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Stuttgart (jur). Kann ein Opfer einer versuchten Vergewaltigung problemlos vor Gericht im Angesicht mit dem Täter den Vorfall schildern und lehnt es jahrelang eine psychologische Behandlung ab, spricht dies gegen das Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Ein Anspruch auf eine staatliche Opferentschädigung besteht dann nicht, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 2. Juni 2022 (Az.: L 6 VG 2740/21).
Die aus Schwaben stammende Klägerin wurde am 1. September 2006 Opfer einer versuchten Vergewaltigung. Wegen eines zufällig vorbeikommenden Passanten wurde die Vergewaltigung nicht vollzogen. ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Die homophoben Äußerungen des früheren Kasseler Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera auf dem österreichischen Internetportal kath.net zur „Ehe für alle“ sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Äußerungen, dass „Homo-Paare“ als „sterile, a-sexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial“ anzusehen und deren Kinder „bemitleidenswerte Befruchtungs-Produkte“ seien, schlagen nicht auf die „Ehre von Einzelpersonen“ durch, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 28. Februar 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 Ss 164/21).
Hintergrund des Rechtsstreits war die vom Deutschen ... weiter lesen
Im Geschäftsverkehr – gerade auch im grenzüberschreitenden – kommt es zu Straftaten gegen das Vermögen (Betrug, Unterschlagung, Untreue). Bei diesen fällt es dem Geschädigten gewöhnlich schwer, den Schädiger zu belangen. Im Verfahren vor den Zivilgerichten trägt der Geschädigte die umfängliche Darlegungs- und Beweislast und zunächst einmal die Kosten des Verfahrens. Diese kann er im Obsiegensfalle ganz oder teilweise bei dem Schädiger eintreiben, wenn dieser dann noch über pfändungsfähiges Vermögen verfügt.
Zudem sind die Mittel der Sachverhaltsermittlung beschränkt (forensic audit; Befragung von Zeugen, Auffinden von ... weiter lesen
Verbreiten von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b I Nr. 1 StGB)
Die kinderpornografische Schrift muss zur Erfüllung dieser Tatbestandsalternative einer unbestimmten – nicht mehr überschaubaren - Vielzahl von Personen zugänglich gemacht worden sein. Verbreiten liegt also dann nicht vor, wenn der Täter die kinderpornografische(n) Datei(en) lediglich an einzelne – individualisierbare - Personen versendet, etwa als E-Mail.
Ein (vollendetes) Verbreiten im Sinne des § 184 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist gegeben, wenn eine übertragene Datei auf einem (permanenten) Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen ist. So steht es zuletzt noch im Beschluß des BGH ... weiter lesen
Kommt das Gericht im Rahmen einer Hauptverhandlung zu der Überzeugung von der Schuld des Angeklagten, stellt sich die Frage, wie dessen Verhalten zu sanktionieren ist. Die Strafzumessung hat sich dabei grundsätzlich an der Schwere der Schuld zu orientieren. Diese Grundsätze finden sich in § 46 Strafgesetzbuch (StGB). Dabei ist unter Schuld die persönliche Vorwerfbarkeit zu verstehen, weshalb es niemals eine ganz bestimmte Strafe für ein spezielles Delikt geben kann. Die einzelnen Strafrahmen für jeden Tatbestand werden im Gesetz genannt, das heißt eine Unter- und eine Obergrenze. Darüber hinaus gibt es noch in bestimmten Fällen Sonderstrafrahmen für besonders schwere oder ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck und Volker Dineiger, Fachanwälte für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Böhmermann und die Grenzen
Welche Grenzen wurden im Fall Böhmermann eigentlich überschritten? Die Grenzen von der Satire zum Strafrecht durch Böhmermann? Die Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit durch Böhmermann? Die Grenzen des Verbotsirrtums durch Böhmermann? Die Grenzen der politischen Enthaltsamkeit durch die Bundeskanzlerin? Die Grenzen der Neuzeit zum Mittelalter durch Anwendung des Majestätsbeleidigungsparagraphen? Kann es eigentlich noch eine Strafbarkeit gegeben, wo so viel Unsicherheit ist?
Nein heiß Nein – die Reformpläne zum ... weiter lesen
Das Landgericht in Wuppertal hatte den Oberbürgermeister der Stadt, Dr. Kremendahl, vom Vorwurf der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) freigesprochen. Zugleich hatte es den Bauunternehmer Clees unter anderem wegen Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der mit dem Revisionsverfahren befaßte 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil aufgehoben.
Der im Raum Wuppertal als Großinvestor tätige Bauunternehmer hatte dem Oberbürgermeister finanzielle Unterstützung für dessen Wahlkampf bei der Oberbürgermei-sterwahl im Jahre 1999 angeboten. Es war ihm ein Anliegen, daß dieser seine investorenfreundliche Politik nach den Wahlen fortsetzen konnte. Beiden war klar, daß konkrete Bauobjekte des Bauunternehmers ... weiter lesen
Bewährungsstrafen für Diebstahl von Reifen und Felgen im Wert von mehreren tausend Euro aus einem Autohaus in Bietigheim. Das Schöffengericht des Amtsgerichts Marbach hat 3 Männer nach 5 Monaten Untersuchungshaft zu Freiheitsstrafen (= Haftstrafen) verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt.
Nach § 242 StGB (Strafgesetzbuch) wird wegen Diebstahl mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl nach § 243 StGB als Besonders schwerer Fall des Diebstahls mit Freiheitsstrafe von ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren)
Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.06.2018 - Az. 2 BvR 819/18
Freiheitsentzug durch staatliche Einrichtungen stellt gleich welcher Art einen Eingriff in die Grundrechte des Art. 2 Absatz II GG bzw. Art. 104 Absatz I GG. Somit bedarf es stets der Rechtfertigung einer solchen. In der Folge ist die Untersuchungshaft ein klassischer Problemfall des Strafprozessrechts. Denn der Angeklagte ist bislang wegen keiner Straftat verurteilt. Vielmehr soll ein Verdacht genügen.
Die Regelungen zur Untersuchungshaft findet sich in §§ 112 ff. StPO. Die Untersuchungshaft darf danach gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Dringender ... weiter lesen
Der Angeklagte hatte in der Öffentlichkeit ein Abzeichen getragen, das dem Kennzeichen der Hitler-Jugend sehr ähnlich war. Das Landgericht hat ihn vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) freigesprochen. Nach seiner Auffassung setzt die Strafbarkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad des Kennzeichens als Symbol einer bestimmten, dem "Mann auf der Straße" als solche bekannten verfassungswidrigen Organisation voraus. Diese Auslegung war zwischen mehreren Oberlandesgerichten streitig.
Auf Vorlage eines dieser Oberlandesgerichte - des Kammergerichts in Berlin - hat der zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß das ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der niedergelassene Münchener Arzt Rolf M. muss wegen des 539-fachen Verschreibens von Cannabis ohne medizinischen Grund für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 12. April 2023, bekanntgebenen Beschluss entschied, ist die gegen das landgerichtliche Urteil eingelegte Revision unbegründet (Az.: 1 StR 266/22 ). Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Nach einer zum 10. März 2017 in Kraft getretenen Änderung des Betäubungsmittelgesetzes können Ärzte ihren Patienten Cannabis verschreiben. Die Anwendung mit Cannabis muss aber medizinisch erforderlich sein und es darf keine alternativen Behandlungen zur Verfügung stehen. Der Arzt muss für die ... weiter lesen