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Rechtsanwalt in Nürnberg - Urheberrecht
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Mehrere Kanzleien mahnen wieder vermehrt wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Internettauschbörsen ab (Filesharing). Beispielsweise tritt auch wieder vermehrt die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg vermehrt auf dem Markt auf. Hierbei sind insbesondere Abmahnungen für die Fa. BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH wegen angeblicher Verbreitung diverser Filme aus der Pornoindustrie. Gefordert werden hierbei pauschale Schadensersätze i.H.v. 805,00 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Hierbei trifft es in letzter Zeit auch gerade Internetnutzer, die selbst diese Tauschbörsen (peer-to-peer-Netzwerke) noch nie genutzt haben. Ermittelt werden die Adressaten der Abmahnungen ... weiter lesen
Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Musiktauschbörsen (Filesharing) sind bereits seit Jahren ein Massenphänomen, das aber nicht nur, wie die Abmahner selbst annehmen, tatsächliche Verletzer von Urheberrechtsverletzungen trifft, sondern überwiegend unbeteiligte und "ahnungslose" Internetnutzer, denen das System von Tauschbörsen (Torrent-Programmen) völlig unbekannt ist, ins Visier nimmt. Schon allein die Ermittlung der den Abmahnungen zugrunde liegenden Nutzerdaten ist dabei wenig nachvollziehbar. Wie genau die jeweiligen IP-Adressen im Einzelnen ermittelt werden, wird wohl ein Geheimnis der abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien bleiben. Darüber hinaus wird in den ... weiter lesen
Nach vielen Jahren der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbörsen (Filesharing) haben die Abmahn-Kanzleien, allen voran die U+C Rechtsanwälte aus Regensburg, eine neue Möglichkeit aufgetan, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Gemeint ist dabei der sogenannte Videostream, bei dem Nutzer nicht unmittelbar Dateien zur späteren Nutzung auf die Festplatte herunterladen, sondern direkt im Netz eine Videodatei anschauen. Gefordert werden von der abmahnenden Kanzlei wie gehabt die Zahlung von Schadensersatz, i.d.R. in Höhe von 250,00 Euro, sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ich rate dringend davon ab, diesen Forderungen ungeprüft nachzukommen. Insbesondere ... weiter lesen
Auch in jüngster Vergangenheit wurde wieder vermehrt, inbesondere durch Waldorf, Negele Zimmel Greuter Beller, BaumgartenBrandt, CSR, Rasch Rechtsanwälte, Nümann, Lang usw. wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße in sog. Peer-to-Peer-Netzwerken (umgangssprachlich Musiktauschbörsen) abgemahnt. Dabei wird von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von teilweise sehr hoch angesetzten pauschalen Schadensersatzforderungen eingefordert. Meine praktische Erfahrung hat gezeigt, dass Betroffene oft aus Panik geneigt sind, direkt ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und den geforderten Betrag zu bezahlen. Hier heißt es allerdings erst ... weiter lesen
Die Abmahnungen gegen vermeintliche Tauschbörsennutzer wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet beispielsweise durch die Rechtsanwaltskanzleien Nümann+ Lang, Waldorf, U+C, C-S-R, Rasch und einigen anderen nehmen kein Ende. Insbesondere sind dabei momentan Musikdateien aus den German Top 100 sowie diverser anderer Musiksampler (Bravo Hits etc.) Gegenstand der Abmahnschreiben . Da auf einem solchen Sampler viele unterschiedliche Künstler vertreten sind, drohen dabei auch unzählige Abmahnungen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Betroffenen sollen dabei jeweils einen pauschalen Schadensersatz inkl. Rechtsverfolgungskosten leisten und die dort beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen. Dies kann ... weiter lesen