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Experten-Ratgeber
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Mainz (jur). Vermeintlich mittellosen schwerbehinderten Menschen kann es zumutbar sein, dass sie erhaltene hohe Entschädigungen wegen erlittener Diskriminierungen für weitere beabsichtigte Gerichtsverfahren verwenden. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn ein Gericht ohne konkrete Angaben zur Höhe solcher Diskriminierungsentschädigungen einen Prozesskostenhilfeantrag ablehnt, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 21. Februar 2022 (Az.: 5 Ta 13/22). Die Mainzer Richter ließen jedoch die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. Im Streitfall ging es um einen schwerbehinderten Rentner und ausgebildeten ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 17.01.2020 zum Aktenzeichen 9 Sa 434/19 entschieden, dass die nach § 241 Abs. 2 BGB bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen beinhaltet für ranghohe Vertriebsmitarbeiter, bei dienstlichen Veranstaltungen mit potentiellen Kunden auf Äußerungen zu verzichten, die nationalsozialistische Verbrechen gegenüber der jüdischen Bevölkerung in Frage stellen oder verharmlosen. Dies gilt unabhängig davon, welche Äußerungen außerhalb dienstlicher Veranstaltungen von der allgemeinen Meinungsfreiheit gedeckt wären. Eine Verletzung dieser Rücksichtnahmepflichten kann ein ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 09.12.2020 zum Aktenzeichen 3 Sa 530/20 entschieden, dass eine EMail kein hinreichend bestimmtes Vertragsangebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrags ist, wenn die Arbeitsbedingungen noch nicht konkretisiert wurden und auf einen zukünftig noch zu erstellenden schriftlichen Arbeitsvertrag verwiesen wird. Das von der Beklagten dem Kläger mit E-Mail vom 25.10.2018 sowie Schreiben vom 30.10.2018 unterbreitete Angebot genügt den Anforderungen des § 5 Abs. 6 des Darlehensvertrages nicht. Zwar geht die Beklagte – insoweit noch mit dem Arbeitsgericht – zutreffend davon aus, dass nach den vertraglichen Vereinbarungen ein Angebot im ... weiter lesen
Mit seiner Klage hat der Arbeitnehmer die Zahlung von Weihnachtsgeld verlangt. Der Arbeitgeber verwies auf die schlechte wirtschaftliche Situation des Unternehmens und auf eine Klausel im Arbeitsvertrag. Dort war geregelt, dass unter anderem auch die Zahlung von Weihnachtsgeld freiwillig erfolge. Normalerweise reicht solch eine Klausel aus, um eine so genannte betriebliche Übung auszuschließen. Der Arbeitgeber kann dann jederzeit die Zahlungen einstellen. Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner aktuellen Entscheidung (Urteil vom 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 -) darauf hingewiesen, dass das nicht immer gilt: Wenn die Klausel unklar oder mehrdeutig formuliert ist, ist sie unwirksam. Die Folge ist, dass der Arbeitgeber ... weiter lesen
Die vorstehend geschilderte Problematik lässt uns folgende Maxime ergreifen: - Die Arbeitsverträge werden übersichtlich gestaltet. - Die Arbeitsverträge enthalten nur notwendige Regelungen. - Die Arbeitsverträge enthalten nur wirksame Regelungen. Die Klauseln, die wir verwenden, sind anhand der aktuellen Rechtsprechung überprüft worden und falls dies noch nicht passiert ist, werden die Regelungen so formuliert, dass sie einer späteren Überprüfung standhalten. D. Instrumente von Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck für die Arbeitsvertragsgestaltung 1. Checklisten Checklisten helfen dabei, zu prüfen, welcher Bedarf an Regelungen im Unternehmen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In dem Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) wurde festgelegt, dass ein Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Arbeitsvertragsbestandteil werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Eine genaue Bestimmung der Zusatzzahlungen müsse erfolgen, da dem Arbeitgeber sonst die Chance genommen wird, vorbehaltlose Änderungen vorzunehmen. In dem Rechtsstreit ging es angeblich um einen ... weiter lesen
