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Fasching und Arbeitsrecht – keine Narrenfreiheit Auf was Arbeitnehmer in der fünften Jahreszeit achten sollten Auch in der Faschingszeit gilt das Arbeitsrecht: wenn es um freie Tage oder Urlaub geht, Betriebsurlaub bzw. Betriebsferien angeordnet werden, Mitarbeiter kostümiert erscheinen, Arbeitskollegen Bützchen bekommen, Krawatten abgeschnitten werden und vielem mehr. Wenn Sie Fasching unbeschwert feiern wollen, sollten Sie folgende Aspekte beachten: Gibt es einen Anspruch auf Urlaub an Fasching? Ob Weiberfastnacht, Rosenmontag oder Faschingsdienstag – es handelt sich um ganz normale Werktage und keine gesetzlichen Feiertage wie etwa bei den beiden Weihnachtsfeiertagen bzw. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Februar 2016 – 2 AZR 613/14 –, juris. Ausgangslage: Vor einer Änderung der Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers müssen Arbeitgeber sichergehen, dass dies nicht auch durch eine einfache Weisung erreicht werden kann. Ist das nicht der Fall, muss eine Änderungskündigung ausgesprochen werden. Eine Änderungskündigung hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen gekündigt wird, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. In der Regel ist es ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Schwarzarbeit als Kündigungsgrund: Der Arbeitgeber kann eine Kündigung unter verschiedenen Umständen auf eine Schwarzarbeit des Arbeitnehmers stützen. Voraussetzung dafür ist ein Bezug zum Arbeitsverhältnis oder eine anderweitige Verletzung betrieblicher Interessen des Arbeitgebers. Zum einen kann durch die Schwarzarbeit das Ansehen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit geschmälert werden. Zum anderen kann sich die Schwarzarbeit auch auf das Leistungsvermögen des Arbeitnehmers negativ auswirken. In beiden Fällen kommt eine Kündigung des Arbeitgebers in Betracht. Bei ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die bisherige Linie des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit Blick auf die Fristen im Arbeitsrecht bestätigten die Richter in einer kürzlich ergangenen Entscheidung erneut. In diesem Fall (9 AZR 353/10) ging es um Urlaubsansprüche aus einem Arbeitsverhältnis, welches wegen Arbeitsunfähigkeit langjährig ruhte. Nach Ansicht der Richter seien zwar auch in dieser Konstellation die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmerin entstanden, es bestehe jedoch die Gefahr, dass 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitgeber geben in einer Kündigung in der Regel keine Begründung an. Arbeitnehmer sind daher oftmals ratlos, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Der Arbeitgeber wird zumeist einfach eine ordentliche Kündigung zu einem bestimmten Termin aussprechen, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin. Kündigung bedarf keiner Begründung für Wirksamkeit: Arbeitgeber müssen Kündigungen im Arbeitsrecht in der Regel nicht mit einer Begründung versehen. Nur wenn ausnahmsweise ein spezieller Tarifvertrag eine ausdrückliche Begründung verlangt, gilt etwas anderes. Das ... weiter lesen
Verden (jur). Fährt ein Betriebsratsmitglied auf Kosten und ohne Wissen der Arbeitgeberin statt zu einem Seminar über Schwerbehindertenvertretungen zu einem gewerkschaftlich organisierten Beratungstreffen mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, kann er fristlos gekündigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Verden in einem am Mittwoch, 27. September 2023, bekanntgegebenen Urteil im Fall eines Betriebsratsmitglieds des Amazon Logistik Zentrums Achim entschieden (Az.: 2 Ca 101/23 ). Der Kläger war freigestelltes Mitglied des bei dem Amazon-Betrieb gebildeten Betriebsrats. In seiner Funktion als Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung meldete er sich mit Einverständnis der Arbeitgeberin an einem Seminar „Die ... weiter lesen
Wenn ein Betrieb oder eine Abteilung geschlossen wird und Arbeitsplätze wegfallen, kann der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmer nicht direkt kündigen, sondern muss gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 b) des Kündigungsschutzgesetzes prüfen, ob diese in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden können. Er muss also schauen, ob es in seinem Betrieb oder dem Betrieb einer anderen verbundenen Gesellschaft freie Arbeitsplätze gibt, auf die er die Arbeitnehmer versetzen kann. Soweit er ihnen dazu eine andere, nicht ihrem Arbeitsvertrag entsprechende Aufgabe zuweisen muss, ist eine sog. Änderungskündigung als milderes Mittel gegenüber ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 733/16 entschieden, dass die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig ist, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. Der Kläger war vom 19. März 2004 bis zum 30. September 2005 als gewerblicher Mitarbeiter bei der Beklagten tätig. Mit Wirkung zum 19. August 2013 stellte die Beklagte den Kläger erneut sachgrundlos befristet für die Zeit bis zum 28. Februar 2014 als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Um der Annahme von Scheinselbstständigkeit zu entgehen, gründen freie Mitarbeiter in der Praxis oftmals eine GmbH, die dann an ihrer statt für den Auftraggeber tätig wird. Scheinselbstständigkeit durch GmbH-Gründung nicht ausgeschlossen: Eine solche Konstruktion stellt in der Regel eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften dar. Der Auftraggeber hat dann zwar lediglich einen Vertrag mit der GmbH, sodass er nicht befürchten muss, dass der „freie Mitarbeiter“ etwa mit einer Kündigungsschutzklage gegen ihn vorgeht. Sozialgerichte werden einen entsprechenden Fall aber mit wenig ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitnehmer hat Kündigung erhalten Ausgangssituation einer Beratung von mir zum Thema Kündigungsschutzklage ist die, dass der Arbeitnehmer eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhalten hat. Sinnvollerweise wendet er sich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dann gilt es zunächst zu klären, ob es sich lohnt, gegen die Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage vorzugehen. Wann ist das der Fall? Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich zunächst einmal dann, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Wie berichtet, plant die Firma Gigaset einen massiven Stellenabbau. Dieser geht nun wohl in die Umsetzung. Mitarbeiter müssen sich entscheiden, ob sie in eine Transfergesellschaft wechseln oder eine Kündigung bekommen. Kündigungsschutzklage auch bei Sozialplan lohnenswert Alleine aufgrund eines bestehenden Sozialplans zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber verzichten viele Arbeitnehmer darauf, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Dabei lohnt sich eine Kündigungsschutzklage auch in diesem Fall fast immer. Das gilt auch für den Fall, dass im entsprechenden Sozialplan sog. Turboprämien ... weiter lesen
Ein Interview Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: In der Regel ist es ja so, dass wir es bei der Beratung mit Arbeitnehmern zu tun haben, die sich gegen eine Kündigung ihres Arbeitsgebers zur Wehr setzen wollen. Was ist denn aber im umgekehrten Fall für Arbeitnehmer zu beachten, die von sich aus kündigen wollen? Fachanwalt Bredereck: Auch diese Situation ist aktuell gar nicht so selten, der Arbeitsmarkt sieht ja im Moment ganz gut aus und der ein oder andere Arbeitnehmer hat vielleicht verlockende Jobangebote in Aussicht. Wenn dann der neue potentielle Arbeitgeber schon etwas Druck macht und es ... weiter lesen