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Rechtsanwälte und Kanzleien

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Coburg/Berlin (DAV). Dem ?Flachländer? droht wegen der generellen milderen Witterung das Gespür für Schnee und Eis abhanden zu kommen. Auch und gerade deswegen sollte er in Skigebieten Vorsicht walten lassen. Denn dort hat er mit Glätte zu rechnen. Wer gleichwohl als Fußgänger ausrutscht, hat relativ schlechte Aussichten, hierfür jemanden haftbar machen zu können. So wies das Landgericht Coburg am 30. April 2007 (AZ: 22 O 858/06) eine Klage einer Fußgängerin gegen eine Gemeinde auf Schmerzensgeld in Höhe von 2.700 Euro ab. In Skigebieten sind die Kommunen nicht verpflichtet, Bereiche, die sich außerhalb der Bebauung mitten im Skigebiet befinden, zu räumen oder zu streuen, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft.
Die Klägerin und ihr ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sich zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer ins Auto setzt, nimmt wissentlich ein hohes Risiko in Kauf. Bei einem Unfall steht ein Teil der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auf dem Spiel. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 9. Januar 2006 (AZ: 12 U 958/04), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Der Mann hatte sich zu einem Bekannten ins Auto gesetzt, obwohl dieser erkennbar betrunken war. Bei einem anschließenden Unfall hatte er schwere Verletzungen der Wirbelsäule erlitten und war querschnittsgelähmt. Die Versicherung zahlte ihm rund 40.000,- Euro Schmerzensgeld. Eine höhere Zahlung lehnte sie mit der Begründung ab, den Kläger treffe an seinen Verletzungen ein Mitverschulden.
Die ... weiter lesen
Von Bundesland zu Bundesland existieren unterschiedliche Vorschriften über die Frage, wer eigentlich eine Geschwindigkeitsmessung auswerten darf. Gerne bedient man sich auf Behördenseite privater Firmen, obschon eine solche Vorgehensweise teilweise strikt untersagt ist.
Wurde man beispielsweise in Sachsen-Anhalt geblitzt, gilt nach dem Runderlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalts vom Juli 1998 (Ziff.4.1), dass ,,die Filmentwicklung und -auswertung [des Blitzerfotos] Aufgabe der Kommunen" ist und die zuständige Behörde diese ausschließlich der zentralen Bußgeldstelle (gg. Kostenerstattung) übertragen darf. Dementsprechend ist die Ausführung von Teilaufgaben oder der Gesamtaufgabe in der ... weiter lesen
Wem ein Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ins Haus flattert, hat zwei Möglichkeiten: Reuig zu bezahlen, womöglich das zusätzlich ausgesprochene Fahrverbot zu akzeptieren oder Einspruch einzulegen. In letzterem Fall hat ein Richter darüber zu entscheiden, ob der Betroffene die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat und die Sanktion hierfür (Bußgeld/Fahrverbot) korrekt festgesetzt worden ist.
Dies dürfte allgemein bekannt sein. Eher unbekannt scheint zu sein, wie sich häufende Eingaben betroffener Bürger bei Gericht zeigen, dass der Einspruchsführer ein nicht unerhebliches Kostenrisiko trägt:
In der Regel beauftragt der Betroffene einen Rechtsanwalt mit der Wahrung seiner Interessen vor Gericht. Zwar ist die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Auto-Sachverständiger muss sein Honorar nicht nach seinem Zeitaufwand berechnen. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) stellten klar, dass er sich bei der Honorarberechnung auch nach der festgestellten Schadenshöhe richten darf. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Daun vom 19. Oktober 2005 (AZ.: 3 C 27/05) hervor.
Nach einem Autounfall erstellte ein Sachverständiger ein Schadensgutachten über das erheblich beschädigte Auto. Sein Honorar bemaß er nach einer Tabelle, die sich nach der festgestellten Schadenshöhe richtete. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers weigerte sich, das Honorar zu zahlen, weil sie der Meinung war, der Sachverständige müsse nach Zeitaufwand bezahlt ... weiter lesen
LÜNEBURG (DAV). Wer nach einem "einfachen" Rotlicht-Verstoß der Verwaltungsbehörde den Fahrer oder die Fahrerin nicht nennen will, muss damit rechnen, ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Eine längere Fahrtenbuchauflage sei jedoch nicht verhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben.
