Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 3 verschiedene Anwälte aus Willich zum Schwerpunkt „Verkehrsrecht“:
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Mainz (jur). Nach einem Tempoverstoß kann das Führen eines Fahrtenbuchs auch dann angeordnet werden, wenn der Halter angibt, den Verstoß selbst begangen zu haben. Das ist angebracht, wenn das Blitzerfoto nicht mit dem Aussehen des Halters übereinstimmt, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Freitag, 4. März 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 3 L 68/22.MZ).
Das Auto des Antragstellers war außerhalb einer Ortschaft mit bereinigt 28 Stundenkilometern überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. In dem von der Bußgeldbehörde zugesandten Anhörungsbogen gab der Halter an, den Verstoß selbst begangen zu haben.
Die Behörde stellte allerdings ... weiter lesen
Mit einer Entscheidung des AG Bad Hersfeld vom 14. Februar 2013 wurde von der Anordung des Fahrverbots abgesehen, da der Betroffene an einer qualifizierten verkehrspsychologischen Intensivberatung teilgenommen hat.
Nach einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 41 km/h außerorts und 31 km/h innerorts regelt die BKatV die Anordnung eines Fahrverbots. Ab 61 km/h außerorts drohen 2 Monate Fahrverbot. Ab 71 km/h gar 3 Monate Fahrverbot.
Im vorliegenden Fall des Amtsgerichts Bad Hersfeld überschritt der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 41 km/h außerorts. Die zuständige Bußgeldbehörde erließ einen Bußgeldbescheid, mit welchem das ... weiter lesen
CHEMNITZ (DAV). Wenn ein Auto durch eine Sturmböe von der Fahrbahn geschleudert wird, zahlt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Für ein sturmbedingtes Abkommen von der Straße sprechen nach Überzeugung des Landgerichts Chemnitz ?wetterbedingte Luftbewegungen von mindestens Windstärke 8?, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilen.
Diese Feststellung ist wichtig für die Frage, ob die Versicherung eintreten muss. Dies gilt nämlich nur für Schäden, die durch ?unmittelbare Einwirkung? des Sturms auf das Fahrzeug entstehen ? einschließlich heruntergefallener Ziegel und umgestürzter Bäume. Ist der Unfall aber nur mittelbare Folge des Sturms ? beispielsweise, weil der Fahrer wegen einer Böe das ... weiter lesen
Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, dann sollte man sich zunächst darüber freuen, wenn es nur ein "Blechschaden" war. Jedoch ist das Auto oft neben der Immobilie das teuerste Gut des Deutschen bzw. der Deutschen. Mit anderen Worten, es geht häufig um viel Geld. Daher ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nach einem Verkehrsunfall dringend anzuraten, gerade dann, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, so ist die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Begleichung der Anwaltskosten verpflichtet, die Ihnen durch die Geltendmachung Ihres Schadens entstanden sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch wenn ein Radfahrer auf einem Radweg in die falsche Richtung fährt, kann bei einer Kollision die alleinige Schuld den Autofahrer treffen. Dies urteilte das Landgericht Oldenburg am 07. Dezember 2005 (AZ.: 5 S 562/05).
Wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hierzu mitteilen, verwechselte ein Autofahrer bei der Ausfahrt aus einem Grundstück Bremse und Gas. Es kam zu einem Zusammenstoß mit einer Fahrradfahrerin, die auf dem Radweg in die falsche Richtung fuhr. Die Radfahrerin verklagte den Autofahrer daraufhin auf Schadensersatz.
Das Gericht sprach ihr einen Schadensersatzanspruch zu, da der Autofahrer eine Wartepflicht gehabt habe. Generell hätten Autofahrer gegenüber Radfahrern eine ... weiter lesen
(DAV). Schon verhältnismäßig geringfügige Trinkmengen können im Straßenverkehr zum völligen Verlust des Anspruchs auf Kaskoversicherungsschutz führen. Wie das Oberlandesgericht Köln in einem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall (AZ: 9 U 142/97) entschieden hat, liegt auch im Versicherungsvertragsrecht die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Oberhalb dieser Grenze wird daher grundsätzlich von einem objektiv groben fahrlässigen Verhalten auszugehen sein, das zum Verlust des Versicherungsschutzes führt.
