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(Stuttgart) Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben. Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Gerichts vom 10.04.2015 zu seinem rechtskräftigen Beschluss vom 28.01.2015 (15 W 503/14), hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einer Nachlasssache entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund bestätigt. Danach gilt: Wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom ... weiter lesen
Die Erbrechtsreform aus dem Jahre 2010 hat die Verjährungsregeln geändert und könnte nun in diesem Jahr erstmals merklich ihre Kreise ziehen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Auf Grund der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts könnte zum 31.12.2012 ein Großteil erbrechtlicher Ansprüche verjähren. Im Zuge dieser Reform ist die dreißigjährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB alte Fassung weggefallen. Seit dem 01.01.2010 fallen erbrechtliche Ansprüche unter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger, der Miterbe ist, soll ein Recht auf Grundbucheinsicht zur Feststellung von eventuell bestehenden Pflichtteilergänzungsansprüchen haben. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) München mit Beschluss vom 07.11.2012 (Az.: 34 Wx 360/12). Das OLG hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem eine gesetzliche Erbin die Erteilung von unbeglaubigten Grundbuchauszügen "über eventuelle Grundbesitze" des verstorbenen Vaters zur Feststellung möglicher ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschied mit Beschluss vom 10.01.2013 (Az.: 15 W 79/12), dass eine transmortale Vollmacht, welche seitens des Erblassers erlassen wurde, wohl erlischt sofern der Bevollmächtigte Alleinerben sei. In dem von dem OLG zu entscheidenden Fall soll eine beantragte Eigentumsumschreibung eines Ehemanns der Erblasserin anscheinend von dem Grundbuchamt abgelehnt worden sein. Vor ihrem Tod soll die verstorbene Ehefrau ihrem Ehemann eine notarielle Generalvollmacht erteilt haben. Diese sollte ... weiter lesen
Der erläutert einführend, ob ein nach deutschem Recht formal wirksam errichtetes Testament in den USA anerkannt werden kann. Form des Testaments nach deutschem Recht Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (“BGB”) kann der Testierende zwischen zwei Testamentsformen wählen (§ 2231 BGB): 1) Dem öffentlichen oder notariellen Testament (§ 2232 BGB), und 2) dem handschriftlichen Testament (§2247 BGB). Für die Formwirksamkeit dieser Testamente sind Testierzeugen nicht erforderlich und – anders als in den USA – ist es auch unüblich Testierzeugen hinzuzuziehen. Form des Testaments nach US Recht Es ... weiter lesen
Koblenz (jur). Erbt ein minderjähriges Kind wegen des frühen Todes der Mutter ein Vermögen, muss der Vater die Verwendung des Nachlasses genau dokumentieren. Dabei sind bis zur Volljährigkeit des Kindes alle Ein- und Ausgaben der Vermögensverwaltung übersichtlich und verständlich aufzuführen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag, 6. Dezember 2013, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 11 UF 451/13). Im konkreten Rechtsstreit verlangte eine heute 41-jährige Frau von ihrem Vater Auskunft über ihr von der Mutter ererbtes Vermögen. Im September 1985 hatte sich die Mutter das Leben genommen und der damals 13-jährigen Klägerin sowie ihren zwei ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Oftmals setzen sich Eheleute in ihren Testamenten wechselseitig als Erben und ihre Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Dabei wird vielfach nicht bedacht, dass im Todesfall eines Elternteils auch dessen Bruder oder Schwester seinen bzw. ihren Pflichtteil einfordern kann. Dies kann dann im Endeffekt zu großen Problemen führen. Insbesondere der verbleibende Schlusserbe kann sich des verbleibenden Schlusserbteils letztlich nicht sicher sein und somit kann diese Konstellation gerade für ihn negative ... weiter lesen
Die sog. Erbrechtsverordnung – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 – tritt ab dem 17.08.2015 in Kraft. Das hat erhebliche Auswirkungen für ausländische Staatsangehörige in Deutschland! Bislang werden alle Erbfälle von Italienern, die in Deutschland ihren letzten Wohnsitz hatten, nach dem italienischen Erbrecht geregelt, wenn sie im Testament keine andere Wahl getroffen haben, Art. 25 I EGBGB und Art. 46 I legge 218 vom 31.051995. Entscheidend für das anwendbare Erbrecht ist bis dahin die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen. Diese grundsätzliche Regel ändert sich nun ab dem 17.08.2015. Nach diesem Datum richtet sich das anwendbare Erbrecht nach dem Recht des ... weiter lesen
Hamm (jur). Ein wirksames Testament muss „einen ernstlichen Testierwillen des Erblassers“ erkennen lassen. Bei kleinen Zetteln mit grob fehlerhafter Überschrift ist ein solcher Wille nicht feststellbar, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 5. Januar 2016, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 10 W 153/15). Im entschiedenen Fall war die Erblasserin im Juli 2013 im Alter von 102 Jahren verstorben. Sie hatte eine kinderlose Tochter sowie einen 2009 verstorbenen Sohn mit vier Kindern. Nach dem Tod ihrer Großmutter verlangten die Enkel deren Haus im ostwestfälischen Lübbecke für sich. Sie legten zwei Schriftstücke vor, die sie als wirksames Testament ansahen. ... weiter lesen
Um ein Testament zu schreiben, bedarf es grundsätzlich nicht viel. Stift und Papier reichen als Erstes aus, um den letzten Willen niederzuschreiben. Es sind jedoch einige Dinge zu beachten, damit das Geschriebene auch wirksam ist. Die Handschriftlichkeit Das Testament kann entweder vor einem Notar oder aber eigenhändig handschriftlich verfasst werden. Sollte Letzteres der Fall sein, muss die Verfügung vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben werden- von der ersten bis zur letzten Zeile. Dabei darf kein Computer oder Smartphone benutzt werden. Auch Tonträger dürfen nicht verwendet werden. Ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments sei es nicht erforderlich, dass beide Ehegatten das Testament zur gleichen Zeit unterzeichnen. Selbst ein Beitritt nach Jahren soll noch möglich sein. So hat das Oberlandesgericht in München jüngst entschieden. Errichten die Ehegatten ein Testament, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und im Falle des Todes des Letztversterbenden der Nachlass an einen Dritten, regelmäßig die Kinder, fallen soll (sog. Berliner Testament), sei die Unterschrift beider Ehegatten ... weiter lesen
Das Kammergericht (KG) hat mit Beschluss vom 03.04.2012, AZ: 1 W 557/11, nochmals die herrschende Meinung a) zum anwendbaren Erbrecht bei Vererbung von Anteilen einer Erbengemeinschaft und b) zur Rechtsstellung des Trustee und der Begünstigten („beneficiary“) eines US – Trusts (Colorado) in Deutschland. Zu a) führt das KG aus: „Nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte. Da der Erblasser die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten besaß, verweist Art. 25 Abs. 1 EGBGB also auf US-amerikanisches Recht. Bei dieser Verweisung handelt es sich nach Art. 4 Abs. 1 Satz ... weiter lesen