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Abfindungen wegen Verlustes des Arbeitsplatzes unterliegen der Besteuerung. Während man der Lohnsteuer nicht entgehen kann, wird aber oft übersehen, dass man hinsichtlich der Kirchensteuer gutes Geld sparen kann. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, sei es durch Kündigung oder durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag, hat zwar selten einen echten Rechtsanspruch auf eine Abfindungsleistung, häufig einigen sich aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Abfindung zur Vermeidung langwieriger und kostenspieliger Kündigungsschutzverfahren. Abfindungen sind nun zwar in der Höhe meist verlockend und auch nicht sozialversicherungspflichtig, unterliegen aber leider der Steuerpflicht und sind daher immer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Warum eine gewünschte Kündigung? Die Situation kommt in der Praxis tatsächlich gar nicht so selten vor: der Arbeitnehmer ist in seinem Job unzufrieden und möchte sich eine neue Herausforderung suchen. In dieser Situation würde ihm eine Kündigung des Arbeitgebers durchaus gelegen kommen. In der Regel kann er dann nämlich noch eine Abfindung herausholen und auch die sonstigen ausstehenden Ansprüche (z. B. Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung) mit dem Arbeitgeber abklären. Eigene Kündigung des Arbeitnehmers nachteilig Der Arbeitnehmer könnte natürlich ... weiter lesen
Zur Frage der Altersdiskriminierung bei Abfindungen in Sozialplänen. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.April 2013 - 1 AZR 25/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin Ausgangslage: Stehen Betriebsstilllegungen an, können Arbeitgeber und Betriebsrat Sozialpläne vereinbaren. In einem Sozialplan sollen die Folgen für die von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer sozialverträglich gestaltet werden. Wesentliches Mittel ist die Gewährung einer Sozialplanabfindung. Nachdem auch für Sozialplanabfindungen bei Betriebsschließungen nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, findet sich in vielen ... weiter lesen
Erfurt (jur). Erhebt ein Arbeitgeber schwere Vorwürfe gegen einen Arbeitnehmer und kündigt wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, dann klingt ein Angebot auf „Prozessbeschäftigung“ während des Kündigungsschutzverfahrens wenig glaubwürdig. Der Arbeitnehmer muss das Beschäftigungsangebot dann nicht annehmen, urteilte am Mittwoch, 29. März 2023, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ( Az.: 5 AZR 255/22) . Er könne vielmehr davon ausgehen, dass dies „nicht ernst gemeint ist“. Damit sprach das BAG dem Kläger sogenannten Verzugslohn in Höhe von 20.235 Euro zu. Er war ab August 2018 als technischer Leiter bei einer Firma im Raum Leipzig angestellt. Sein Brutto-Monatslohn betrug 5.250 Euro. Doch offenbar knirschte es ... weiter lesen
Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, werden sie oft auch freigestellt. Sie brauchen somit nicht mehr zu arbeiten, bekommen aber trotzdem noch ihr Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist. So soll vermieden werden, dass das durch die Kündigung gestörte Vertrauensverhältnis zu Unruhe im Betrieb führt. Oft sollen auch Firmeninterna, Kundendaten usw. geschützt werden. Die Arbeitnehmer sind hiermit meist einverstanden, da sie ohnehin Zeit benötigen, um eine neue Stelle zu finden, und zusätzlicher Urlaub ja auch eine feine Sache ist. Oft findet man solche Regelungen auch in Vergleichen, die vor dem Arbeitsgericht geschlossen wurden, oder in Aufhebungsverträgen. Was passiert aber, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsecht Berlin und Essen. Arbeitgeber muss gesetzlichen oder vertraglichen Urlaub gewähren Zunächst einmal gilt, dass Arbeitnehmer jedenfalls einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub haben, sofern sie länger als sechs Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sind (§ 4 Bundesurlaubsgesetz). Dieser beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche bzw. 20 Tage bei einer Fünftagewoche. Sind