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Dem Kläger (VN) war 2004 eine Art Herzschrittmacher (ICD) implantiert worden. Im Juni 2005 stürzte er von einer Treppe. Im Juli 2005 kam es bei einer MRT-Untersuchung zu einem Defekt des ICD, welches operativ ausgetauscht wurde. Der VN begehrte weiter Krankentagegeld und begründete dies damit, dass er seit der MRT-Untersuchung und in deren Folge in seiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt sei. Die Untersuchung selbst habe wegen Schwindels infolge des Treppensturzes stattgefunden. Er bot Beweis durch ein Sachverständigengutachten und die Einvernahme seiner behandelnden Ärzte an. Der Versicherer (VR) verweigerte die Leistung mit der Begründung, es liege eine nicht versicherte innere Ursache vor. Das ... weiter lesen
Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Kosten eines Rechtsstreits. Sie kann entweder ein eigenständiges Produkt oder ein Zusatz zu einer Kfz- oder Sachversicherung sein. In welchen Situationen lohnt sich der Abschluss einer solchen Versicherung?
Gerichte in Deutschland sind oft mit langen Anhörungen und hohen Kosten verbunden. Das letztgenannte Problem kann vermieden werden, wenn wir eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Was ist eine Rechtsschutzversicherung überhaupt?
Was verbirgt sich wirklich hinter dem mysteriösen Namen "Rechtsschutzversicherung"? Es handelt sich um eine Police, die in erster Linie dazu dient, den Versicherten vor den Kosten zu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Köln (AG Köln, Urteil vom 17. März 2014 – 142 C 118/13–, juris).
Immer wieder kommt es zum Streit mit Rechtsschutzversicherungen über die Eintrittspflicht. Rechtschutzversicherungen berufen sich gern auf Vorvertraglichkeit, um ihrer Zahlungspflicht zu entgehen. Dabei wird versucht, den eigenen Streitpunkt auf einen möglichst frühen Zeitpunkt zu verlagern, zu dem noch kein Versicherungsschutz bestand, entweder weil der Vertrag noch gar nicht abgeschlossen war oder weil sich der Versicherungsnehmer noch in der Wartefrist befand. Im vorliegenden Fall ... weiter lesen
Ein Lächeln ist so wertvoll. Mehr Spaß macht es jedoch mit gesunden Zähnen. Daher ist es beruhigend, eine Zahnzusatzversicherung zu haben. Denn sonst muss man beim Zahnarztbesuch oft tief in die Tasche greifen. Denn die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt in der Regel nur einen kleinen Teil der Kosten.
Aktuell haben mehr als 16 Millionen Bundesbürger eine Zahnzusatzversicherung und das nicht ohne Grund: Die Versorgung mit Zahnersatz, eine hochwertige Zahnbehandlung mit z.B. Kunststoff- oder Keramikfüllungen, eine Wurzelbehandlung, eine sehr frühzeitige Zahnfleischbehandlung und vor allem auch die Kieferorthopädie kosten richtig viel Geld.
Selbst für die jährliche ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung durch den Versicherer in der privaten Krankenversicherung
Der Kläger unterhält seit 1964 für sich und seine Ehefrau als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bei dem beklagten Versicherer eine Krankheitskostenversicherung für stationäre Heilbehandlung, die wahlärztliche Leistungen und die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer umfaßt. Zum 1. Januar 2000 erhöhte der Beklagte mit Zustimmung des Treuhänders die monatlichen Prämien um circa 20%. Der Kläger hält die Prämienerhöhung für unbillig, weil die vom Beklagten behauptete Kostensteigerung nicht eingetreten sei und die Neuberechnung nicht mit den gesetzlichen Vorschriften in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem aktuellen Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) erklärt der Bundesgerichtshof einige gebräuchliche Vertragsklauseln für unwirksam. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oftmals zum Beispiel noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen, sodass der Versicherte nur noch einen kleinen Betrag zurück erhielt. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass die Versicherungskunden hohe finanzielle Einbußen trafen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Durch das aktuelle Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) hat der Bundesgerichtshof seine jüngste Rechtsprechung bestätigt und einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof anscheinend nun klar Stellung zu den Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer bezogen. Wie das Gericht vermeldet, soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein. Weitere Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und so die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen weiter gestärkt. In vielen Fällen verrechneten die Versicherungen im Falle der vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Den Versicherten wurden aufgrund dieser Verrechnung ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken fällt der Gang zum Anwalt, oder gar vor Gericht, sicher etwas leichter als ohne. Kommt doch der Rechtsschutzversicherer gemäß Vertrag für die entstehenden Kosten auf. Aber aufgepasst! Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Konflikt entstanden ist, sieht der Rechtsschutzversicherer dies anders. Nicht immer zu Recht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. November 2014 zuletzt entschieden hat (AZ: IV ZR 22/13).
„Liegt die Wurzel des Ärgers nämlich in einer Zeit, zu der noch gar keine Rechtsschutzversicherung bestanden hat, kann der Versicherer sich weigern, für Anwalt und Rechtsstreit aufzukommen“ , ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Karlsruher Richter entschieden mit Urteil vom 07.12.2012 (Az.: IV ZR 292/10), dass die Verwendung einer solchen Klausel keine unangemessene Benachteiligung der Anleger darstelle. In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall soll ein Kläger gegen eine Investmentgesellschaft geklagt haben, welche Altersvorsorgeprodukte vertreibt. Dabei soll eine Klausel in den von der Gesellschaft verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen anscheinend besagen, dass die Anleger die Abschluss- und Vertriebskosten dadurch entrichten, dass ... weiter lesen
Besprechung der Entscheidung des OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15. Januar 2025 , Az: 5 W 83/24
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einer aktuellen Entscheidung klargemacht, dass Versicherte ihre Mitwirkungspflichten ernst nehmen müssen, wenn sie Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern. Konkret bedeutet das, dass Versicherte Nachweise für ihre Berufsunfähigkeit erbringen müssen. Andernfalls kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Wichtig zu beachten:
Wenn die Versicherung signalisiert, dass sie bereit ist, den Fall zu prüfen, heißt das nicht automatisch, dass sie sich nicht mehr auf Rücktritt oder Kündigung berufen kann. Es gibt besondere Umstände, die entscheiden, ob das Verhalten der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 07.12.2012 (AZ: IV ZR 292/10), dass solche Klauseln den Anleger keineswegs unangemessen benachteiligen würden. Vorliegend fühlte sich ein Anleger wohl durch eine Klausel benachteiligt, welche besagte, dass die Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten fünf Jahren durch Einbehaltung eines gleichmäßigen Betrages gedeckt werden würden. Der Kläger führte an, durch die Klausel unangemessen benachteiligt worden zu sein, da die Klausel ... weiter lesen