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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Fehlende Beweisbarkeit der Pflichtverletzung, fehlende Abmahnung, fehlende Betriebsratsanhörung – das sind die drei häufigsten Gründe, weswegen verhaltensbedingte Kündigungen scheitern. Beweisprobleme des Arbeitgebers Als Anwalt für Arbeitsrecht erlebe ich es häufig vor Gericht: Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer Dinge vor, die er vor Gericht nicht beweisen kann. Ihm bleibt dann meistens nichts anderes übrig, als seinen Mitarbeiter wiedereinzustellen, oder er zahlt ihm eine hohe Abfindung, damit er den Arbeitsplatz freiwillig räumt. Wenn die Beweisführung lange dauert, ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Urteil vom 11.07.2019 zum Aktenzeichen: 1 Ca 776/19 der Klage eines Solocellisten auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an einem Probespiel stattgegeben. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Aachen Nr. 2/2019 vom 06.09.2019 ergibt sich: Der Kläger ist Solocellist im Sinfonieorchester der beklagten Arbeitgeberin. Im Herbst 2018 bewarb er sich auf eine ausgeschriebene Stelle eines anderen Orchesters. Das Probespiel für diese Bewerbung fand an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im November 2018 statt. An denselben zwei Tagen gab das Sinfonieorchester der Arbeitgeberin ein Sinfoniekonzert. Nachdem der Arbeitgeberin durch eine vom Kläger beantragte ... weiter lesen
"Prämienlohnarbeit ist solche Arbeit, bei der vorher durch Betriebsvereinbarung ein bestimmter Arbeitserfolg (Qualität, Materialeinsparung u.a.) festgelegt wird" (§ 14 Nr. 4 MTV für gewerbliche Arbeitnehmer Metallindustrie Bayern Stand 1. Januar 1998 - MTV-ME-BY). Nach § 23 des Tarifvertrages - Prämienlohn - sind die Prämienbedingungen mit dem Betriebsrat zu vereinbaren (Nr. 1), wobei sich der Verdienst der Prämienlohnarbeiter im Rahmen der betrieblichen Regelung nach der erbrachten Leistung bzw. dem erzielten Arbeitsergebnis richtet und der Prämienverdienst im Durchschnitt aller Prämienlohnarbeiter des Betriebes mindestens 14 % über den Tariflöhnen liegen muss (Nr. 3). Einigen sich der Betriebsrat und der Arbeitgeber nicht über die ... weiter lesen
Entgeltfortzahlung für Personalratsschulung Der bei der beklagten Stadt beschäftigte Kläger ist Mitglied des Personalrats. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der Bundes-Manteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) Anwendung. Gem. § 26 Abs. 2 Satz 1 BMT-G II ist der Urlaubslohn iSv. § 67 Nr. 40 BMT-G II zu zahlen, wenn dem Arbeiter Lohn ohne Arbeitsleistung für volle Arbeitstage fortzuzahlen ist. Der Kläger besuchte in der Zeit vom 17. bis 22. Oktober 1999 ein EDV-Seminar. Für diese Zeit erhielt er die reguläre Vergütung für 38,5 Wochenstunden. Mit seiner Klage begehrt er darüber hinaus den Urlaubslohnaufschlag. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.05.2016 zum Aktenzeichen 5 AZR 135/16 entschieden, dass Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld auf den zu zahlenden Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Die Bundesrichter führten in ihrer Entscheidung aus, dass Zahlungen in Form von Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld den Anspruch des Arbeitnehmers auf Mindestlohn erfüllen können, wenn die Zahlung des Arbeitgebers die reguläre Arbeitsleistung erfüllt. Grundsätzlich werden Sonderzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber , die einmal im Jahr (wie beim Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) oder zweimal im Jahr gezahlt werden (wie beim Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) nicht auf den ... weiter lesen
