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• Eine Abmahnung stellt eine missbilligende Äußerung des Arbeitgebers dar und ist daher geeignet, den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen zu beeinträchtigen. • Der Arbeitnehmer muss nicht auf eine Abmahnung reagieren. Die Wirkung einer Abmahnung erlischt mit der Zeit, wenn der Arbeitnehmer keine weiteren Pflichtverstöße begeht. Es ist jedoch zumeist ratsam, bei Erhalt einer Abmahnung aktiv zu werden. Hierbei hat der Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten. • Der Arbeitnehmer hat das Recht sich beim Arbeitgeber zu beschweren. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Beschwerde für berechtigt hält und gegebenenfalls die Abmahnung aus der Personalakte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Deutschlands zweitgrößter Stahlhersteller, der Stahlkonzern Salzgitter plant Medienberichten zufolge ein „Personalreduzierung oberhalb von 1500 Stellen“. Verhandelt wird derzeit eine Rahmenbetriebsvereinbarung zwischen Konzernbetriebsrat/IG Metall und dem Unternehmen. Inwieweit betriebsbedingte Kündigungen erfolgen werden, seit den Berichten zufolge noch unklar. Größtes Problem für den Konzern ist wohl die verlustreiche Tochter Peine Träger GmbH. Arbeitnehmer in den Unternehmen, die sich in einer Krise befinden, sollten folgendes beachten: Wer eine Kündigung erhält, hat insgesamt drei ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zu den Themen Befristungen in Arbeitsverträgen, Auktionsabbruch bei eBay, Instandsetzung nach Wohnungsbrand und Bundesverfassungsgericht zum Kirchenarbeitsrecht. Firmen reduzieren Zeitarbeit und befristete Jobs zugunsten unbefristeter Verträge Presseberichten zufolge greifen weniger Firmen als bisher auf Zeitarbeit und befristete Arbeitsverträge zurück. Was sollten Arbeitnehmer beachten, denen trotzdem noch solche Verträge angeboten werden? Was ist bei Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge zu beachten? eBay: Schadensersatz wegen ... weiter lesen
Nicht nur das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsstellung der Leiharbeitnehmer verbessert, sondern auch der Europäische Gerichtshof. In seiner Entscheidung vom 21.10.2010, AZ C 242/09 urteilte er, dass der Erwerber des Entleiherbetriebs Arbeitgeber auch der dort befindlichen Leiharbeitnehmer wird und verpflichtet ist, diese zu den gleichen Bedingungen weiter zu beschäftigen. In dem entschiedenen Fall hatte sich die internationale Brauereigruppe Heineken so organisiert, dass sämtliche Arbeitnehmer bei der Personalservicegesellschaft Heineken Nederlands Beheer BV beschäftigt waren. Diese verlieh die Arbeitgeber an die verschiedenen konzerneigenen Betriebsgesellschaften. Herr Roest war dort seit 1985 angestellt und ... weiter lesen
Erfurt (jur). Ein Sozialplan kann bei einer beabsichtigten Betriebsstilllegung Abfindungen nur für jene Arbeitnehmer vorsehen, denen Arbeitslosigkeit droht. Eine Sonderprämie für den Verzichten auf eine Kündigungsschutzklage darf dagegen nicht von einer drohenden Arbeitslosigkeit abhängig gemacht werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag, 8. Dezember 2015, in Erfurt (Az.: 1 AZR 595/14). Danach können auch jene Beschäftigte eine Sonderzahlung für den Klageverzicht beanspruchen, die im Anschluss an ihrem Arbeitsverhältnis bereits einen neuen Job gefunden haben. Geklagt hatte ein Beamter, der seit der Postreform im Konzern der Deutschen Telekom AG arbeitete. Er wurde ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 21.07.2022 zum Aktenzeichen 8 Ca 1779/22 hat die Klage einer nicht gegen SARS-CoV-2 geimpften Pflegekraft auf tatsächliche Beschäftigung sowie Zahlung von Annahmeverzugslohn abgewiesen. Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln vom 04.10.2022 ergibt sich: Der Kläger ist bei der beklagten Arbeitgeberin, die Senioreneinrichtungen betreibt, als Alltagsbegleiter und Betreuungskraft Sozialer Dienst beschäftigt. Nach Verabschiedung der gesetzlichen Neuregelung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht forderte die Beklagte ihre Mitarbeiter auf, sich gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Sie kündigte hierbei an, nicht geimpfte Mitarbeiter nach dem 15.03.2022 ... weiter lesen
Die Beteiligten haben um die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen einer Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Altersversorgung gestritten. Der Arbeitgeber hatte in mehreren Betriebsvereinbarungen eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Er hatte sich auch dazu verpflichtet, jährlich über die Anpassung der Versorgungsanwartschaften zu entscheiden. Die Anpassung sollte sich nach der Kaufkraftentwicklung oder einer niedriger ausfallenden Anhebung der Tarifgehälter richten. Bei ungünstiger wirtschaftlicher Lage des Unternehmens durfte eine Anpassung unterbleiben. Nachdem in den Jahren 1994 bis 1996 erhebliche Verluste eingetreten waren, wurden zur Sanierung des Unternehmens mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Teilweise überprüfen Arbeitgeber in der Praxis nicht ganz genau, von wann bis wann ein Arbeitnehmer für sie tätig wird. Je nach Art der Tätigkeit, z. B. bei Außendienstmitarbeitern, soll dann der Arbeitnehmer die geleistete Arbeitszeit dokumentieren. Wer hierbei falsche Angaben macht und wissentlich mehr Stunden angibt als er tatsächlich geleistet hat, begeht einen Arbeitszeitbetrug zulasten des Arbeitgebers und muss eine fristlose Kündigung befürchten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.10.2016 ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24. September 2019 zum Aktenzeichen 9 AZR 481/18 entschieden, dass nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sogenannte Freistellungsphase besteht. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht Nr. 30/19 vom 24.09.2019 ergibt sich: Der Kläger war bei der Beklagten im Rahmen eines Vollzeitarbeitsverhältnisses beschäftigt. Ab dem 1. Dezember 2014 setzten die Parteien das Arbeitsverhältnis als Altersteilzeitarbeitsverhältnis mit der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit fort. Nach dem vereinbarten Blockmodell war der Kläger bis zum 31. März 2016 im ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr geehrter ... weiter lesen
Anrechnung eines Eingliederungsverhältnisses auf die Wartezeit des § 1 KSchG Der Kläger war vom 6. April bis zum 3. Juli 1998 bei der Beklagten auf der Grundlage eines sogenannten Eingliederungsvertrages gemäß §§ 229 ff. SGB III tätig. Durch den Eingliederungsvertrag verpflichtet sich der Arbeitgeber, einem förderungsbedürftigen Arbeitslosen die Gelegenheit zu geben, sich unter betriebsüblichen Arbeitsbedingungen zu qualifizieren und einzuarbeiten mit dem Ziel, ihn nach erfolgreichem Abschluß der Eingliederung in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Ab dem 4. Juli 1998 war der Kläger sodann bei der Beklagten als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Im Dezember 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum ... weiter lesen
Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Einen solchen rechtfertigenden Grund stellen unter anderem grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen dar, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten. Entsprechendes gilt, wenn der ... weiter lesen