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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Intrigen als Kündigungsgrund: Dass von Arbeitnehmern Intrigen gesponnen werden, dürfte in dem einen oder anderen Betrieb oder Büro vorkommen. Wer hier zu weit geht und damit den betrieblichen Frieden erheblich beeinträchtigt, muss aber eine Kündigung befürchten. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (BAG, Urteil vom 1. Juni 2017, Az. 6 AZR 720/15). Geschäftsführerin wollte Vorstandvorsitzenden kippen: In dem konkreten Fall ging es um eine Geschäftsführerin, die bei einem Verein beschäftigt war. Diese hatte massiv darauf hingewirkt, den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Schutz von schwerbehinderten Mitarbeitern Menschen mit einer Behinderung sollen geschützt werden vor dem Job-Verlust. Die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ist deshalb kompliziert, der Arbeitgeber muss insbesondere die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Was aber, wenn der Arbeitgeber nichts weiß vom Grad der Behinderung? Was, wenn der Mitarbeiter nur im Laufe der Zeit einen Grad der Behinderung erreicht, der ihn unter den Schutz des Schwerbehindertenrechts stellt? Experten-Tipp Wussten Sie schon? Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers haben Sie nur 3 Wochen ... weiter lesen
Ein in Spanien geborener Arbeitnehmer überwachte bei einem Automobilzulieferer Produktionsabläufe an mehreren Maschinen. Die Stellenausschreibung für seine Position verlangt die Kenntnis der deutschen Sprache in Bild und Schrift. 2003 besuchte der Arbeitnehmer einen Deutschkurs, später lehnte er einen weiteren Kurs ab. Er macht überdurchschnittlich viele Fehler, was nach den Recherchen des Arbeitgebers darauf zurück zu führen ist, dass ihm die Deutschkenntnisse fehlen. Der Arbeitgeber sprach daher eine personenbedingte Kündigung aus. Zu Recht, wie das BAG am 28.01.2010 entschied, AZ 2 AZR 764/08. Das Verlangen von Sprachkenntnissen, insbesondere auch der deutschen Schriftsprache, stelle keine ... weiter lesen
Eine arbeitsvertragliche Vergütungsvereinbarung ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt. Ob eine Entgeltvereinbarung sittenwidrig ist, beurteilt sich nicht allein nach der vereinbarten Vergütungshöhe. § 138 Abs. 1 BGB schützt auch anerkannte Rechts- und Grundwerte des Gemeinschaftslebens, die sich aus den Wertungen des Grundgesetzes und einfachgesetzlichen Regelungen ergeben. Für private Ersatzschulen sind insoweit Art. 7 Abs. 4 GG und die Regelungen in den Schulgesetzen der Länder maßgebend. Danach erhalten die Träger anerkannter privater Ersatzschulen einen Finanzierungszuschuss zu den Personalkosten für die angestellten Lehrkräfte. Dieser betrug in Brandenburg 97 % der Personalkosten einer ... weiter lesen
Gleicher Zugang zum Beförderungsamt für Angestellte und Beamte? Der Kläger war im Beitrittsgebiet als Diplomlehrer tätig. Ihm ist vom beklagten Land die Befähigung zur Laufbahn eines Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern zuerkannt. Seit 1993 nimmt er kommissarisch die Aufgaben des Pädagogischen Koordinators an der A.-Oberschule wahr. 1996 wurde diese Stelle für beamtete und angestellte Lehrer ausgeschrieben. In der Ausschreibung heißt es: "Nachweis der Befähigung zur Laufbahn des Studienrats oder Zugang dazu nach § 24 a Schullaufbahnverordnung (SchulLV)." Nach § 24 a SchulLV kann ein Eingangsamt der Laufbahn des Studienrats einem Lehrer mit der Laufbahnbefähigung des Klägers verliehen werden. Das ... weiter lesen
