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Dresden (jur). Parkt ein Nachbar ständig unberechtigt gegenüber einer Grundstückseinfahrt, kann dies teuer werden. Denn hat sich der Nachbar nicht an die in einem Vergleich vereinbarten kurzen Abstellzeiten seines Autos gehalten, muss er für jeden Parkverstoß die festgelegte Vertragsstrafe zahlen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in einem am Donnerstag, 20. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 6 U 580/22). Im aktuellen Streit muss damit ein Nachbar nach einer Folge von Vertragsstrafen nun weitere 8.850 Euro zahlen. Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken gegenüber Grundstückseinfahrten verboten, wenn die Fahrbahn zu schmal ist und der ... weiter lesen
Obschon der Parkraum gerade in Großstädte sehr begrenzt ist, sollten Kraftfahrer darauf achten, gerade nicht unzulässig im 5 m-Bereich vor Einmündungen zu parken. Kommt es zu einem Unfall mit einem verbotswidrig abgestelltem Fahrzeug kann dies durchaus zu einer Mithaftung des Falschparkers führen, obschon das Fahrzeug des Falschparkers zum Unfallzeitpunkt stand. Das Amtsgericht Berlin Mitte (Urteil vom 20. März 2012; 3 C 3261/11) hatte sich genau mit dieser Thematik befasst. Ein Lastkraftwagen kollidierte beim Abbiegen mit einem in vorgenanntem Bereich parkendem PKW. Der Eigentümer des PKW klagte sodann gegen den Fahrer, Eigentümer und Haftpflichtversicherung des Lastkraftwagens. Das Gericht ... weiter lesen
Kanzlei MST & Partner aus Ljubljana / Slowenien fordert 177,43 Euro wegen widerrechtlicher Parkplatznutzung in Mali Lošinj / Kroatien Sind Parkplatzverstöße wirklich so teuer? Worum geht es? Uns erreichen Forderungsschreiben der Kanzlei MST & Partner aus Ljubljana, Slowenien, namentlich des RA Mag. Dr. Mirko S. Tischler, im Namen der Firma Lošinj usluge d.o.o. wegen eines angeblichen Parkverstoßes, welcher in Mali Lošinj / Kroatien stattgefunden haben soll. Wer ist RA Mag. Dr. Mirko S. Tischler / Kanzlei MST & Partner? Die Kanzlei MST & Partner hat ihren Hauptsitz in Ljubljana / Slowenien, zudem eine Niederlassung in ... weiter lesen
OLDENBURG (DAV). Auf einem kombinierten Rad- und Fußweg treffen Radler höhere Sorgfaltspflichten als Fußgänger. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg, den die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. Die Richter wiesen die Klage einer Radfahrerin ab, die mit einem Passanten kollidiert war und sich bei dem Sturz erheblich verletzt hatte. Die Frau treffe ein so überwiegendes Verschulden, dass eine Haftung des Fußgängers nicht in Betracht komme. Das OLG stellte mehrere Grundsätze für das Verhalten auf kombinierten Fuß- und Radwegen auf: - Radfahrer müssen auf solchen Wegen auf die Belange der Fußgänger besonders Rücksicht nehmen. - Bei unklarer Verkehrslage muss ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei Schnee und Eis müssen die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise den widrigen Verhältnissen anpassen. Wer die zuständige Kommune im Winter wegen einer Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz verklagen will, geht in aller Regel leer aus. Dies geht aus einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts (AZ 3 U 829/99) vom 04. April 2000 hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. In dem Fall war ein Autofahrer über einen - wie er behauptete - wegen des Schnees nicht sichtbaren Bordstein gefahren, auf dem angrenzenden Gleiskörper ins Schleudern geraten und gegen einen anderen Wagen geprallt. Er machte nun mit seiner Klage geltend, die Kommune habe es versäumt, die Gefahrenstelle zu räumen. Mit dieser Meinung drang er ... weiter lesen
München (jur). Autofahrer sollten im Straßenverkehr nicht zu stur auf das Reißverschlussverfahren vertrauen. Denn dieses ist nur beim Wegfall einer Fahrbahnspur verpflichtend, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, 5. November 2012 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 334 C 28675/11). Ist die weiterführende Fahrspur durch ein Hindernis blockiert, muss der Verkehr auf der freien Bahn dorthin wechselnde Autofahrer nicht nach dem Reißverschlussprinzip hereinlassen, so das Amtsgericht in seiner am 7. März 2012 verkündeten Entscheidung. Geklagt hatte eine Autofahrerin, die Anfang September 2011 mit ihrem VW Cabrio in München beim Spurwechsel einen Unfall erlitt. Die Frau fuhr ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Betreiber eines Parkdecks kann bei einer Rampe, die bei Nässe glatt ist, trotz des Aufstellens des Schildes ?Auf eigene Gefahr? haften. