Infos zum Rechtsanwalt für Krankenversicherung
Was ist die Aufgabe einer Krankenversicherung? Sie soll für den Versicherten im Falle einer Erkrankung, Mutterschaft oder einem Unfall die Kosten der Behandlung ganz oder teilweise übernehmen. Die Krankenversicherung versteht sich als Teil des Gesundheits-, aber auch des Sozialsystems der Bundesrepublik Deutschland. Das Abschließen einer Krankenversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grunde sind rund 87% aller Bürger bei einer Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, versichert. Die anderen 13% sind versicherungsfrei. Das bedeutet, dass sie sich nicht innerhalb des Rahmens der gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen. Sie können sich individuell eine Versicherung auswählen, die die Krankenversicherung übernimmt. Als zweites Standbein der Krankenversicherung stehen Zusatzversicherungen zur Verfügung. Diese können als freiwillige Versicherung abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich etwa um eine Zahnarztzusatzversicherung oder eine Einzelzimmerversicherung im Krankenhaus.
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird direkt vom Bruttolohn abgezogen und durch den Arbeitgeber an die entsprechende Krankenversicherung weitergeleitet. Zu den freiwillig Versicherten gehören vorwiegend selbstständige Unternehmer und Freiberufliche. Sie sind zur eigenen Abführung der Prämien verpflichtet.
In allen Krankheitsfällen, auch für Familienangehörige, die über den Hauptarbeitnehmer der Familie versichert sein können, trägt die Krankenversicherung die Kosten. Dies geschieht im Rahmen des Maßnahmenkatalogs. Alle anderen Anwendungen oder Therapiemethoden müssen vor Beginn mit der Krankenkasse abgesprochen und genehmigt werden. Geschieht dies nicht, ist sie nicht zu einer Übernahme verpflichtet.
Gerade wenn es um die Kostenübernahme von bestimmten Therapien oder Anwendungen geht, kommt es nicht selten zu Unstimmigkeiten mit der Krankenkasse. Sind die Maßnahmen notwendig, die Kasse aber nicht zur Kostenübernahme bereit, ist der Zeitpunkt gekommen, sich an einen Rechtsanwalt für Krankenversicherung zu wenden. Der Anwalt für Krankenversicherung informiert den Klienten ausführlich über die bestehenden Möglichkeiten, zu seinem Recht zu kommen. Der Maßnahmenkatalog der Versicherung kann sich jederzeit ändern. Jedoch ist der Anwalt aufgrund seiner Fortbildungspflicht stets auf dem neuesten Kenntnisstand. Daher ist er über aktuelle Änderung, aber auch Gerichtsurteile bestens informiert. Diese Informationen verwendet er zur Unterstützung seiner aktuellen Fälle. In einer Anwaltskanzlei für Krankenversicherung ist man ebenfalls bestens aufgehoben, wenn man eine Auseinandersetzung aufgrund von nicht im Maßnahmenkatalog aufgenommenen Therapien führt. Mit der fachlichen Unterstützung der Anwälte für Krankenversicherung kann eine neue Therapiemethode zwar nicht unbedingt generell aufgenommen werden. Jedoch kann es zu positiven Entscheidungen im Einzelfall führen. Während viele Fälle mit der Krankenversicherung außergerichtlich geklärt werden können, kommt es doch oft auch zu einem konkreten Gerichtsverfahren. Selbstverständlich gehört es zu den Aufgaben eines Anwalts oder einer Anwältin für Krankenversicherung, den Mandanten dort zu vertreten.