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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.04.2018, 519 KLs 7/17
Mit Urteil vom 17.04.2018 hat das Landgericht Berlin drei Angeklagte vom Vorwurf der Energiesteuerhinterziehung freigesprochen (519 KLs 7/17). Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, in 761 Fällen Energiesteuern in Höhe von insgesamt ca. 9,35 Millionen Euro hinterzogen zu haben.
Die Angeklagten hatten jeweils in Deutschland versteuertes markiertes Heizöl in andere Mitgliedstaaten der EU geliefert, jedoch hatte keiner der Empfänger der Energieerzeugnisse die Erwerbe steuerlich erklärt. Im Rahmen der Ermittlungen im Ausland waren die meisten Empfänger nicht mehr auffindbar, teilweise wurden bestehende Firmen angeblich als ... weiter lesen
Die irische Billigfluglinie Ryanair steht (mal wieder) im Fokus deutscher Staatsanwaltschaften. An sechs deutschen Standorten wurden Geschäftsräume durchsucht. Durchsucht wurden, nach Berichten von diversen Zeitungen, die Geschäftsräume an den deutschen Standorten: Berlin-Schönefeld, Köln, Weeze, Frankfurt-Hahn, Bremen und Baden-Baden. Die Ermittlungen, welche angeblich schon seit mehreren Jahren laufen, beziehen sich auf ein Beschäftigungsmodell, mit dem Ryanair bislang einen großen Teil seiner Piloten beschäftigt hat. Es handelt sich um ein sogenanntes Contractor-Modell, bei dem Piloten aufgefordert werden, eine Art "Ich-AG" in Irland zu gründen. Diese vermittelt dann den ... weiter lesen
BFH Urteil v. 8.7.15, VI R 51/14
Der Bundesfinanzhof entschied, dass bei der vollständigen Offenlegung des für die Besteuerung relevanten Sachverhaltes durch den Steuerpflichtige n im Veranlagungsverfahren gegenüber dem Finanzamt keine arglistige Täuschung vorliegt. Trotz der Einschätzung des Finanzamtes, dass es sich bei den Angaben des Arbeitgebers des Steuerpflichtigen in der Lohnsteuerbescheinigung um eine unrichtige juristische Bewertung des Sachverhaltes handele, stelle sich eine Bezugnahme des Steuerpflichtigen auf diese Angaben im Einspruchsverfahren ebenfalls nicht gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 c AO als sonstiges unlauteres Mittel dar.
Aufgrund der Tatsache, dass der gesamte ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 24. Mai 2016 – 4 StR 440/15
Das Urteil des BGH hob den Freispruch für den Bürgermeister der Stadt Halle in Sachsen-Anhalt auf. Dieser wurde durch das vorinstanzliche Urteil LG Halle für nicht schuldig befunden. Die Revision war von der Staatsanwaltschaft beantragt worden. Aufgrund der Zurückverweisung des BGH bedarf einer Entscheidung des LG Halle. Der Vorwurf lautet auf Untreue gemäß § 266 StGB.
Der Tatbestand des § 266 StGB setzt voraus, dass die durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die kraft ... weiter lesen
Bei einer Selbstanzeige werden zwangsläufig die nicht veranlagten Steuern nacherhoben. Es können jedoch auch weitere Zahlungen auf den Anzeigeerstatter zukommen. Zum einen wären da die Hinterziehungszinsen und zum anderen der Strafzuschlag.
Letzterer gewinnt immer mehr an Bedeutung.
Bei der Selbstanzeige gibt es einen besonderen Sperrtatbestand, welcher die Selbstanzeige für Steuerstraftaten ausschließt. Dieser Tatbestand tritt ein, sobald der hinterzogene Betrag 25 000 € übersteigt –je Tat-.
Nach der Einstellungsvorschrift des § 398a AO kann der Beschuldigte gleichwohl einer Sperre entgehen und somit eine erfolgsversprechende Selbstanzeige erheben, wenn er die ... weiter lesen
Der Fall ist bekannt. Weil es der Angeklagte war. Die hinterzogene Summe war sehr hoch. Dadurch wurde der Fall aber nicht bekannt. Juristisch ist aber nicht der Bekanntheitsgrad des damaligen Angeklagten von Bedeutung sondern vielmehr das Strafmaß und die Selbstanzeige des Verurteilten.
