Kommerzielle Betreiber von Websites haften für Links
Der europäische Gerichtshof hat im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen die Haftung für kommerzielle Betreiber von Websites verschärft. In einer Entscheidung vom 8. September 2016, C-169/15, hat der EuGH klargestellt, dass den kommerziellen Anbieter erhöhte Sorgfaltspflichten im Umgang mit Urheberrechten treffen.
Zwar könne ein Internetnutzer nicht ohne weiteres erkennen, ob mit dem Hyperlink auf ein Werk hingewiesen wird, welches frei zugänglich ist und rechtmäßig veröffentlicht wurde. Allerdings treffen den kommerziellen Anbieter erhöhte Sorgfaltspflichten, d.h. von ihm kann erwartet werden, dass er ... weiter lesen