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Karlsruhe (jur). Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für Millionen von Grundstücken in Deutschland für verfassungswidrig und mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht für vereinbar erklärt. Die von den Kommunen erhobene Grundsteuer basiere auf zu alten Daten über den Wert der Grundstücke, so dass eine dem Gleichheitssatz entsprechende Besteuerung nicht mehr gewährleistet ist, urteilte am Dienstag, 10. April 2018, das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvL 11/14 und weitere). Bis zum 31. Dezember 2019 muss der Gesetzgeber daher eine Neuregelung schaffen, die spätestens ab 2025 angewandt werden muss, entschieden die Karlsruher Richter. Für die ... weiter lesen
Bei einem Verzicht künftiger Erben eines Gesellschafters einer Personengesellschaft mittels Vergleich gegen Geld auf die Geltendmachung der Erbrechte, unterliegt die Abfindungszahlung nach o. a. Urteil als Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Die Klage würde durch die Vergleichsbeteiligten damit begründet, dass als Vermächtnisnehmer diese nicht am Gewinnfeststellungsverfahren der Personengesellschaft zu beteiligen seien. Dies sieht der BFH anders: Die Abfindung hätten die Beteiligten nicht als Vermächtnis erhalten, weil ein Vermächtnis nur vom Erblasser ausgelobt und nicht im Nachhinein durch Vergleichsvereinbarung geregelt werden könne. Entgegen der Ansicht der Beteiligten ... weiter lesen
Von Dr. Burckhardt Löber, Fernando Lozano, Dr. Alexander Steinmetz Spanien und Deutschland haben nacheinander die Vermögensteuer abgeschafft. Doch dann kam die spanische Immobilien- und Finanzkrise und aus Geldnot des Staates hat die Vorgängerregierung Zapatero die Vermögensteuer mit Königlichem Gesetzesdekret 13/2011 vom 16. September 2011 wieder eingeführt. Die Regierung Rajoy war froh darüber, dass ihr diese Aufgabe bereits abgenommen worden war. Das Gesetz soll lediglich für die Jahre 2011 und 2012 gelten, wobei die entsprechenden Vermögensteuererklärungen jeweils 2012 und 2013 vorzulegen sind. Die Steuerpflicht beginnt bei 700.000 ... weiter lesen
Mit Urteil vom 09.10.2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die pauschale Besteuerung von inländischen und ausländischen Erträgen aus Investmentfonds gegen das Verbot der Beschränkung des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs verstößt (AZ.: C-326/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Vorliegend geht es um Investmentfonds, welche ihrer Verpflichtung zur Bekanntmachung und Veröffentlichung bestimmter Angaben nicht nachkommen. Nach Auffassung des EuGH werde dem Steuerpflichtigen bei der pauschalen Besteuerung der Erträge aus solchen Investmentfonds ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 6.2.2018 - IX R 14/17 Nicht unübliche ist die Vermietung von Wohnungen oder Häusern an Verwandte oder Bekannte zum Freundschaftspreis. Dabei handelt es sich für beide Seiten um eine vermeintliche win-win-Situation. Der Mieter erhält eine kostengünstige Wohnung, der Vermieter kann unter Umständen Werbungskosten geltend machen, die sein zu versteuerndes Einkommen mindern. Nach § 9 Absatz I EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Für den Vermieter werden dies demnach typischerweise Investitionen, die er zum Erhalt des Mietobjekts ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.12.2017 - I R 98/15 Schiedsrichter machen den Profisport erst möglich, weshalb ihnen für ihre Unabhängigkeit durch Sportverbände teilweise hohe Einkünfte gewährt werden. Da selbst Profischiedsrichter meist eine andere Haupttätigkeit ausüben, stellt sich häufig die Frage, wie ihr Einkünfte im Rahmen der Schiedsrichtertätigkeit zu versteuern sind. Konkret stellt sich dieses Problem anhand der Gewerbesteuer. Nach § 2 Absatz I Satz 1 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer. Ein Gewerbebetrieb wird wiederrum durch den Satz 2 definiert, nach dem darunter ein ... weiter lesen
