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Das Führungszeugnis ist eine behördliche Urkunde, welche die Vorstrafen einer Person auflistet.
Bestenfalls steht darin: "Inhalt: Keine Eintragung".
Ein Führungszeugnis wird in der Regel zur Einstellung bei einem Arbeitgeber oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt. Es wird bei der örtlichen Meldebehörde (Haupt- oder Nebenwohnsitz) beantragt und als Auszug aus dem Bundeszentralregister durch die Behörde des Bundesamts für Justiz in Bonn ausgestellt.
Welchen Inhalt ein Führungszeugnis hat, ist § 32 des Bundeszentralregistergesetzes – BZRG – zu entnehmen.
Nun geistern noch immer viele Meinungen über die Eintragungen in das ... weiter lesen
Der Angeklagte hatte in der Öffentlichkeit ein Abzeichen getragen, das dem Kennzeichen der Hitler-Jugend sehr ähnlich war. Das Landgericht hat ihn vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) freigesprochen. Nach seiner Auffassung setzt die Strafbarkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol einer bestimmten, dem "Mann auf der Straße" als solche bekannten verfassungswidrigen Organisation voraus. Diese Auslegung war zwischen mehreren Oberlandesgerichten streitig.
Auf Vorlage eines dieser Oberlandesgerichte - des Kammergerichts in Berlin - hat der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß das ... weiter lesen
Ja! Alleine bis Ende 2006 wurden nach Angaben des Bundesbildungsministeriums 381,4 Millionen € von mehr als 100.000 BAföG-Empfängern zurückgefordert. Und in bundesweit über 50.000 Fällen wurden die Akten danach der Staatsanwaltschaft überreicht. Neben der Rückzahlung drohen dann noch regelmäßig Gerichtsverhandlung, Verurteilung wegen Betrug (§ 263 StGB) zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und ein Eintrag der Vorstrafe im Führungszeugnis für Arbeitgeber. Gerade letzteres ist für zahlreiche Uni-Absolventen auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt in Bewerbungsverfahren ein absolutes Aus-Kriterium, das sie direkt in die Arbeitslosigkeit führen kann. ... weiter lesen
Führt jemand unter Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug im Straßenverkehr, kann er hierdurch eine bloße Ordnungswidrigkeit oder aber auch eine Straftat begehen.
Ordnungswidrig handelt, wer unter Wirkung von beispielsweise Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain oder Amphetamin im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt. Hierfür reicht es bereits aus, wenn die Substanz im Blut nachgewiesen wird.
Da jedoch nicht jede Anreicheung von Betäubungsmitteln im Blut eine Auswirkung auf das zentrale Nervensystem hat, wurden folgende Grenzwerte geschaffen: ... weiter lesen
Ein alltägliches Geschehen und nicht gerade das Thema für eine Doktorarbeit aber dennoch erwähnenswert.
Erst neulich kam mir selbst erneut zu Ohren, dass ein Geschäft seine Kunden auffordern würde, einen Einkaufswagen zu benutzen.
Die Käufer waren mehr als verwirrt.
Ich möchte jetzt nicht die Geschäftspolitik und das Hausrecht problematisieren aber habe schon so manchen gesehen, welcher seine eigene Tasche benutzt hatte, ein kleines Produkt vergaß auf das Kassenlaufband zu legen und dann ist es spätestens nach dem passieren der Kasse schwer, den Verdacht des Diebstahls vollständig zu beseitigen.
Mit dem Einstecken in die eigene Tasche ist der objektive Tatbestand ... weiter lesen
Die Geldwäsche spielt in der Praxis der Strafverteidigung eine immer größere Rolle. Geldwäscher bedienen sich in Deutschland immer stärker auch der Mithilfe von Privatleuten. Die Verdachtsanzeigen häufen sich. Es geht schon lange nicht mehr ausschließlich um große internationale Affären.
