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Kurzfassung
Zeit ist Geld, sagt der Volksmund. Und nicht nur der. Jedenfalls für Geschäftsleute vertreten auch Gesetzgeber und Gerichte diese Ansicht. Der Kaufmann, der Mängel einer Ware erfolgreich rügen will, hat sich damit ebenso zu beeilen wie der Kaufmann, der mit der beabsichtigten Vorgehensweise des Geschäftspartners nicht einverstanden ist und diesen daran hindern will.
So wieder jüngst bestätigt in einem Berufungsurteil des Landgerichts Coburg. Die Richter stellten klar, dass gerade bei eilbedürftigen Geschäften, beispielsweise Baustellen mit bestimmten Fertigstellungsterminen, der Käufer von Waren diese binnen kurzer Zeit zu untersuchen und eventuelle Mängel beim Verkäufer zu rügen hat. Andernfalls ... weiter lesen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig. Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts schließt sich damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Auf eine vorherige Anfrage haben die anderen Senate des Bundesarbeitsgerichts mitgeteilt, dass hiergegen keine Einwendungen bestehen bzw. an entgegenstehenden älteren Entscheidungen nicht festgehalten werde.
In dem zu entscheidenden Rechtsstreit ging es um die Feststellung der Höchstarbeitszeit von Rettungssanitätern. Beklagter Arbeitgeber war eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter ein Landkreis sowie zwei Hilfsorganisationen sind. Die Revision der beklagten Gesellschaft bürgerlichen Rechts wurde wegen Versäumung der ... weiter lesen
Der II. Zivilsenat war in drei Parallelverfahren mit zivilrechtlichen Auswirkungen des sogenannten Balsam-Skandals befaßt. Die im Bereich des Sportstättenbaus tätige Balsam AG fiel im Jahre 1994 in Konkurs, nachdem sich herausgestellt hatte, daß sie in gewaltigem Ausmaß sogenannte Luftforderungen gegen ihre Auftraggeber an das Factoring-Unternehmen Procedo GmbH verkauft hatte. Dabei bestritt die Balsam AG die Abführung der angeblichen Erlöse des Forderungseinzugs an die Procedo GmbH mangels Existenz wirklicher Forderungen aus den ihr jeweils von dieser für den Ankauf weiterer Luftforderungen gezahlten Mitteln. Die sich wegen des "Schneeballeffekts" ständig vergrößernden Ausgaben der Procedo GmbH für wertlose Forderungen führten zu ... weiter lesen