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Als Freelancer sind Sie nicht nur für eine florierende Auftragslage und zufriedene Kunden zuständig. Sie unterliegen in Deutschland auch der Steuerpflicht. Bereits vor der Gründung sollten sich Freelancer daher mit dem komplexen Steuerrecht auseinandersetzen. Denn Fehler und Verspätungen werden vom Finanzamt nicht gerne gesehen und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Laufende Kosten sparen: Der Steuerberater ist keine Pflicht
Für viele Unternehmer sind die Steuern ein leidiges Thema. Wenn Sie sich nicht direkt mit dem Finanzamt beschäftigen möchten, ist ein Steuerberater die erste Anlaufstelle. Die Kosten für Beratung und laufende Bearbeitung Ihrer Buchführung können jedoch schnell teuer werden. Vor allem in den ersten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei Medienfonds handelt es sich um sogenannte geschlossene Fonds. Viele Anleger beteiligten sich in der Vergangenheit an diesen, um an den Ergebnissen, die diese durch die Medienfonds finanzierten Filme einspielen, teilzuhaben. Offenbar wurden auch viele Anleger durch die wohl in Aussicht gestellten steuerlichen Vorteile gelockt. In kurzer Zeit stellte sich jedoch heraus, dass die erhofften Ergebnisse nicht würden erzielt werden können. Bei vielen Medienfonds kamen Unsicherheiten in Bezug auf die wohl versprochenen ... weiter lesen
München (jur). Die Kosten eines Hausnotrufs können steuerlich als „Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen“ geltend gemacht werden. Dies gilt auch für eine eigenständige Wohnung im „Betreuten Wohnen“, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 27. Januar 2016, veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 18/14). Denn das Notrufsystem gewährleistet schnelle Hilfe, die in einer regulären Haushaltsgemeinschaft typischerweise auch von Familienmitgliedern oder anderen Haushaltsangehörigen erbracht werde.
Nach dem Einkommensteuergesetz sind haushaltsnahe Dienstleistungen steuerbegünstigt. Dabei können 20 Prozent des ... weiter lesen
München (jur). Steuerbetrüger können aus einer strafbefreienden Selbstanzeige keine finanziellen Vorteile ziehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit einem am Mittwoch, 27. März 2013, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: IX R 30/12). Danach werden die Steuern nur neu festgesetzt, soweit sie hinterzogen worden sind. Begünstigende Fehler in der Steuererklärung sind spätestens nach vier Kalenderjahren verjährt.
Im entschiedenen Fall hatte der Kläger von 1999 bis 2008 Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Veräußerungsgeschäften unterschlagen. Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige erklärte er diese 2008 nach.
Dabei ergab sich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anleger sind oftmals gezwungen, bis zum Ende der Beteiligung auf die erhofften Steuervorteile zu waren. Die Besonderheit, dass sich der Unterschiedsbetrag erst am Laufzeitende der Fondsbeteiligung zeigt, kann bei den Anlegern häufig zu finanziellen Problemen führen. Oft sind Anleger nicht auf die Möglichkeit von Steuernachforderungen vorbereitet. Die Gewinn- oder Verlustzuweisung gegenüber einem Anleger hängt in der Regel davon ab, ob der Unterschiedsbetrag positiv oder negativ ausfällt. Der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, sollte den Streit um deutsche Steuerhinterzieher bereinigen. Durch den angeblich erneuten Kauf von zwei CDs mit zahlreichen Bankkundendaten aus der Schweiz hat das Land Nordrhein-Westfalen aktuell den Streit jedoch wieder neu entfacht. Das Land NRW soll neben den Informationen über eine kleinere Schweizer Bank auch eine von den „Großen“ erwischt haben. Auf einer der beiden aktuellen Steuer-CDs sollen sich Angaben von UBS-Kunden befunden ... weiter lesen
Zur Anwendung des neuen § 2 Abs. 3 ErbStG ist am 15.03.202 ein Anwendungserlass der obersten Finanzbehörden der Länder ergangen. Im Ländererlass werden Zweifelsfragen zu der Antragstellung, Umfang des zu erfassenden Vermögensanfalls, Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG, Gewährung der Freibeträge, Anrechnung der ausländischen Steuer, Zuständigkeit, Mitwirkungspflichten und Anwendbarkeit der Neuregelung geklärt.