In dem Fall war der Wagen der Klägerin an einer Ampel bei "Rot" geblitzt worden. Zur Identität des Fahrers wollte sie keine Angaben machen. Sie selbst oder ihr Sohn kamen aufgrund des Fotos nicht in Betracht. Daraufhin stellte die Behörde das Verfahren ein, ordnete allerdings die Führung eines Fahrtenbuchs für ein Jahr an. Dagegen ... weiter lesen
Herne (DAV). Ein Autofahrer, der von der Beschleunigungsspur der Autobahnauffahrt auf eine Spur der Autobahn wechselt und kurz danach geblitzt wird, kann nicht wegen Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden, wenn das entsprechende Hinweisschild lediglich in der Mitte der Kurve der Autobahnauffahrt stand. Dies hat das Amtsgericht Herne in einem Beschluss vom 15. Juni 2005 (Az. 15 Owi 220 Js 482/04 - 15/04) entschieden, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilen.
Der betroffene Autofahrer hatte mit seinem Pkw auf der Autobahn die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h um 53 Km/h überschritten und sollte deswegen eine Geldbuße von 150 EURO bezahlen. Außerdem hatte die zuständige Behörde ein Fahrverbot ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Parkplatz eines Hotels muss, wenn er für Gäste bestimmt ist, bei Eis und Schnee gestreut werden. Das Landsgericht Augsburg entschied, dass allein das Räumen des Geländes nicht ausreicht, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt (Urteil vom 11. Januar 2001, AZ 3 O 2846/00).
In dem mitgeteilten Fall war eine Frau auf dem hoteleigenen Parkplatz in Höhe der Ausfahrt auf einer vereisten Fläche gestürzt. Dabei brach sie sich die Kniescheibe und erlitt einen Knorpelschaden im rechten Kniegelenk, der operiert werden musste. Von dem Hotelbetreiber verlangte sie den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen. Das Gericht stellte fest, dass den Hotelbetreiber nicht nur eine Räum- sondern auch eine ... weiter lesen
Kanzlei MST & Partner aus Ljubljana / Slowenien fordert 177,43 Euro wegen widerrechtlicher Parkplatznutzung in Mali Lošinj / Kroatien
Sind Parkplatzverstöße wirklich so teuer?
Worum geht es?
Uns erreichen Forderungsschreiben der Kanzlei MST & Partner aus Ljubljana, Slowenien, namentlich des RA Mag. Dr. Mirko S. Tischler, im Namen der Firma Lošinj usluge d.o.o. wegen eines angeblichen Parkverstoßes, welcher in Mali Lošinj / Kroatien stattgefunden haben soll.
Wer ist RA Mag. Dr. Mirko S. Tischler / Kanzlei MST & Partner?
Die Kanzlei MST & Partner hat ihren Hauptsitz in Ljubljana / Slowenien, zudem eine Niederlassung in ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Ein neu gekaufter Geländewagen ist dann kein "Neuwagen", wenn er nicht dem neuesten Stand der Technik entspricht. Der Kauf kann dann rückgängig gemacht werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am 28. Juni 2007 (Az. 9 U 239/06).
In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall kaufte der Kläger Anfang 2005 einen Geländewagen für 29.000 EUR. Das Vorgängermodell gab er in Zahlung. Kurz nach der Lieferung beanstandete er mehrere Mängel. So beschleunigte das Auto nur schleppend über 140 km/h, zudem bockte und vibrierte es stark. Nachdem die Mängel innerhalb einer gesetzten Frist nicht beseitigt worden waren, trat er vom Kauf zurück. Das beklagte Autohaus ... weiter lesen
POTSDAM (DAV). Wer sich nach einem Alkohol-Delikt in eine intensive Rehabilitation begibt, darf darauf hoffen, dass er seine Fahrerlaubnis behalten kann. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht haben.
In dem Fall war ein Mann mit etwa 1,5 Promille Blutalkoholkonzentration aufgefallen. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Gegen das Urteil legte der Angeklagte Berufung ein und erzielte einen Teilerfolg: Die zweite Instanz hob den Führerscheinentzug auf.
Zur Begründung verwiesen die Richter auf den Umstand, dass der Mann ?mit erheblichem Einsatz von ... weiter lesen
Handyverstoß
AKTUELLE GESETZGEBUNG
Bundesrat stimmt Bußgeldern für Handynutzung und Behindern von Rettungskräften zu
| Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 EUR rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 EUR teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. |
Länder begrüßen Bußgelderhöhung
Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22.9.2017 ausdrücklich begrüßt. Seine Zustimmung zu ... weiter lesen