Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung hat den Zweck, dem Versicherten die entstehenden Kosten, die bei einem Rechtsstreit entstehen, in Höhe des vereinbarten Rahmens bzw. der vereinbarten Versicherungssumme zu erstatten. Zu den Kosten, die durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden, zählen
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die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren,
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die entstandenen Gerichtskosten,
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mögliche Entschädigungen für Sachverständige und Zeugen,
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Kosten eines Streitschlichtungsverfahrens (außergerichtlich).
Die Zusage der Kostenübernahme ist oftmals von einer Erstberatung durch einen Rechtsanwalt abhängig, die ggf. auch telefonisch erfolgen kann. Laut Gesetz hat jeder Versicherte das Recht, einen Rechtsanwalt, dem er vertraut, mit der Vertretung seiner Interessen zu beauftragen. Sofern ein Rechtsanwalt von der Rechtsschutzversicherung empfohlen wird, ist der Versicherte nicht daran gebunden, diesem einen Vertretungsauftrag zu erteilen.
In der Rechtsschutzversicherung gibt es unterschiedliche Leistungsarten für die einzelnen Rechtsgebiete. So gibt es beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung für Schadensersatzrecht oder Ordnungswidrigkeitenrecht. Viele Versicherungen bündeln mehrere Leistungsarten zu einer Vertragsart, die einem bestimmten Risikobereich oder einer versicherten Person zugeordnet ist, z. B.
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Verkehrs-Rechtsschutzversicherung,
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Berufs-Rechtsschutzversicherung,
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Privat-Rechtsschutzversicherung,
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Wohnungs- und Grundstücksversicherung.
Auch Kombinationen verschiedener Vertragsarten sind möglich.
Häufig hat eine Rechtsschutzversicherung in ihren Verträgen bestimmte Fallsituationen oder Risiken ausgeklammert oder stimmt nur unter bestimmten Voraussetzungen einer Kostenübernahme zu. Auch eine Selbstbeteiligung ist in einigen Fällen möglich. Ein Rechtsanwalt für Rechtsschutzversicherung verfügt über ausreichend Fachkenntnisse und Erfahrung in diesem Gebiet und kann bereits im Vorwege das Prozessrisiko einschätzen, hält den Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung und rechnet die entstehenden Kosten direkt der Rechtsschutzversicherung ab. Die Interessen seiner Mandanten vertritt ein Anwalt für Rechtsschutzversicherung nicht nur außergerichtlich, sondern auch bei Streitigkeiten vor den zuständigen Gerichten.