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Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Versuche, die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu umgehen, sind gefährlich Arbeitgeber versuchen in der Praxis oftmals, eine Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes dadurch zu vermeiden, dass sie freie Mitarbeiter beschäftigen. Das kann schnell nach hinten losgehen. Ein Fallbeispiel In einem Catering-Betrieb hat der Arbeitgeber insgesamt neun Mitarbeiter als Arbeitnehmer beschäftigt. Das Kündigungsschutzgesetz ist damit nicht anwendbar und der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern jederzeit eine Kündigung aussprechen ohne eine Kündigungsgrund zu benötigen. Der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Die im Dienstvertrag festgelegten Bedingungen sollen vorgesehen haben, dass der Kläger spätestens 12 Monate vor Ablauf seiner Amtszeit über eine Verlängerung des ... weiter lesen
Sonderleistungen oder auch Sonderzuwendungen sind Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer , die dieser regelmäßigen oder zu einem besonderen Ereignis zusätzlich zum normalen Arbeitslohn an den Arbeitnehmer bezahlt. Sonderleistungen sind: Weihnachtsgeld Urlaubsgeld Jubiläumsprämie Heiratsprämie Coronapämie Erfolgsprämie Sonderleistungen des Arbeitgebers sind grundsätzlich freiwillig. Sonderzahlungen können für den Arbeitgeber aber zur Pflicht werden, er muss sie also zahlen, wenn sie in einem Tarifvertrag einem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrechtlich ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zur Arbeit im Dienste eines anderen verpflichtet ist (BAG 15.3.1978). Diese Definition ist ebenso kurz wie unzureichend. Das Bundesarbeitsgericht geht von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff aus, obwohl dieser Begriff nicht exakt definiert werden kann. Vertrag als Ausgangspunkt: Für die arbeitsrechtliche Betrachtung ist zunächst der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag entscheidend. Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag vereinbart, ist von einem Arbeitsverhältnis auszugehen. In diesem Fall erfolgt keine korrigierende ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Urteil vom 06. Februar 2014 – 5 Sa 324/13 –. Ausgangslage: Wird ein Arbeitnehmer während der Probezeit krank, folgt häufig eine Kündigung. Da innerhalb der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht, ist gegen die Kündigung selbst meistens nicht allzu viel zu unternehmen. Eine andere Frage ist allerdings, ob der Arbeitnehmer für den Zeitraum von sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Voraussetzung dafür ist, dass bei Beginn der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im vorliegenden Fall (9 AZR 844/11) zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer auf seinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung verzichten könne. Nach Meinung des Gerichts sei dies grundsätzlich möglich. Jedoch müsse man beachten, dass bei einzelvertraglichen Abreden, welche einen gänzlichen Ausschluss der Existenz eines diesbezüglichen Anspruchs zum Inhalt haben, möglicherweise anders entschieden werden müsse. Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitgeberin den ... weiter lesen
Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 22.08.2022 zum Aktenzeichen 142 C 141/22 in einem Rechtsstreit von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. entschieden, dass die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei einem Aufhebungsvertrag mit Zeugnisregelung und eine daran anschließende Vertretung bei einem daraufhin vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitszeugnis , das der Regelung nicht entspricht, sind nicht dieselbe Angelegenheit und gesondert zu vergüten. Entgegen der Auffassung der Rechtsschutzversicherung ist die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. bezüglich des auf Erfüllung ordnungsgemäßer Zeugniserteilung gerichteten Anspruchs gegen den ehemaligen ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 19.02.2019 zum Aktenzeichen 7 Sa 2068/18 entschieden, dass die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg für rechtswirksam gehalten und damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam bestätigt. Der Mitarbeiter erhielt als Abgeordneter aufgrund falscher Angaben Leistungen des Landtags Brandenburg und wurde deshalb zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Fraktion hatte den Mitarbeiter in Kenntnis der Ermittlungen, jedoch vor Abschluss des Strafverfahrens als bildungspolitischen Referenten eingestellt. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Mandanten, die du gerichtlich bei arbeitsrechtlichen Problemen vertrittst, rufen immer mal wieder an und fragen, was denn nun unter einem Gütetermin und einem Kammertermin zu verstehen ist und wo der Unterschied liegt. Wie sieht es denn aus? Fachanwalt Bredereck: Bei einem Arbeitsgerichtsprozess ist es so, dass zunächst einmal innerhalb von etwa zwei bis sechs Wochen ein sogenannter Gütetermin anberaumt wird, bei dem die beiden Parteien bzw. deren Vertreter alleine mit dem Richter zusammensitzen. Zweck dieses Gütetermins ist es, ... weiter lesen
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung Die Klägerin ist als Stationshilfe in einem Krankenhaus des Diakonischen Werks beschäftigt. Kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes (AVR). Diese beruhen auf Beschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) setzt sich je zur Hälfte aus Mitarbeitern (Dienstnehmervertretern) und aus Vertretern von Trägern Diakonischer Einrichtungen (Dienstgebervertretern) zusammen. Vor dem Hintergrund verstärkter Auslagerungen und Fremdvergaben von Arbeiten wurde auf Grund eines Beschlusses der AK mit Wirkung vom 1. September 1998 in einer ... weiter lesen
Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung der Schriftform. Ein mündlich geschlossener Auflösungsvertrag ist danach ebenso unwirksam wie eine mündlich erklärte Kündigung. Es verstößt in aller Regel nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn sich derjenige, der in einem kontrovers geführten Gespräch eine Kündigung ausgesprochen oder sich mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt hat, nachträglich darauf beruft, die Schriftform sei nicht eingehalten. Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren (Warnfunktion) und dient außerdem der Rechtssicherheit (Klarstellungs- und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 – 5 AZR 960/94 –, BAGE 83, 168-181. Prüfung von Scheinselbstständigkeit: Bei der Prüfung der Frage, ob ein Mitarbeiter als Scheinselbstständiger beschäftigt wird, ist zunächst auf den Vertrag zu schauen. Wenn der Vertrag bereits als Arbeitsvertrag betitelt ist, gibt es wenig Raum für Diskussionen. So darf man den Vertrag mit einem freien Mitarbeiter natürlich nicht betiteln. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag: In einem weiteren Schritt werden dann die einzelnen Regelungen untersucht. Oftmals finden sich hier in ... weiter lesen