Dr. Andreas Reinhart
80333 München
Deutschland
Rechtsanwalt
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Dr. Andreas Reinhart ist Rechtsanwalt und Partner der REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, München. Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München und an der Universität Salzburg. Dr. Reinhart berät und vertritt Mandanten aus der Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaindustrie zu produktspezifischen und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Er ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Kosmetikrechts tätig, von der Produktentwicklung, über Vertrieb und Vermarktung, bis hin zur Verteidigung des Produkts gegenüber Behörden und vor Gericht. Dr. Reinhart ist Autor u.a. in dem Lebensmittelrecht-Kommentar von Meyer/Streinz, dem Wettbewerbsrecht-Kommentar (UWG) von Fezer und in dem Handbuch des Fachanwalts Gewerblicher Rechtsschutz. Er ist Herausgeber des Kommentars zur KosmetikVO (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), des Praxishandbuchs kosmetische Mittel, des Kommentars zur Novel Food-Verordnung sowie eines Kommentars zum Heilmittelwerberecht (HWG).