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Arbeitsverträge sollten Regelungen enthalten, die notwendig, wirksam und zweckmäßig sind. 1. Arbeitsverträge, die wirksam sind, schaffen Rechtssicherheit – dadurch schaffen sie Planungssicherheit. Auch wenn man auf Regelungen im Arbeitsvertrag verzichten kann, da die Auffassung herrscht, es sei nicht wichtig, was darin steht, solange sich der Arbeitnehmer daran hält, entstehen Probleme genau dann, wenn es im Arbeitsverhältnis zu Streit kommt. Ein Beispiel ist der Ausspruch einer Kündigung. Kommt es zum Streit, prüft gewöhnlicher Weise ein Experte – meist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht – ob die Regelungen des Arbeitsvertrages und dessen Klauseln wirksam sind. ... weiter lesen
Mainz (jur). Beim versuchten absichtlichen Anspucken einer Vorgesetzten droht die fristlose Kündigung. Dies gilt erst recht, wenn die Arbeitnehmerin während der Corona-Pandemie spuckt und andere Personen damit der Gefahr der Übertragung einer unerkannten Covid-19-Infektion aussetzt, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 6. Dezember 2022 (Az.: 6 Sa 47/22). Im Streitfall ging es um eine angestellte türkischstämmige Reinigungskraft in einem Autohof. Das Verhältnis zwischen der 62-jährige Frau und ihrer Vorgesetzten war durch Streitereien in der Vergangenheit getrübt. Als am 6. Oktober 2020 die ... weiter lesen
(Stuttgart) Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.11.2014 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 1 AZR 257/13. Die Klägerin - die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) - ist Mitglied der dbb tarifunion. Die beklagte ... weiter lesen
Regelmäßige Arbeitszeit und Überstunden bei der Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Kläger ist seit 1994 bei der Beklagten als Vorarbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe Anwendung. In der Zeit vom 7. bis 18. Juni 1999 war der Kläger arbeitsunfähig krank. Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit betrug zu dieser Zeit 40 Stunden. Die Beklagte gewährte ihm für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung auf der Basis einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung des Klägers betrug in den vorangegangenen 13 Wochen 54,76 ... weiter lesen
• Schichtarbeit ist die Arbeit, die von mindestens zwei Arbeitnehmern so erfüllt wird, dass diese sich nach einem überschaubaren Plan ablösen. • Nacharbeit ist die Arbeit, die in den Zeitraum von 23 bis 6 Uhr fällt. • Der Beginn der Nachtarbeit kann in Tarifverträgen geregelt werden, und zwischen 22 Uhr und 24 Uhr variieren. • Die Nachtarbeitsspanne beträgt sieben Stunden. Wird der Beginn der Nachtarbeitszeit z.B. auf 22 Uhr gelegt, so endet die Nachtarbeit um fünf Uhr. Nacharbeit liegt erst dann vor, wenn die Arbeit mehr als drei Stunden der Nachtzeit erfasst. • Die Nachtarbeitszeit beträgt acht Stunden und darf auf zehn Stunden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sein notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9.6.2011 (AZ: 5 Sa 509/109). Grundsätzlich sind verhaltensbedingte Kündigungen nur dann wirksam wenn neben den objektiv vorwerfbaren Verfehlungen des Arbeitnehmers auch ein schuldhaftes tun vorliegt. Arbeitnehmer die aufgrund einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel Burn-Out zu schuldhaften Handeln quasi nicht mehr in der Lage sind haben deswegen aber keinen Freifahrtschein in Bezug auf Kündigungen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in der oben zitierten Entscheidung noch einmal klargestellt. Der dortige Arbeitnehmer war seit 25 Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Aufgrund ... weiter lesen
Wann muss man vor einer Kündigung abmahnen? Ist es sinnvoll gegen eine Abmahnung vorzugehen? Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Mit der Abmahnung erklärt der Arbeitgeber, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit der Leistungen des Arbeitnehmers unzufrieden ist und dieses als Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag wertet. Verbunden wird die Abmahnung mit der Androhung, dass der Arbeitnehmer bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung rechnen muss. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. In der Regel ist die (unter ... weiter lesen
Siemens will 3300 Stellen in Deutschland abbauen. Kündigungen sollen dabei vermieden werden. Was Mitarbeiter beachten sollten. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Pressemeldungen zufolge plant Siemens deutschlandweit 3300 Stellen abzubauen. Mit dem Unternehmenskonzept Vision 2020 soll das Unternehmen wieder auf einen nachhaltigen Wachstumskurs gebracht werden. Stellenabbau ohne Kündigung bedeutet in der Regel in erster Linie Aufhebungsverträge. Hier bieten Unternehmen wie Siemens durchaus hohe Abfindungen und sonstige Vorteile für die ausscheidenden Mitarbeiter. Daneben wird man sicher auch auf Altersteilzeitmodelle ... weiter lesen
Ein Mitarbeiter eines großen Unternehmen (so jüngst Ikea) hat NPD-Funktionäre als Facebook-Freunde, ein Angestellter in der öffentlichen Verwaltung äußert kommunistische Parolen, ein Lehrling macht Werbung für eine politische Partei vor dem Eingang seines Lehrbetriebes: alle diese Fälle haben zu Kündigungen geführt oder sollen dazu führen. Ist die Kündigung aber rechtmäßig? Für die Kündigung eines Arbeitnehmers braucht der Arbeitgeber immer einen Kündigungsgrund, § 1 KSchG. Dieser kann im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, wenn darin ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten liegt. Der Arbeitgeber mag dies als nicht korrekt ... weiter lesen
Ein Arbeitgeber , der betriebsbedingte Kündigungen aussprechen möchte, muss in der Regel einen Sozialplan und einen Interessenausgleich erstellen, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist. Dies dient dazu, die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Kündigungen für die betroffenen Mitarbeiter abzufedern und eine faire Lösung im Sinne aller Beteiligten zu finden. Wann ein Arbeitgeber einen Sozialplan und einen Interessenausgleich erstellen muss, wird gesetzlich im § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Betriebsbedingte Kündigungen sind laut § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gerechtfertigt, wenn betriebliche Erfordernisse eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters nicht mehr ... weiter lesen
Erfurt (jur). Nach regelmäßigem Sex mit einer Schülerin ist ein deswegen entlassener Gymnasiallehrer nun auch seinen Nebenjob als Kirchenmusiker los. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 26. September 2013 die gegenüber dem Mann ausgesprochene fristlose Kündigung einer bayerischen Evangelisch-Lutherischen Gesamtkirchengemeinde für wirksam erklärt (Az.: 2 AZR 741/12). Danach dürfen Arbeitgeber nicht nur das Ende eines Straf-, sondern auch das eines Disziplinarverfahrens abwarten, ehe die zweiwöchige Kündigungsfrist läuft. Die sexuelle Beziehung zu dem Mädchen dauerte Jahre. 2005 zeigte die Schülerin den ... weiter lesen