Betriebsbedingte Kündigung: freier Arbeitsplatz im Ausland muss nicht angeboten werden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Ausgangslage: Will der Arbeitgeber (einem) Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen, muss er zunächst prüfen, ob der Arbeitnehmer ggf. zu geänderten Bedingungen weiterbeschäftigt werden kann. Ist das möglich, muss dem Arbeitnehmer zunächst der freie Arbeitsplatz angeboten werden. Das gilt auch, wenn sich der Arbeitsplatz an einem anderen Ort innerhalb Deutschlands befindet. Notfalls muss der Arbeitgeber eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.01.2017 – 2 AZR 68/16 . Mit einer Änderungskündigung kann der Arbeitgeber ausnahmsweise einseitig die Arbeitsbedingungen ändern, indem er dem Arbeitnehmer kündigt und ihm aber gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den veränderten Bedingungen anbietet. Die Änderungskündigung ist damit im Vergleich zur normalen Kündigung ein milderes Mittel und muss aufgrund des sog. ultima ratio Grundsatzes im Arbeitsrecht deshalb vom Arbeitgeber grundsätzlich zunächst ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Wir hatten bereits darüber gesprochen, dass unter gewissen Umständen, insbesondere wenn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung das vorsehen, Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichtet sein können. Angenommen das ist nun der Fall, in welchem Umfang kann der Arbeitgeber denn Überstunden anordnen? Fachanwalt Bredereck: Auch dazu können sich dann entsprechenden Angaben im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung finden. Oftmals sind das dann allerdings eher allgemeinere ... weiter lesen
Caterpillar ist der weltgrößte Hersteller von Baumaschinen. In Deutschland plant Caterpillar an den Standorten in Kiel, Henstedt-Ulzburg und Rostock einen massiven Stellenabbau . 750 Arbeitnehmer von insgesamt 950 Arbeitnehmern sollen den Arbeitsplatz verlieren und nur 200 Arbeitsplätze verbleiben. Als Grund wird die Umstellung vom Motorenbau auf Dienstleistungen am Standort Kiel bis 2022 und die vollständige Aufgabe des Standorts in Rostock genannt. Das Logistikzentrum in Henstedt-Ulzburg wird bis 2023 vollständig geschlossen ; nur die Möglichkeit, dass das Logistikzentrum durch einen anderen Betreiber fortgeführt wird und eventuell Arbeitnehmer übernommen ... weiter lesen
Die Deutsche Bank AG ist das nach Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl größte Kreditinstitut Deutschlands. Die Deutsche Bank hat sich einen Sparkurs verordnet und nun nimmt das Ganze konkrete Formen an. Bis Ende 2022 werden 2.300 Arbeitsplätze in Vollzeit aus dem Bereich Operations abgebaut. Der Bereich Operations umfasst administrative Aufgaben wie die Kreditsachbearbeitung oder die Kontoführung . Die Arbeitnehmervertretungen in Form von Betriebsrat und Gewerkschaft haben dem zugestimmt. Bei der Deutschen Bank erhofft man sich den Stellenabbau durch Fluktuation in Form von Altersteilzeit und die Versetzung von Arbeitnehmern . Die Deutsche Bank hat vor kurzer Zeit bereits ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Aus einer Pressemitteilung von Siemens vom 7.5.2015 ergibt sich, dass der Konzern den Wegfall von 2200 Stellen plant (oder 2900, eindeutig konnte ich das der Pressemitteilung Stand 10:00 Uhr am 7.5.2015 von siemens.com nicht entnehmen). 4500 Stellen weltweit sollen laut der Pressemitteilung weltweit gestrichen werden, davon nach aktuellem Stand rund 2200 Arbeitsplätze in Deutschland. Im Februar 2015 hatte Siemens angekündigt, 7800 Arbeitsplätze weltweit (rund 3300 davon in Deutschland) zu streichen, um Verwaltungsfunktionen zu straffen. Nach abgeschlossenen Gesprächen mit Arbeitnehmervertretern wurde die Zahl auf 2900 ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.10.2020 zum Aktenzeichen 42 Ga 13034/20 entschieden, dass eine Arbeitnehmerin bei ihrer Arbeit als Flugsicherheitsassistentin am Flughafen nicht statt eines Mund-Nasen-Schutzes einen Gesichtsschutzschirm tragen darf. Aus Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 34/2020 vom 18.12.2020 ergibt sich: Das ArbG Berlin hat die Klage im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes abgewiesen und die Pflicht zum Tragen eines vom Arbeitgeber bereitgestellten Mund-Nasen-Schutzes bestätigt. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts trifft den Arbeitgeber die Pflicht, die Beschäftigten und das Publikum am Flughafen vor Infektionen zu schützen. Ein ... weiter lesen