
Björn Becker
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kanzleiprofil / Fachanwälte für Arbeitsrecht
Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im gesamten Bereich des Arbeitsrechts. Wir bieten Ihnen mit Büros in Mainz und Wiesbaden moderne und hochspezialisierte anwaltliche Beratung im gesamten arbeitsrechtlichen Bereich, die von der Beratung und Lösung einzelner, oftmals sehr komplexer Rechtsprobleme bis zur dauerhaften Betreuung eines Unternehmens reicht.
Gerade im Arbeitsrecht kommt man mit bloßen allgemeinen Rechtskenntnissen oftmals nicht an das gewünschte Ziel. Es sind vielmehr Verhandlungsgeschick und strategisches Vorgehen gefragt.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen unter Beachtung Ihrer Ziele und der finanziellen Aspekte.
Wir beraten Unternehmen, Betriebsräte, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer.
Unsere Mandanten vertreten wir bundesweit.
Wer in einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen vorweisen kann, darf in Deutschland eine Fachanwaltsbezeichnung führen.
Die für den Erwerb des Fachanwaltstitels erforderlichen Voraussetzungen, nennt die Fachanwaltsordnung (FAO).
Diese Voraussetzungen werden von uns erfüllt, weshalb uns der Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" verliehen wurde.