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 15. Januar 2004 (Az.: 1 U 107/03). In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte sich der Kläger auf eine als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hatte geltend gemacht, dass der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes ?Auf eigene Gefahr? wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet. Dieser ... weiter lesen
Berlin (DAV). Kopfschmerzen unmittelbar nach einem Verkehrsunfall sind grundsätzlich als Unfallfolge zu werten. Das geht aus einer von der Deutschen Anwaltauskunft veröffentlichten Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 29. November 2005 (Az.: 4 U 501/03-6/05) hervor. Danach gilt dies dann, wenn zumindest theoretisch nicht auszuschließen ist, dass die Schmerzen eine vom Unfall unabhängige Ursache haben könnten. Dies müsste die Versicherung allerdings in vollem Umfang nachweisen können. Das OLG Saarbrücken gab mit seinem Urteil der Klage eines Unfallopfers gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers statt. Der Kläger hatte bei dem Unfall erhebliche Kopfverletzungen erlitten, der ... weiter lesen
Rüdesheim/Berlin (DAV). Auch bei Unfällen mit geringen Geschwindigkeiten und einer Geschwindigkeitsänderung unter ?Harmlosigkeitsgrenze? kann es zu Verletzungen der Halswirbelsäule kommen. Das Amtsgericht Rüdesheim hat mit Urteil vom 21. Mai 2008 (AZ: 3 C 394/05) in einem solchen Fall ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen. In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall saß die Klägerin als Beifahrerin in einem stehenden Fahrzeug, als ein PKW mit etwa 16 km/h von hinten auffuhr. In der Folge ließ sie sich wegen Schulter- und Nackenschmerzen ärztlich behandeln. Der Unfallhergang sowie die Schuld des Auffahrenden sind zwischen den Unfallbeteiligten nicht streitig. Als die Beifahrerin ... weiter lesen
Nürnberg-Fürth/Berlin (DAV). Kollidiert ein Radfahrer wegen eines geplatzten Reifens mit einem unerlaubt auf dem Gehweg abgestellten Motorroller, muss der Halter des Rollers nicht haften. Über dieses Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. Juli 2007 (AZ: 8 O 2722/07) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Radfahrer fuhr auf einem Radweg, als der Vorderreifen des Rades platzte. Der Fahrer schlingerte, kam vom Radweg ab und prallte gegen eine Straßenlaterne. Nach seiner Aussage hatte er dem auf dem Gehweg geparkten Motorroller ausweichen wollen und ihn dabei geschrammt. Die Klage des Radfahrers auf Schmerzensgeld und Ersatz des Schadens wies das Gericht zurück. In der Tat gehe ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht München hatte sich zu dem Aktenzeichen M 23 K 18.335mit den Fragen zu befassen, ob ausgewiesene Frauenparkplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen zulässig sind, eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau darstellen und ob die Beschilderung Frauen diskriminiert. Der Kläger wandte sich gegen Frauenparkplätze auf dem Park-and-Ride "Parkplatz Altstadt" der beklagten Stadt Eichstätt. Diese hatte die Frauenparkplätze beschildert, nachdem Anfang 2016 eine den öffentlichen Parkplatz nutzende Frau Opfer eines Gewaltdelikts geworden ist. Zur Kennzeichnung der Parkflächen verwendete die Beklagte die Beschilderung "Parkplatz nur für Frauen". ... weiter lesen
Zur Frage, wann ein anderer Fahrzeugführer für einen Unfall haftet, wenn es zu keiner Berührung zwischen den Fahrzeugen kommt Kurzfassung Für den Unfallschaden eines anderen kann ein Verkehrsteilnehmer auch haften, wenn sich die Fahrzeuge nicht berührt haben. Es muss aber feststehen, dass seine Fahrweise zum Entstehen des Unfalles beigetragen hat. Allein der Umstand, dass ein Vorausfahrender einen Überholvorgang wegen Gegenverkehrs abgebrochen und gebremst hat, ist hierfür nicht ausreichend. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor, mit dem die Klage eines gestürzten Motorradfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 10.000,- € abgewiesen wurde. Dem beklagten Pkw-Fahrer, der ... weiter lesen