STEUERRECHT
Spanisches Steuerrecht: Rückerstattung überzahlter Erbschaftsteuer in Spanien
Autor: Abogado José Martinez Salinas - Abogado
Nach spanischem Recht kann ein Antrag im Verwaltungsweg auf Erstattung überzahlter Steuer gestellt werden („reclamación económico-administrativa"). Eine Erstattung ist in der Regel nach Ablauf von 4 Jahren ausgeschlossen. Berater von Personen mit Vermögen in Spanien sollte daher rechtzeitig prüfen, ob Rückerstattungen möglich sind.
Eine für viele Deutsche folgenschwere Entscheidung war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober 2009, mit dem die Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerung von Immobilien in Spanien beanstandet wurde. In der Folge konnten wir hohe Rückerstattungen für Betroffene durchsetzen. Auch in der Folge der Entscheidung des höchsten spanischen Gerichts (Tribunal Supremo) zur Steuerklasse bei Erwerb durch einen verschwägerten Verwandten (STS 4946/2011) konnten zum Teil ganz erhebliche Beträge zurückverlangt werden. Mit größter Spannung schauen derzeit Fachkreise auf die zu erwartende Entscheidung des EuGH zur Vereinbarkeit der spanischen Erbschaftsteuer mit europäischem Recht (Rechtssache C-127/12). Betroffenen wird dringend geraten, die weitere Rechtsentwicklung zu beobachten und unter Umständen bestehende Rückerstattungsansprüche geltend zu machen.