieder beschäftigt der Schimmelpilz in den Wohnungen Mieter und Vermieter und produziert Streitfälle. Für Mieter stellt sich die Frage, welche Ansprüche sie gegen den Vermieter haben und wie sie vorgehen sollten. Immer wieder überlegen sie, im Zuge dessen zu einer fristlosen Kündigung zu greifen. Können sie wegen Schimmel das Mietverhältnis fristlos kündigen?
Fristlose Kündigung bei Gesundheitsschädigung
Mieter sind nur ausnahmsweise zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn es ihnen aufgrund der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Schimmelpilze in Mieträumen treten periodisch auf. Während im Frühjahr bedingt durch das stärkere Lüften der Wohnungen und das wärmere Wetter der Schimmelpilz meist abtrocknet tritt er dann zu Beginn der Heizsaison umso stärker wieder auf.
Mieter haben verschiedene Möglichkeiten, Ansprüche wegen des Schimmelpilzes geltend zu machen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie die Wohnung selbst vertragsgerecht nutzen und ihren Pflichten zum Heizen und Lüften der Wohnung ausreichend nachkommen.
Wichtigste Grundregel für Mieter ist die sofortige Anzeige des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 03. Februar 2015 – 750 C 16/14 –.
Ausgangslage:
Hausverwalter leben gefährlich, wenn sie Schadensmeldungen am Objekt nicht nachgehen. Doch welche Pflichten hat der Hausverwalter konkret bei einer Schadensmeldung?
Fall:
Der Mieter einer Wohnung unter dem Flachdach einer Wohnungseigentümergemeinschaft hatte sich bei seinem Vermieter über eine Wasserblase unter der Tapete im Flur beschwert. Der Vermieter informiert den Hausverwalter. Der Hausverwalter beauftragte eine Fachfirma mit der Kontrolle des Schadensbildes. Als sich die ... weiter lesen
Beleidigungen und Drohungen seitens des Mieters gegenüber der Hausverwaltung haben unmittelbare Kündigungsrelevanz, weil den Vermieter dieser gegenüber eine Schutzpflicht trifft. Die Schlussformel "Hoffentlich trifft Sie der Blitz, Frau H!" überschreitet die Grenze des Zumutbaren, ebenso wie die Bezeichnung der Hausverwalterin als "grenzdebil" (AG München v. 24.06.2022 - 461 C 19994/21).
Der Fall : Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis fristlos und erhob Räumungsklage, weil der Mieter die Hausverwaltung in einem Brief als "grenzdebil" bezeichnet hatte und der Brief mit der Schlussformel "Hoffentlich trifft Sie der Blitz, Frau H!" endete. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen.
Vermieter haben neue Kündigungsmöglichkeit
Der Bundesgerichtshof hat Vermietern eine weitere Möglichkeit eröffnet, Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Vermieter, die den Mieter zur Gewährung von Zutritt auffordern, können bei unberechtigter Verweigerung des Zutritts durch den Mieter fristlos, bzw. ordentlich das Mietverhältnis kündigen ( Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. April 2015 – VIII ZR 281/13 – für den Fall eines verweigerten Zutritts zur Beseitigung eines Schwammbefalls der Wohnung) .
Keine Duldungsklage vorab erforderlich
Der ... weiter lesen