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Schleswig (jur). Eltern, die im Vorgriff auf das spätere Erbe ihren Kindern eine Schenkung machen, sollten dies gut planen und mit den Kindern besprechen. Denn sonst kann unnötige Grunderwerbssteuer fällig werden, wie aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (FG) in Schleswig hervorgeht (Az.: 3 K 125/09). Im entschiedenen Fall hatte die Muter ihren beiden Töchtern jeweils zur Hälfte zwei Grundstücke geschenkt. Nach 13 Jahren wollten die Töchter das Grundeigentum neu aufteilen: Das eine Grundstück sollte der einen ganz gehören, das wertvollere dafür der anderen zum größeren Teil. Einen entsprechenden ... weiter lesen
Wenn ein Steuerbescheid gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ergeht, hat nur diese - und nicht der einzelne Gesellschafter - das Recht und die Möglichkeit, hiergegen Einspruch einzulegen. Wird dieser Umstand verkannt, wird der Steuerbescheid bestandskräftig, auch wenn die Gesellschafter irrtümlicherweise davon ausgehen, sie hätten wirksam Rechtsmittel gegen den belastenden Bescheid erhoben. Soll ein Steuerbescheid gegen die GbR "angegriffen" werden, muss der Einspruch im Namen der Gesellschaft nach §§ 709 Abs. 1, 714 BGB und zudem durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich erhoben werden. Dies gilt gemäß § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB selbst ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die von den Anlegern mit der Beteiligung erhofften Steuervorteile ergeben sich oftmals erst zum Ende der Beteiligung. Häufig führt die Besonderheit, dass sich der Unterschiedsbetrag erst am Laufzeitende der Fondsbeteiligung zeigt, zu Problemen bei den Anlegern. Diese sind häufig nicht auf die Möglichkeit von Steuernachforderungen vorbereitet. In der Regel hängt die Gewinn- oder Verlustzuweisung gegenüber einem Anleger davon ab, ob der Unterschiedsbetrag positiv oder negativ ausfällt. ... weiter lesen