Grootens weist auf S. 181 des aktuellen Erbschaftsteuerberaters darauf hin, dass durch erneute Schenkung innerhalb des 10-Jahreszeitraums von Inlandsvermögen der Anwendungsbereich von Art. 2 Abs. 3 ErbStG auch auf Fälle noch nicht bestandskräftiger ... weiter lesen
Köln (jur). Steuerpflichtige wahren eine Frist auch durch Einwurf ihrer Steuererklärung in den Briefkasten eines nicht zuständigen Finanzamts. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln in zwei kürzlich veröffentlichten Urteilen vom 23. Mai 2017 entschieden (Az.: 1 K 1637/14 und 1 K 1638/14).
Arbeitnehmer müssen meist keine Steuererklärung abgeben, weil der Arbeitgeber bereits die Steuern abführt. Häufig führt eine freiwillige Erklärung aber zu einer Erstattung, etwa bei Sonderzahlungen des Arbeitgebers oder wenn Spenden oder höhere Werbungskosten geltend gemacht werden können. Zeit ist hierfür bis vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahrs.
Das Finanzamt ... weiter lesen
FG Köln, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 1637/14
Eine Steuererklärung muss fristwahrend beim Finanzamt eingehen. Das klingt simpel, ist aber in der Praxis nicht immer ohne Probleme zu realisieren. § 169 AO ist dabei die entscheidende Norm. Aus Absatz I geht hervor, dass eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig sind, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Die konkrete Länge der Fristen bestimmt sich nach Absatz II, der je nach Art der Steuer eine Festsetzungsfrist von einem bis zu vier Jahren vorsieht. Im Falle einer Steuerhinterziehung ist sogar eine Frist von bis zu zehn Jahren möglich. Darin zeigt sich, dass dem Gesetzgeber durchaus bewusst ist, ... weiter lesen
München (jur). Studenten können ihre Unterkunftskosten unter Umständen als „vorab entstandene Werbungskosten" steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist nach einem am Mittwoch, 21. November 2012, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München vom 19. September 2012, dass das Studium nicht die erste Ausbildung ist und dass der Studienort „nicht der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen ist" (Az.: VI R 78/10). Als Werbungskosten gelten Ausgaben, die in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Einkünften stehen, die also, so die ständige BFH-Rechtsprechung, „beruflich veranlasst sind". Das kann auch dann gelten, wenn derzeit noch keine beruflichen ... weiter lesen
Als Partner der Kanzlei HKB Rechtsanwälte in Frankfurt am Main ist Herr Michael Hepp der Fachanwalt für Steuerrecht. Vertrauen Sie einem Fachmann, der auf eine langjährige Erfahrung in Sachen Steuerverfahrensrecht und Steuerstrafrecht zurückblicken kann. Er ist ebenso der richtige Ansprechpartner, wenn es um den Kontakt mit Finanzbehörden geht. Die angebotenen Leistungen sind für jeden Klienten auf www.hepp-steuerstrafrecht.de einzusehen und umfassen ein breites Spektrum, angefangen bei steuerlichen Streitigkeiten über fachliche Expertisen bis hin zur Unterstützung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Vordergrund stehen für Herrn Hepp immer der Mandant und das Ziel, die besten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Einige Parteien versagten dem Steuerabkommen am 23.11.2012 die Zustimmung. Nun wird im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über das Abkommen beraten. Ziel des Abkommens war eine Nachversteuerung des von deutschen Staatsangehörigen in der Schweiz angelegten "Schwarzgeldes". Dadurch sollten dem deutschen Staat wohl Steuermehreinnahmen von rund 10 Milliarden Euro zufließen. Nach dem Steuerabkommen sollte das "Schwarzgeld" rückwirkend für die letzten zehn Jahre pauschal mit 21 bis zu 41 Prozent besteuert werden. Die ... weiter lesen