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Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.10.2017, VIII R 13/15
Wer sein Geld gegen Verzinsung verleiht, gewährt ein Darlehen. Der Darlehensgeber will dadurch in aller Regel durch den Zins Gewinne erzielen. Umgangssprachlich lässt er sein Geld für sich arbeiten.
Nach § 1 Absatz I Satz 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer fällt nach § 2 Absatz I Nr. 7 EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen an. Der Gesetzgeber hat auch diesen Begriff in § 20 EStG genau definiert. Im vorliegenden Fall war § 20 Absatz I Nr. 1 Satz 1 EStG relevant. ... weiter lesen
München (jur). Ein leichtfertiger Fehler eines Steuerberaters führt nicht zu einer längeren Korrekturfrist für das Finanzamt. Nach vier Jahren kann der Steuerpflichtige auf den Bescheid vertrauen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 11. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII R 27/10).
Laut Gesetz kann das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid in der Regel vier Jahre lang korrigieren. Diese sogenannte Festsetzungsfrist verlängert sich aber auf „zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und fünf Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist“.
Im Streitfall war ein Arzt an einem Labor beteiligt, das aber Verluste ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit wurden nicht selten die Finanzämter übergangen, indem zu versteuernde Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland nicht angegeben wurden. Da in vielen Fällen der Sterbefall eingetreten ist, befinden sich mittlerweile die Erben der Steuersünder im Besitz des Geldes. Im Zuge der Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung könnte auch Erben von Steuersündern eine Strafverfolgung drohen. Nicht nur, dass Geldanlegern Ärger droht, vielmehr könnte den Erben die Pflicht ... weiter lesen