Aber auch unterhalb der Grenze von 1,1 Promille ist dies denkbar, wenn feststeht, daß die Alkoholisierung für den Unfall kausal war. Bei Werten nah an 1,1 Promille sollen dazu schon geringe Fahrfehler ... weiter lesen
Passiver Cannabis-Konsum kann Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen
VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 10. Juni 2014 – 9 L 541/14
Einem gelegentlichen Cannabis-Konsumenten darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er sich länger in einem Raum aufhält, in dem andere Cannabis rauchen, und sich danach ans Steuer setzt.
Auch passiver Cannabis-Konsum kann den Verkehrsteilnehmer fahrungeeignet erscheinen lassen, stellte das VG Gelsenkirchen klar. Dem Autofahrer wurde mit sofortiger Vollziehung die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem die im Rahmen einer Verkehrskontrolle entnommene Blutprobe einen erhöhten THC-Gehalt aufwies. Der Fahrer gab an, sich einen Abend zuvor zwei Stunden lang in einem kleinen Raum ... weiter lesen
Eine Fahrerflucht kann auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten nach sich ziehen. Im Falle eines Unfalls hat Ihr Versicherer für eine angemessene Schadensregulierung ein legitimes Interesse daran, jenen Unfall vollständig aufzuklären. Als Versicherungsnehmer müssen Sie zur Unfallaufklärung beitragen, weshalb Ihnen eine Aufklärungspflicht obliegt. Diese Aufklärungspflicht äußert sich darin, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Unfallereignisses die Obliegenheit hat, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein konnte.
Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass diese Aufklärungspflicht verletzt wird, ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil vom 21.08.2012 - 14 K 2727/12 ) hatte sich jüngst mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Kosten für das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs von dem KfZ-Halter wegen Falschparkens verlangt werden können, obwohl sich das Verkehrsschild im Nachhinein als rechtswidrig herausgestellt hat.
In dem Fall hatte der Betroffene in einem Straßenbereich vor einem Haus geparkt, an dem ein Verkehrsschild mit dem Aufdruck „Feuerwehrzufahrt- Fläche für Feuerwehr freihalten“ angebracht war. Die Hausbesitzerin ließ den PKW daraufhin abschleppen und verlangte Ersatz für die dafür entstandenen Kosten vom Betroffenen.
Dieser brachte ... weiter lesen
Ab 01.05.2014 wird das Verkehrszentralregister völlig neu geregelt. Es heißt dann neu „Fahreignungsregister (FaER)“. Die Eintragungsgrenze wird von 40,00 € auf 60,00 € angehoben. Verwarnungen bis 55,00 € werden nicht eingetragen. Ordnungswidrigkeiten werden nur eingetragen, wenn sie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind. Gleiches gilt für Straftaten mit der Besonderheit, dass einige nur eingetragen werden, wenn auch ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Die Eintragung von Punkten ist eine automatische Folge eines rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstoßes und kann nicht selbständig angefochten werden. Dabei ist bei den neuen Tilgungsfristen ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hatte jüngst in einem Fall (BGH, Az.: IV ZR 97/11 ) zu entscheiden, indem dem der spätere Kläger nach einem Ausweichmanöver aus der Rechtskurve einer
Landstraße abkam und mit seinem Fahrzeug gegen einen Baum prallte. In der Folge ließ er sein beschädigtes Fahrzeug abschleppen und sich selbst von einem Bekannten abholen, allerdings ohne die Polizei oder das Straßenbauamt als Geschädigte aufgrund des beschädigten Baumes zu informieren. Aufgrund dessen wurde gegen den Kläger ein strafrechtliches Verfahren wegen Fahrerflucht gemäß § 142 StGB eingeleitet, welches jedoch später eingestellt wurde.
In einem zivilrechtlichen ... weiter lesen
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Warnblinklicht einschalten! Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten. Bringen Sie sich in Sicherheit z.B. hinter der Leitplanke.
2. Sie sollten unbedingt alle Daten von den Unfallbeteiligen und Zeugen sichern! Schreiben Sie deren Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer und besondere Anhaltspunkte für Alkoholisierung oder Drogen auf.
3. Schiessen Sie Fotos mit Ihrem Handy, wenn es eine Digitalkamera besitzt!
4. Die Polizei sollte in folgenden Fällen gerufen werden (Tel. 110): Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden (also ca. über 1.500,- Euro). Erscheint einer der Unfallbeteiligten unabhängig ... weiter lesen