im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung mehr Urlaubstage vereinbart, muss der Arbeitgeber wiederum den dort vorgesehenen Urlaub gewähren. Konkreter Urlaubszeitraum als Streitpunkt Probleme ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Man unterscheidet zwischen der sachlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Landgericht Berlin) und der örtlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Arbeitsgericht Potsdam). Sachlich sind die Arbeitsgerichte unter anderem dann zuständig, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis handelt, also wenn es z.B. um eine (fristlose oder ordentliche) Kündigung des Arbeitgebers, ein schlechtes Zeugnis, nicht erfüllte Urlaubsansprüche, Überstundenvergütung oder sonstige Ansprüche aus dem ... weiter lesen
Kündigung eines Kirchenmusikers wegen einer außerehelichen geschlechtlichen Beziehung ist wirksam. Zum Urteil des Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 14. Juni 2013– 10 Sa 18/13–, juris. Ein Beitrag zum Beschluss des von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Eine weitere Entscheidung aus der Abteilung Arbeitsrecht des Mittelalters: Das Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 14. Juni 2013– 10 Sa 18/13–, juris hat die ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers wegen des „Unterhaltens einer außerehelichen Beziehung“ für wirksam erklärt. Durch sein Verhalten habe der Kirchenmusiker die berechtigten ... weiter lesen
Berlin (jur). Berliner Polizeibeamte können für Mehrarbeit im polizeilichen Bereitschaftsdienst vollen Freizeitausgleich verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag, 12. Januar 2016 bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: VG 26 K 58.14). Die Richter erklärten damit das Vorgehen des Landes für rechtswidrig, nur eine Dienstbefreiung von einem Drittel der Bereitschaftsdienstzeit zu gewähren. Geklagt hatte ein Polizeioberkommissar, der 2011 zur Unterstützung der niedersächsischen Polizei anlässlich eines Castor-Transports nach Gorleben über seine regelmäßige Arbeitszeit hinaus Bereitschaftsdienste leistete. Für die Mehrarbeit beanspruchte er ... weiter lesen
Bei Bosch Rexroth in Homburg wurden seit 2015 bereits 200 Jobs gestrichen – aktuell beschäftigt das Werk 555 Arbeitnehmer . Bosch Rexroth plant nun, die Industriehydraulik-Sparte nach Bayern zu verlagern . Im Werk in Homburg sollen deshalb bis zum Jahr 2025 150 weitere Arbeitsplätze wegfallen und damit jeder 3. Arbeitsplatz. Der Betriebsrat befürchtet, dass das Werk dann nicht mehr wirtschaftlich ist und der Standort langsam ausblutet und am Ende ganz geschlossen werden muss. Dieses „Sterben auf Raten“ will man nicht zulassen, so Betriebsratschef Stephan Huber. Das Management von Bosch-Rexroth will an dem geplanten Stellenabbau in Homburg festhalten. ... weiter lesen
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer mit einer Reihe von Nachteilen verbunden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll deshalb das unbefristete Arbeitsverhältnis die Regel, das befristete Arbeitsverhältnis dagegen die Ausnahme sein. Aus diesem Grund ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nur in bestimmten Fällen zulässig. Sie ist nur dann wirksam, wenn die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgeschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Ist eine Befristung unwirksam, besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz "normales" unbefristetes Arbeitsverhältnis. Schriftform Wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Im Rahmen von arbeitsrechtlichen Prozessen kommt speziell von Arbeitnehmern häufig die Frage, ob sie bei einem Termin vor dem Arbeitsgericht persönlich erscheinen müssen oder sollen. Was sagst du dazu? Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal stellt sich die Frage nur dann wirklich, wenn man sich von einem Anwalt vertreten lässt. Hat man sich keinen Anwalt genommen, muss man auf jeden Fall selbst zum Termin erscheinen, ansonsten droht ein Versäumnisurteil. Ich würde aber bei Prozessen im Arbeitsrecht immer empfehlen, sich von ... weiter lesen