Wer als Steuerzahler einen Minijobber mit Kinderbetreuung beauftragt und diesen bar bezahlt, geht möglicherweise beim Finanzamt leer aus. Vorliegend hatten Eltern für die Betreuung ihres dreijährigen Kindes eine Kinderbetreuerin eingesetzt. Doch als sie das an die Minijobberin gezahlte Gehalt von monatlich 300 Euro als Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machten, erlebten sie eine unangenehme Überraschung. Das Finanzamt erkannte diese nicht als steuerlich abzugsfähig an. Es verwies darauf, dass die Zahlungen bar erfolgt sind. Das Einkommenssteuergesetz schreibe hier jedoch vor, dass sich nur unbare Zahlungen auf das Konto des Empfängers als Kinderbetreuungskosten ... weiter lesen
I. Einkommensteuer als Jahressteuer Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen einer steuerpflichtigen natürlichen Person erhoben. Als Jahressteuer erfasst die Einkommensteuer sämtliche steuerlich relevanten Vorgänge eines Steuerjahres (sog. Veranlagungszeitraum), über die der Fiskus natürlich eine Auskunft wünscht. So hat der Gesetzgeber eine umfassende Verpflichtung über die §149 AO, §§25, 46 EStG und §56 EStDV geschaffen, woraus sich ergibt, wer für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. II. Maßgebliche Normen für die Pflicht zur Abgabe der ... weiter lesen
München (jur). Zahlt der Arbeitgeber die Strafzettel seiner Angestellten, liegt meist ein geldwerter Vorteil und damit lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Übernahme der Bußgelder ganz überwiegende „betriebsfunktionale Gründe“ hat, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch, 22. Januar 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 36/12). Der Arbeitgeber dürfe solche Gründe aber nicht mit rechtswidrigen Anweisungen an seine Angestellten rechtfertigen, betonten die Münchener Richter. Im konkreten Fall hatte ein Speditions- und Fuhrunternehmen Bußgelder ihrer Fahrer wegen des Überschreitens von Lenkzeiten und der ... weiter lesen
Der renommierte Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt - Michael Hepp – verfügt über eine jahrelange Erfahrung in den Bereichen Steuerstrafrecht und Steuerverfahrensrechts sowie im Umgang mit den Finanzbehörden. Michael Hepp ist Partner der Kanzlei H K B Rechtsanwälte Main und hat sich auf die Bearbeitung komplizierter steuerrechtlicher und steuerstrafrechtlicher Verfahren spezialisiert. Angefangen bei den exzellenten Beratungen in allen steuerstrafrechtlichen und steuerlichen Bereichen über das hervorragende Verhandlungsgeschick und die fachliche Expertise bis hin zu gerichtlichen Klärungen, alle Leistungen werden auch höchsten Anforderungen gerecht. Für viele Menschen ist das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Einige Parteien versagten dem Steuerabkommen am 23.11.2012 die Zustimmung. Nun wird im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über das Abkommen beraten. Ziel des Abkommens war eine Nachversteuerung des von deutschen Staatsangehörigen in der Schweiz angelegten "Schwarzgeldes". Dadurch sollten dem deutschen Staat wohl Steuermehreinnahmen von rund 10 Milliarden Euro zufließen. Nach dem Steuerabkommen sollte das "Schwarzgeld" rückwirkend für die letzten zehn Jahre pauschal mit 21 bis zu 41 Prozent besteuert werden. Die ... weiter lesen
Altersvorsorge und Absicherung naher Angehöriger durch Lebensversicherung gehört hier zu Lande zu den klassischen Anlageformen. Gerade Ehegatten, wie auch die Partner nicht ehelicher Lebensgemeinschaften sehen zu Recht darin eine Möglichkeit, den überlebenden Partner abzusichern. Die eintretenden steuerlichen Konsequenzen bei Auszahlung der Lebensversicherung an den begünstigten Partner werden dabei in aller Regel aber übersehen. Dies war erneut Anlass für ein aktuelles Urteil des hessischen Finanzgerichts vom 02.04.2009, AZ: 1 K 2778/07. Das Gericht hat betont, dass der Erwerb einer Lebensversicherungssumme durch den überlebenden Partner der Erbschaftssteuer unterliegt, wenn der ... weiter lesen