Karlsruhe (BAG). Ist in einer GmbH & Co. KG ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH aufgestiegen und wird dann als Geschäftsführer abberufen, so lebt das alte Arbeitsverhältnis in der Regel nicht wieder auf. Vereinbaren die Parteien jedoch nach der Kündigung des Geschäftsführervertrages eine Weiterbeschäftigung des Betreffenden - ohne wesentliche Änderung seiner Arbeitsaufgaben - im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, so lässt dies mangels abweichender Vereinbarungen regelmäßig auf den Parteiwillen schließen, die Beschäftigungszeit als Geschäftsführer auf das neu begründete Arbeitsverhältnis anzurechnen. Der abberufene Geschäftsführer hat deshalb regelmäßig in dem neu begründeten Arbeitsverhältnis keine ... weiter lesen
Vielen Arbeitnehmern dürfte bereits bekannt sein, dass eine Kündigungsschutzklage in aller Regel innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss. Anderenfalls ist die Kündigung unumstößlich wirksam, auch wenn sie noch so rechtswidrig ist. Hierbei gibt es wenige Ausnahmen, z.B. wenn die überreichte Kündigung nicht unterschrieben ist, siehe hierzu mein Artikel: „Bei nicht unterschriebener Kündigung muss Kündigungsschutzklage nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist erhoben werden". Die Frist zur Einreichung der Klage binnen drei Wochen wurde vom Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 allerdings auf weitere Fälle ausgeweitet, so dass ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Aktuellen Pressemeldungen zufolge steckt die Warenhauskette Karstadt in einer existenzbedrohenden Krise. Eine harte Sanierung soll bevorstehen. Die genauen Maßnahmen sind noch nicht bekannt. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass diese auch personelle Konsequenzen beinhalten werden. Arbeitnehmer in kriselnden Unternehmen sind häufig verunsichert. Immer wieder gibt es offizielle Informationen des Arbeitgebers und teilweise einander widersprechende Nachrichten aus der Gerüchteküche. Die Medien tun ihr übriges dazu, die Lage unübersichtlich zu gestalten. Für betroffene Arbeitnehmer solcher Unternehmen gibt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Wie der Spiegel in seiner Ausgabe vom 5.12.2011 und andere Medien berichten, ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit gegen den Betriebsratschef von Opel, Klaus Franz, wegen Untreue wegen der pauschalen Entlohnung von Betriebsräten. Sind diese pauschalen Summen erlaubt? Warum ist eine zusätzliche Vergütung von Betriebsräten überhaupt problematisch? Im Betriebsverfassungsgesetz (§ 37) steht, dass die Tätigkeit eines Betriebsrats grundsätzlich unentgeltlich und ehrenamtlich ist. Der Betriebsrat wird bei Fortzahlung seines Lohns von der Arbeit freigestellt wenn und insoweit dies ... weiter lesen
Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Uns hat vor kurzem mal wieder eine Nachfrage eines YouTube-Zuschauers erreicht, der wissen wollte, welche Informationen der Arbeitgeber eigentlich über ihn als Arbeitnehmer sammeln darf. Wie sieht es denn nun aus? Fachanwalt Bredereck: Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt eine sog. Personalakte über den Arbeitnehmer zu führen. Das kann er in Papierform oder auch elektronisch tun. In dieser Personalakte darf er dann alle solchen Daten und Unterlagen aufbewahren, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind. Maximilian Renger: Welche ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 28.07.2020 zum Aktenzeichen 1 ABR 6/19 entschieden, dass das Einsichts- und Auswertungsrecht des Betriebsrates zur Beantwortung von Auskunftsverlangen der Beschäftigten nach den Vorgaben im Entgelttransparenzgesetz nicht besteht, wenn der Arbeitgeber die Erfüllung der Auskunftsverpflichtung berechtigterweise an sich gezogen hat. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 24/2020 vom 29.07.2020 ergibt sich: Die Arbeitgeberin ist ein Telekommunikationsunternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten. Nach Inkrafttreten des EntgTranspG machte sie von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die Verpflichtung zur Erfüllung von Auskunftsverlangen der Beschäftigten ... weiter lesen