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Rechtsanwalt für Erbschaftsteuerrecht in Spanien




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Der EuGH hat am 19.07.2012 in der Rechtssache C 31/11 entschieden:
Eine Regelung eines Mitgliedstaats wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach bei der Berechnung der Erbschaftsteuer die Anwendung bestimmter Steuervergünstigungen auf einen Nachlass in Form der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem Drittstaat ausgeschlossen ist, während diese Vergünstigungen beim Erwerb einer solchen Beteiligung von Todes wegen gewährt werden, wenn sich der Sitz der Gesellschaft in einem Mitgliedstaat befindet, berührt vorwiegend die Ausübung der Niederlassungsfreiheit im Sinne der Art. 49 ff. AEUV, sofern die genannte Beteiligung es ihrem Inhaber ermöglicht, einen sicheren Einfluss ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ob eine Steuerbefreiung für den Erwerb von selbstgenutzten Familienheimen vorliegt, ist stets von einer Entscheidung im Einzelfall abhängig. Es geht letztlich um die Frage, was im Einzelnen unter den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung für den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen zu verstehen ist. Hierbei ist stets der Sinn und Zweck der Vorschriften ausschlaggebend. Die Steuerbefreiung für den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen ist nach dem Erbschaftssteuergesetz an zwei Voraussetzungen geknüpft: Die ... weiter lesen
Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4.7.12 (II R 38/10) 1. Ein auf einer Anwachsungsklausel nach französischem Ehegüterrecht beruhender Erwerb von Todes wegen kann der inländischen Erbschaftsteuer unterliegen. 2. Ein Erbanfall i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist gegeben, wenn nach dem maßgebenden ausländischen Recht der Tod einer Person unmittelbar kraft Gesetzes zu einer Gesamtrechtsnachfolge in ihr Vermögen führt. Ist dies der Fall, entspricht dies sowohl hinsichtlich der Rechtsfolgen als auch des wirtschaftlichen Ergebnisses einem Erwerb durch Erbfolge gemäß §§ 1922 und 1967 BGB. Unerheblich ist, wie das ausländische Recht den Erwerb zivilrechtlich ... weiter lesen