Die Selbstanzeige des Verurteilten war nicht wirksam. Soviel steht fest. Danach wurde diskutiert ob es sich schlicht um eine „missglückte“ Selbstanzeige handelte und diese, bei richtiger Beratung, wirksam hätte abgegeben werden können und somit auch entsprechend umfänglich berücksichtigt werden müsste oder ob es sich um einen „Schnellschuss“, bevor der Sperrgrund der Tatendeckung eintrat, ... weiter lesen
OLG Hamm Beschluss v. 5.1.16, 4 RBs 320/15
Eine Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Münster bezog sich auf die Höhe einer veranschlagten Geldbuße wegen Bargeldschmuggels. Diese erwies sich als unbegründet. Die Geldbuße in Höhe von 13.200 Euro erwies sich als rechtskräftig. Damit wurde der vorhergehende Beschluss des Amtsgerichts Münster bestätigt.
Der vorsätzliche Schmuggel von 55.000 Euro Bargeld stellt einen Verstoß gegen das ZollVG dar. Gemäß § 12 a Abs. 2 ZollVG ist bei einer Kontrolle auf Nachfrage der Beamten hin Bargeld ab einer Summe von 10.000 Euro anzugeben, das in die Bundesrepublik ... weiter lesen
Wenn ein Beamter zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteil wird, endet automatisch sein Beamtenverhältnis. Auch ein Beamter im Ruhestand verliert seine Pensionsberechtigung, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wird.
Insbesondere im Steuerstrafrecht gelten diese allgemeinen Grenzen jedoch nicht. Ein Beamter kann auch dann aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden, wenn sein außerdienstliches Verhalten gegen die sog. Wohlverhaltenspflicht verstößt. Die fallbezogene Würdigung des Verhaltens muss hier nachteilige Rückschlüsse auf die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zulassen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund ... weiter lesen
Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 1.3.17, 7 K 7210/15
Die E-Mail ist als alltägliches Kommunikationsmittel schon längst im Rechtsverkehr angekommen. Die Schnelligkeit als ihr größter Vorteil bedeutet aber auch das größte Problem für die Beweisführung. Eine E-Mail ist meist schneller gelöscht als ein Brief verschwunden ist. Gerade was die Zustellung angeht bestehen massive Nachweisschwierigkeiten. Eine interessante Entscheidung in diesem Zusammenhang fällte nun das Finanzgericht Berlin.
Laut Sachverhalt hatte die Klägerin Kindergeld erhalten. Sie war dazu berechtigt, hatte dies jedoch nie beantragt. Daraufhin hatte sie das beklagte Finanzamt per ... weiter lesen
Verkäufer von Software zur Kassenmanipulation haftet persönlich für von Kunden hinterzogene Steuern.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.01.2015 - 5 V 2068/14) hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer Firma, welche Kassensysteme nebst Manipulationssoftware herstellt und vertreibt, für die Steuern haftet, die ein Kunde (im konkreten Fall der Inhaber eines Eiscafés) hinterzogen hat.
Aus steuerstrafrechtlicher Sicht (nicht zu verwechseln mit der steuerrechtlichen Haftung) hat sich der Verkäufer der Software der Beihilfe einer Steuerhinterziehung strafbar gemacht.
Wer eine Steuerhinterziehung begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, ... weiter lesen
Nachdem das Steuerstrafverfahren beendet ist, stehen zum einen die Steuernachzahlung inklusive Zinsen ins Haus und zum anderen, etwaige mögliche Nebenfolgen der Steuerhinterziehung.
Bei der Ausübung eines Gewerbes, kommt der Entzug der Gewerbeerlaubnis in Betracht. Wichtigster Punkt ist hier die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden. Diese kann insbesondere bei hohen Summen der hinterzogenen Steuer verneint werden. So vor kurzem der Verwaltungsgerichtshof in München. Dieser bestätigte den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, unter anderem wegen erheblicher Steuerstraftaten mit einer Hinterziehungssumme von rund 1,1 Mio. Euro (BayVGH 2.7.14, 22 CS 14.1186, Abruf-Nr. 142401).
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BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015, 1 StR 373/15
Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO weist neben dem Grundtatbestand eine Reihe von Regelbeispielen vor, bei deren Vorliegen ein besonders schwerer Fall gegeben ist. Als Rechtsfolge sieht der Grundtatbestand eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, wohingegen eine Strafverschärfung von einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, die bis auf zehn Jahre erhöht werden kann, in besonders schweren Fällen eintritt.
Der BGH äußerte sich nun zum Fall des § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr.1 AO. Dieser ist einschlägig, wenn Steuern in großem Ausmaß verkürzt werden. Lange war ... weiter lesen