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Zum Sonderkündigungsrecht des Vermieters von Gewerberäumen, wenn der Mieter die Mieträume beträchtlicher Brand-/Feuersgefahr aussetzt Kurzfassung Es gibt viele gute Gründe, Brandrisiken zu vermeiden. Nicht nur die Feuersgefahr als solche sollte den Mieter von Gewerberäumen veranlassen, mit allem Brennbaren behutsam zu hantieren. Ér sollte vielmehr auch Vorsicht walten lassen, um sich nicht dem Risiko einer berechtigten Kündigung durch den Vermieter auszusetzen. Dies zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg entschiedener Fall. Allzu sorglos hatte der Mieter leicht entzündliche Materialien trotz Abmahnungen durch den Hauseigentümer in den Mieträumen aufbewahrt. Die Gerichte bestätigten jetzt die vom Vermieter ... weiter lesen
Im Gewerberaummietrecht können die Rechte des Mieters durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wesentlich weitergehend beschränkt werden, als dies im Wohnraummietrecht zulässig ist. Die Vereinbarung eines Aufrechnungsverbotes ist nur zulässig, wenn die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig bleibt. Zulässig sind auch Klauseln, die die Aufrechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, etwa die Regelung, dass der Mieter nur dann gegenüber dem Vermieter aufrechnen kann, wenn er dies mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses, mit dem die Aufrechnung erklärt werden soll, dem Vermieter schriftlich ... weiter lesen
Serie zum Thema Anbietpflicht des Vermieters im Rahmen der Eigenbedarfskündigung, Reichweite derselben und Folgen einer Verletzung. Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. 6. Wegfall der Anbietpflicht wegen Ablehnung eines Angebots durch den Mieter Der Mieter lehnt eine angebotene Wohnung nicht ab, wenn er darauf besteht, dass die Ersatzwohnung zu demselben Qm-Preis vermietet wird; die Anbietpflicht ist keine Option zur Mieterhöhung (AG Mannheim, Urteil vom 17. Dezember 2007 – 9 C 560/07 –, juris). 7. Nachträgliche Heilungsmöglichkeiten einer Verletzung der Anbietungspflicht? Eine einmal verletzte Anbietpflicht ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 23.9.2009, Az. VIII ZR 300/08) hat in einer jüngeren Entscheidung darauf hingewiesen, dass bei einer Lärmbelästigung nicht ohne weiteres von einem Mangel der gesamten Wohnung auszugehen ist. Jeweils für die einzelnen Räume und die Nutzungsmöglichkeiten ist die konkrete Beeinträchtigung festzustellen. Bei bloßen Funktionsräumen sind Lärmeinwirkungen noch nicht ohne weiteres als Mangel anzusehen. Bei Wohn- und Schlafräumen können hingegen schon geringere Einwirkungen einen Mangel der Mietsache und damit eine Minderung der Miete begründen. Das ist konsequent: Was stört den Staubsauger in der Besenkammer der Lärm einer ... weiter lesen
Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Einhaltung der Schriftform sind enorm. Insbesondere müssen auch Anlagen zum Mietvertrag mit diesem fest verbunden oder aber auf diesen ausdrücklich Bezug nehmen und gesondert unterzeichnet werden. Die Schriftform wird häufig dadurch zerstört, dass spätere Nachträge nicht mehr ausreichend mit dem Ursprungsvertrag verbunden werden, bzw. durch nachträgliche mündliche Vereinbarungen die gesamte Schriftform des Ursprungsvertrages aufgehoben wird. Solche, die Schriftform gefährdenden Vereinbarungen können auch konkludent getroffen werden, etwa indem die Vertragsparteien durch schlüssiges Verhalten eine Vertragsänderung ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Alkoholkranke Mieter riskieren wegen ihrer alkoholbedingten Ausfälle häufig die (fristlose) Kündigung ihres Mietverhältnisses. In Frage kommt eine Kündigung wegen Störung des Hausfriedens (wegen Lärm oder Auseinandersetzungen mit Mitmietern) oder eine Kündigung wegen erheblicher Gefährdung der Mietsache bei dessen Verwahrlosung. