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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zum Thema Motivation am Arbeitsplatz. Ein Bericht im Spiegel-Online zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) mit einer internen Umfrage bei der Deutschen Bahn, nach der 70 % der Mitarbeiter der Bahn wegen ihrer Arbeit frustriert seien. Die Mitarbeiter klagen dem Bericht zufolge über zu geringe unternehmerische Freiheiten, lange Entscheidungswege, undurchschaubare Strukturen, überzogene Ziele oder eine veraltete Informationstechnik. Wer mit seiner Arbeit unzufrieden ist, macht häufig Fehler. Fehler führen oft zu Abmahnungen, da der Arbeitgeber in den Fehlern ihrer Arbeitnehmer eine Verletzung von deren ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Eine fristlose Kündigung können Arbeitgeber nur dann aussprechen, wenn ein so gravierender Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt, dass dem Arbeitgeber das Festhalten am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Ein solcher Verstoß kommt grundsätzlich nur bei einem Verhalten des Arbeitnehmers in Betracht, das ihm auch vorzuwerfen ist – das er also verschuldet hat. Es gibt jedoch besondere Ausnahmefälle, in denen eine fristlose Kündigung auch ohne ein ... weiter lesen
Facebook, YouTube und Twitter: Äußerungen über den Arbeitgeber bleiben tabu. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Seit Jahren warne ich dringend davor, in den sozialen Medien (auch in etwas geschützteren Bereichen, wie Freundeskreise bei Facebook) Äußerungen gleich welcher Art über den Arbeitgeber abzugeben. Es gibt nur eine Ausnahme: der Arbeitgeber hat einen damit ausdrücklich beauftragt bzw. bezahlt einen sogar dafür. Die Warnung gilt ausdrücklich auch für positive Äußerungen. So können zum Beispiel werbende Äußerungen von Wettbewerbern des Arbeitgebers abgemahnt werden. ... weiter lesen
Wann muss man vor einer Kündigung abmahnen? Ist es sinnvoll gegen eine Abmahnung vorzugehen? Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Mit der Abmahnung erklärt der Arbeitgeber, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit der Leistungen des Arbeitnehmers unzufrieden ist und dieses als Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag wertet. Verbunden wird die Abmahnung mit der Androhung, dass der Arbeitnehmer bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung rechnen muss. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. In der Regel ist die (unter ... weiter lesen
Berlin (jur). Im Zuge von Vorwürfen über Vetternwirtschaft beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss der frühere Verwaltungsdirektor Hagen Brandstätter nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin auf sein Ruhegehalt verzichten. Der Dienstvertrag, welcher ein Ruhegehalt auf Grundlage der monatlichen Brutto-Vergütung in Höhe von rund 20.900 Euro vorsieht, ist sittenwidrig und damit nichtig, urteilten am Freitag, 1. September 2023 die Berliner Richter (Az.: 21 Ca 1751/23 ). Die Vereinbarung zum Ruhegehalt widerspreche auch den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, an die der RBB als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt gebunden sei. Hintergrund des Rechtsstreits waren bekanntgewordene Vorwürfe über ... weiter lesen
Ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 15. April 2014 – 1 ABR 82/12). Ausgangslage: Der Arbeitgeber ist in einem Betrieb, der regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte hat, verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen bezüglich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann sich der Betriebsrat nach § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. Die Arbeitsschutzbehörde kann die Errichtung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers extrem gefährlich: In der Praxis ist es immer wieder zu erleben, dass Arbeitgeber bei unliebsamen Mitarbeitern nach Gründen für eine Kündigung suchen. Als Arbeitnehmer sollte man deshalb unbedingt auf der Hut davor sein, dem Arbeitgeber einen solchen Grund zu liefern. Besonders gefährlich sind in diesem Zusammenhang Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers. Gefahrenpotential wird unterschätzt: Vielfach ist Arbeitnehmer nicht klar, wie gefährlich zum Beispiel ein Arbeitszeitbetrug ... weiter lesen
Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf seinen Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis, so hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, daß seine Leistung der Wahrheit gemäß beurteilt wird. Bei deren Einschätzung hat der Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum, der von den Gerichten für Arbeitssachen nur beschränkt überprüfbar ist. Voll überprüfbar sind dagegen die Tatsachen, die der Arbeitgeber seiner Leistungsbeurteilung zugrunde gelegt hat. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer insgesamt eine "durchschnittliche" Leistung bescheinigt, hat der Arbeitnehmer die Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich eine bessere Beurteilung ergeben soll. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als "unterdurchschnittlich" beurteilt, obliegt dem ... weiter lesen
1. Dauer der Elternzeit Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden. 2. Kündigungsschutz Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist. Dann ist jede ... weiter lesen
Mit Arbeitnehmervertretern sei bereits ein Interessenausgleich vereinbart worden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Übereinstimmenden Medienberichten zufolge will sich Siemens bis zum kommenden Herbst von 15.000 Mitarbeitern weltweit, allein in Deutschland von 5000 Arbeitnehmern trennen. Auch wenn Angaben zufolge bislang noch keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen wurden und dies angeblich auch so bleiben soll: Für die Betroffenen Arbeitnehmer gibt es einiges zu beachten. Aufhebungsvereinbarungen statt betriebsbedingter Kündigungen Zur Vermeidung von betriebsbedingten Kündigungen werden Arbeitnehmern häufig ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 733/16 entschieden, dass die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig ist, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. Der Kläger war vom 19. März 2004 bis zum 30. September 2005 als gewerblicher Mitarbeiter bei der Beklagten tätig. Mit Wirkung zum 19. August 2013 stellte die Beklagte den Kläger erneut sachgrundlos befristet für die Zeit bis zum 28. Februar 2014 als Facharbeiter ein. Die ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 25.08.2020 zum Aktenzeichen 9 Ta 217/19 und 9 Ta 98/20 entschieden, dass als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienstleisterinnen Arbeitnehmerinnen sind, wenn sie durch eine einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe in einer Weise ihrer Selbstständigkeit beraubt werden, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrag hinausgeht. Aus der Pressemitteilung des LArbG Köln Nr. 5/2020 vom 31.08.2020 ergibt sich: Die Beklagte setzt in ihren Kölner Geschäftsräumen Telefonistinnen ein, die sexuelle Dienstleistungen im Schichtbetrieb an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag anbieten. Sie werden von der ... weiter lesen