Ursprung fast jeden Mobbing-Prozesses ist ein ungelöster Konflikt. Wird dieser nicht gelöst, kommt es oft zum Mobbing. Der Betroffene wird dann Ziel von Handlungen der Mitarbeiter – dazu gehört oft, dass mit dem Opfer nicht mehr kommuniziert wird, dessen Arbeit wird erschwert und sabotiert durch die Kollegen und Vorgesetzte. Es werden über das Opfer Gerüchte verbreitet. Im weiteren Verlauf wird das Mobbing-Opfer zum Außenseiter, es wird sozial gemieden und meist zeigt sich jetzt eine Veränderung des Verhaltens des Mobbing-Opfers, oft unbewusst. Oft ist dem Mobbing-Opfer spätestens ab diesem Zeitpunkt eine selbstständige Lösung der Situation nicht mehr möglich – und ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Auch Pflegekräften in Altenheimen kann eine Geriatriezulage zustehen, wenn sie überwiegend kranke alte Menschen versorgen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in einem am Mittwoch, 22. Juli 2015, bekanntgegebenen Urteil vom 20. Juli 2015 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) entschieden (Az.: 1 Sa 4/15). Es gab damit einer Altenpflegerin in Baden-Württemberg recht. Ihr Arbeitgeber betreibt insgesamt 65 Pflegeheime, überwiegend in Baden-Württemberg. Für die rund 3.500 Pflegekräfte gilt nach einem Anerkennungstarifvertrag der TV-L. Danach erhalten Pflegekräfte eine monatliche Zulage in Höhe von 46 Euro, ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 04.06.2020 zum Aktenzeichen 10 Sa 2130/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht zu einer Zeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner verpflichtet ist. Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 22/2020 vom 25.08.2020 ergibt sich: Der Kläger ist in einer radiologischen Praxis als Medizinisch-Technischer Assistent tätig. Der Arbeitgeber führte ein Zeiterfassungssystem ein, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird. Das eingeführte System verarbeitet nicht den Fingerabdruck als Ganzes, sondern die Fingerlinienverzweigungen (Minutien). Der Kläger lehnte eine Benutzung dieses Systems ab. Der Arbeitgeber erteilte ... weiter lesen
Die erneute Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne Sachgrund (kalendermäßige Befristung) ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits ein Beschäftigungsverhältnis bestand. Das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG besteht zeitlich uneingeschränkt. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist weder auslegungsfähig noch verfassungskonform auslegungsbedürftig. (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2013 – 6 Sa 28/13 –, juris, ausdrücklich gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, (BAG, Urteil vom 06. April 2011 – 7 AZR 716/09 –, BAGE 137, 275-291).weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. In einem Vertrag mit einem freien Mitarbeiter sollten keine Elemente eines Arbeitsvertrags auftauchen. Zahlreiche Auftraggeber unterliegen aber dem Irrtum, dass durch perfekt aufgesetzte Verträge das Risiko der Scheinselbstständigkeit komplett ausgeschlossen werden kann. Sie investieren dann dabei eine Menge Zeit und Geld, einen rechtssicheren Ausschluss der Scheinselbstständigkeit erreichen sie damit aber nicht. Richtig ist, dass der Ausgangspunkt einer jeden Prüfung der entsprechende Vertrag ist, in dem deshalb keine arbeitsvertraglichen Elemente (Urlaub, Pausen, Krankmeldung etc.) enthalten sein sollten. Wenn ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers innerhalb von drei Wochen: Nachdem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Kündigung ausgesprochen hat, hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Tut er das, folgt darauf der Kündigungsschutzprozess. Vielfach Einigung im Gütetermin: In der Regel folgt auf die Klageerhebung nach etwa zwei bis sechs Wochen ein Gütetermin. Dabei kommt es in schätzungsweise ca. 90 Prozent der Fälle dann schon zu einer Einigung in Form eines Vergleichs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit geht ... weiter lesen
Das katholische Gymnasium Mariengarden in Borken in Nordrhein-Westfalen, bzw. der dahinterstehende Oblatenorden in Mainz, hat die Einstellungszusage an einen Referendar, der als Lehrer in den Fächern Englisch und Biologie an die Schule wechseln wollte, zurückgezogen, als bekannt wurde, dass der angehende Lehrer homosexuell ist und zeitnah seinen Lebensgefährten heiraten will. Die katholischen Entscheider begründen dies damit, dass die Heirat eines Mannes nicht in das Wertebild der katholischen Kirche passe. Während der angehende Lehrer seit der Änderung des § 1353 Abs. 1 BGB für sich in Anspruch nehmen kann, seinen Lebensgefährten ebenso zu heiraten wie heterosexuelle Paare, beruft ... weiter lesen