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter, dem eine vertragliche Pflichtverletzung (etwa Streitigkeiten mit Mitmietern oder Lärmbelästigung) vorgeworfen wird, schuldhaft gehandelt haben muss, bevor wegen dessen Verhalten mitrechtliche ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen Eigenbedarfs: Abwägung zwischen den Interessen des Vermieters (hier das Wohl des Kindes) und den Interessen des Mieters (Krankheit, Alter und Dauer des Mietverhältnisses). Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 23.8.2011 – 2-11 S 110/11. Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangsfall: Die Vermieter kündigten ihren Mietern wegen Eigenbedarfs. Zur Begründung trugen sie vor, dass sie mit ihren zwei Kindern in einer zu kleinen (54 qm großen) Mietwohnung leben würden und ihre (68 qm große) Eigentumswohnung ihren Kindern eine bessere Entwicklung ermögliche. Die Eigentumswohnung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck für http://www.schimmel-anwalt.de Ausgangslage: Wenn sich in der Wohnung Schimmelpilz bildet und dafür bauliche Mängel ursächlich sind, stellt sich schnell die Frage, wie diese beseitigt werden. Der Vermieter ist oft an einer kostengünstigen Lösung interessiert. Ohne Einverständnis des Mieters kann dies jedoch problematisch sein, wie nachfolgend der Fall, der vom Landgericht Mannheim zu entscheiden war, zeigt. Urteil: Wenn der Vermieter den Mangel der Mietsache beseitigen will, kann er grundsätzlich selbst entscheiden, auf welche Weise dies geschieht. Er darf dabei aber nicht den ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Sollten unangenehme Gerüche aus Nachbarwohnungen in die Wohnung eindringen, kann dies den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung und somit die Miete mindern. In einem Berliner Fall wohnte unter dem Mieter eine stark rauchende Person. Der Zigarettenrauch zog durch die Decke durch und war deutlich in der über dem Raucher liegenden Wohnung spürbar. Das Amtsgericht Charlottenburg (Urteil vom 17.3.2008, Aktenzeichen: 211 C 3/07) stützte seine Meinung, dass die Miete gemindert sei, darauf, dass Zigarettenrauch nicht sozialadäquat sei und dass der Mieter bei Mietvertragsabschluss nicht damit ... weiter lesen
1. Irrtum: Der Wohnungsmietvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam. Zieht der Mieter in die Wohnung ein und überweist dem Vermieter die monatlichen Mietzahlungen mehrmals, ohne dass der Vermieter hier ausdrücklich widerspricht, ist in der Regel ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Ein solcher Mietvertrag ist für den Mieter häufig günstiger, da in solchen Fällen die gesetzlichen Regelungen gelten. Diese sind mieterfreundlich. Fachanwaltstipp Mieter: Wenn Sie einige Zeit in der Wohnung wohnen und die Miete überwiesen haben, ohne dass der Vermieter dem widersprochen hat: Unterzeichnen Sie keinen schriftlichen Mietvertrag, ohne ... weiter lesen
Viele Mieter haben außer ihrer Wohnung zusätzlich noch eine Garage angemietet. Dass sie aus der Wohnung nicht ohne Kündigungsgrund ausziehen müssen, ist oft bereits bekannt. Aber wäre es möglich, dass der Vermieter nur den Mietvertrag über die Garage kündigt und den Wohnungsmietvertrag unverändert beibehält? Es kommt darauf an, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.10.2011, VIII ZR 251/10 klar gemacht hat. In dem entschiedenen Fall hatte der verstorbene Ehemann der jetzigen Mieterin 1958 die Wohnung mit schriftlichem Vertrag angemietet. Mit mündlicher Vereinbarung hatte er zusätzlich noch eine Garage angemietet, die aber im Erdgeschoss eines anderen ... weiter lesen
Wenn die vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschritten wird, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Dies ist ständige Rechtsprechung des BGH, letztmalig ausgeführt im Urteil vom 10.03.2010, AZ VIII ZR 144/09. Für Vermieter gibt es aber eine Möglichkeit, dieses Problem durch eine Klausel im Mietvertrag zu umgehen. Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 10.11.2010, AZ VIII ZR 306/09 klargestellt. In dem streitigen Mietvertrag hieß es: „Vermietet werden ... folgende Räume: Die Wohnung im Dachgeschoss rechts bestehend aus 2 Zimmer, 1 Küche, Bad, Diele zur Benutzung als Wohnraum, deren Größe ca. 54,78 m² beträgt. Diese Angabe dient wegen ... weiter lesen