
Ich bin seit 1983 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Meine Erfahrungen in diesem Berufsbereich konzentrieren sich im Wesentlichen auf den gesamten Immobiliensektor, d. h. auf die Rechtsbereiche des Mietrechtes, privaten Baurechtes, Wohnungseigentumsrechtes (WEG), Maklerrechtes und Zwangsversteigerungsrechtes.
Aufgrund der vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Mandate in diesen Tätigkeitsbereichen existiert eine sehr große Erfahrungsbreite im Umgang mit Mandanten und deren Problemen.
Mein Grundprinzip geht im Wesentlichen dahin, dass ich dem Grundsatz „Konfliktvermeidung geht vor Konfliktlösung“ einen hohen Stellenwert zuordne.
Des Weiteren verweise ich auf meine Web-Site: „www.ra-fischer.com“.
Ich bin Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
Der Amtsgerichtsbezirk ist Frankfurt am Main.
Ich verfüge über langjährige Kenntnisse auf dem gesamten Immobiliensektor. Dies erfasst die Beratung großer Immobilienunternehmen, insbesondere auf dem Umwandlungsektor im Rhein-Main-Gebiet und Norddeutschland.
Die Betreuung von Verwaltungsfirmen im WEG-Bereich (teilweise über 500 Einheiten pro Block) hat dazu geführt, dass in diesem Sektor trotz der Flut von Beschlüssen bzw. Urteilen ein sehr tiefgehender und umfassender Kenntnisbereich über Jahrzehnte erlangt wurde.
In Bausachen erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit einem hochqualifizierten Privatsachverständigen (Prof. Dr. Ing.). Dies ist notwendig, wenn es um die Abwehr von unberechtigten Baumängelbehauptungen bzw. um den Nachweis desselbigen geht.
Was den Mietrechtsbereich anbetrifft, so existiert eine konstante jahrzehntelange Kenntnis der gesamten Mietrechtssprechung und deren Entwicklung, sowohl im obergerichtlichen Bereich als auch im Hinblick auf die Mietrechtsabteilungen bei den Amtsgerichten, insbesondere in Frankfurt am Main.
Das Gleiche betrifft auch die Kenntnis der Rechtsprechung der Frankfurter Berufungskammern in Mietsachen.
All dies ist entscheidend für die individuelle Beurteilung eines Falles, damit der Mandant eine einigermaßen klare und als Basis anzusehende Beratung von mir als Anwalt erhalten kann.
Das Zwangsversteigerungsrecht gehört ebenfalls schon seit vielen Jahren zu meinem Schwerpunktsektor als Anwalt.
Das Gleiche gilt auch für das Maklerrecht.
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main