Geldwäsche im eigentlichen Sinn bedeutet das Einschleusen von Vermögenswerten aus organisierter Kriminalität oder verwandten Kriminalitätsformen in den normalen Wirtschaftsverkehr. Das Geld ist danach „sauber“ und kann ganz normal verwendet werden.
Den Ursprung des Ausdrucks geht jedoch nicht auf das sprichwörtliche Waschen zurück sondern auf eine ... weiter lesen
BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 (BGH 5 StR 600/17)
Zum 1. Juli 2017 trat das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft, über dessen Inhalte hier schon ausführlich berichtet wurde.
Naturgemäß dauert es eine gewisse Zeitspanne, bis die ersten praktischen Rechtsprobleme nach einer Gesetzesänderung auftreten. Einschlägige Fälle müssen zunächst überhaupt vor den Gerichten verhandelt werden. Zudem müssen aufgrund des strafrechtlichen Rückwirkungsverbots des Art. 103 Absatz II GG die Sachverhalte bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung abgeschlossen worden sein, es sei denn diese ist für den Betroffenen von ... weiter lesen
Während normalerweise der Leistungserbringer die Umsatzsteuer schuldet, geht bei bestimmten steuerpflichtigen Leistungen die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über.
In dem deutschen Umsatzsteuerrecht in § 13b UStG geregelt, umfasste das Reverse Charge-Verfahren bei seiner Einführung im Jahr 2002 nur wenige Anwendungsfälle. Inzwischen nennt § 13b Abs. 2 UStG insgesamt elf Tatbestände.
Das Hauptaugenmerk des § 13b UStG gilt dem Steuerstrafrecht. Ein Unternehmer wird als Mittelsmann tatsächlich oder zum Schein in eine Leistungskette (zum Beispiel der Handel mit Smartphones) eingeschaltet. Er weist Umsatzsteuer in seiner Rechnung aus, führt sie jedoch nicht an ... weiter lesen
Rechtsanwalt Erath, Tel: 017644445872 rettet Ihren Führerschein, vermeidet ein Fahrverbot, hilfe in allen Bußgeld und Strafsachen. Blog Bußgeld und Strafsachen im Straßenverkehr Rechtsanwalt Michael Erath Fachanwalt für Strafrecht Vertretung im Strafrecht und Bußgeldsachen Mobil: 0176/ 4444 5872 Blog@Ra-Erath.de http://www.verteidiger-stuttgart.de/ Lenk- un Ruhezeiten für gewerblichen Güter- und Personenverkehr Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger von über 3,5 t im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr sind innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in der ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen
Das Landgericht Stuttgart hatte die Angeklagten vom Vorwurf der Verbreitung pornographischer Videofilme und des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz a.F. freigesprochen. Die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen.
Nach den Feststellungen betrieben die Angeklagten eine sogenannte Automatenvideothek, in der unter anderem Filme pornographischen Inhalts erhältlich waren. Um auch ohne Ladenpersonal eine wirksame Alterskontrolle zu gewährleisten, mußten die Kunden bei den Angeklagten einen Aufnahmeantrag stellen. Dabei wurden ihre Angaben nach persönlicher Vorsprache anhand eines vorzulegenden Ausweispapiers überprüft und der Daumenabdruck eingelesen. Anschließend ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter Bestätigung einer Entscheidung der Vorinstanz entschieden.
Mit Beginn des Jahres 2003 wurde der in der Vollzugsanstalt Bruchsal bislang gestattete Verkauf mohnhaltiger Produkte an Gefangene über den externen Bäcker untersagt, weil derartige Erzeugnisse Rückstände an Rauschgift im Urin hinterlassen würden und hierdurch die in der Vollzugsanstalt regelmäßig durchgeführten Urinkontrollen beeinflusst werden könnten. Hiergegen wandte sich ein 32jähriger Gefangener mit dem Hinweis, dass er bekanntermaßen kein Drogenkonsument sei und die Mohnbrötchen auch nicht an Dritte weitergeben werde. Seinen Antrag, ihm weiterhin den Bezug von Mohnbrötchen zu gestatten, hat die ... weiter lesen