Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Haiger - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 25 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 21.7.2011 (Whistleblower-Fall, Heinisch ./. Bundesrepublik Deutschland, zuvor Heinisch ./. Vivantes Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006, Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05) hat für erhebliches Medieninteresse gesorgt. Hintergrund der allgemeinen Aufregung ist der Umstand, dass das nationale Recht keine klaren Regelungen für Arbeitnehmer enthält, die in ihrem Unternehmen Missstände entdecken und diese öffentlich machen, bzw. von Straftaten oder möglichen Straftaten im Unternehmen Kenntnis erlangen und diese zur Anzeige bringen wollen. Arbeitnehmer, die Missstände im Betrieb nach ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen Bei unbedachten Äußerungen droht Kündigung Bei einer Besprechung gibt es Streit. Der Chef maßregelt den Arbeitnehmer, kritisiert seine Arbeitsleistung, bis ins Detail. Der Arbeitnehmer hält dagegen, wehrt sich, fühlt sich ungerecht behandelt, lässt endlich mal Dampf ab, und dann fällt es, das Wort „Arschloch“. Wenige Tage später erhält der Arbeitnehmer dafür die fristlose Kündigung, wegen Beleidigung seines Vorgesetzten. Einen solchen Fall entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 24.01.2017 zugunsten des Arbeitgebers, den der fristlos ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin hat für ihr Handelsunternehmen mit der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen Firmentarifverträge vereinbart. Das Unternehmen besteht aus mehreren Betrieben, darunter einem Gemeinschaftsbetrieb, den es zusammen mit zwei Tochtergesellschaften führt. Infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten verhandelte die Arbeitgeberin zunächst mit der Gewerkschaft über eine Kürzung tarifvertraglicher Leistungen. Nachdem diese Verhandlungen erfolglos geblieben waren, schlossen die Arbeitgeberinnen entsprechende Betriebsvereinbarungen mit dem Gesamtbetriebsrat und dem Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs. Daraufhin hat die Gewerkschaft ein Beschlußverfahren eingeleitet unter anderem mit dem Ziel, den Arbeitgeberinnen die ... weiter lesen
• Ein Arbeitnehmer ist dann teilzeitbeschäftigt, wenn seine reguläre Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Selbst dann, wenn bei einer im Betrieb üblichen 35-Stunden-Woche der Arbeitnehmer nur 34 Stunden beschäftigt wird, gilt er schon als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. • Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen seiner Teilzeitbeschäftigung nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Arbeitsentgelt und andere teilbare Leistungen sind dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach dem am 15.08.2012 veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus (AZ: 2 Ca 147/12) muss der Arbeitgeber für die während eines Urlaubstages ausgeübte Betriebsratstätigkeit keinen erneuten Urlaub gewähren. Die Cottbuser Richter entschieden, dass der Urlaubstag, an dem ein Betriebsratsmitglied sein Amt aktiv ausübt, nicht von dem Jahresurlaub abgezogen werden kann, weil es sich dabei nicht um eine betrieblich veranlasste Arbeit handele. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt nahm ein Betriebsratsvorsitzender ... weiter lesen
Wenn Tarifvertragsparteien ein Verhandlungsergebnis verbindlich festhalten und dieses Ergebnis von den zuständigen Gremien der Arbeitgeber- und der Gewerkschaftsseite ausdrücklich gebilligt wird, kann dies ein Vorvertrag sein, aus dem sich ein einklagbarer Anspruch ergibt, einen entsprechenden Tarifvertrag zu unterzeichnen. Ist die Einigung versehentlich nur teilweise, aber nicht vollständig in einem oder mehreren Tarifverträgen umgesetzt worden, haben beide Parteien einen Anspruch auf tarifvertragliche Ergänzung der Umsetzung. Der Verpflichtung zum Abschluss eines solchen ergänzenden Tarifvertrages steht sein rückwirkendes Inkrafttreten auch dann nicht entgegen, wenn zwischenzeitlich Tarifverträge, die mit dem angestrebten ... weiter lesen
Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt nur für die Befristungsvereinbarung und nicht für den ihr zugrundeliegenden sachlichen Grund. Dieser muss auch nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sein. Der Sachgrund ist nur objektive Wirksamkeitsvoraussetzung für die Befristung. Diese Grundsätze gelten auch für die Befristung zur Erprobung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG. So war die Klage eines beim Arbeitsamt Duisburg beschäftigten Arbeitnehmers erfolglos. Er war zunächst in der Zeit vom 1. Juni 2001 bis zum 30. September 2001 als Bearbeiter tätig. Er erhielt Vergütung aus der Vergütungsgruppe VII der Vergütungsordnung Anlage 1 zum ... weiter lesen
Bei einem Betriebsübergang ist es oft schwierig zu beurteilen, ob und wenn ja wie sich der Inhalt der Arbeitsverhältnisses verändert, und dies sogar bezüglich sehr wichtiger Bestandteile wie des Stundenlohns. Solche Fälle treten regelmäßig dann auf, wenn im Betrieb des Veräußerers ein Tarifvertrag galt, der dann mit einem anderen, im Betrieb des Erwerbers geltenden Tarifvertrag kollidiert. § 613 a BGB ordnet zwar an, dass der Erwerber mit allen Rechten und Pflichten in die Arbeitsverhältnisse eintritt. Er regelt aber weiter, dass Rechte und Pflichten, die durch einen Tarifvertrag geregelt werden, Inhalt des Arbeitsvertrags werden und nach Ablauf eines Jahres vom Erwerber ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.09.2009, 3 AZR 173/08 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 15.09.2009, AZ 3 AZR 173/08 bereits Hinweise zur Wirksamkeit von Rückzahlungsklausen über die Kosten von Fortbildungsmaßnahmen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt. Im entschiedenen Fall hatte eine pharmazeutisch-technische Assistentin eine Ausbildung zur „Fachberaterin Dermo-Kosmetik" absolviert, die in drei Modulen zu je 2,5 Tagen angeboten wurde. Die Kosten des Lehrganges, die Fahrtkosten und die Kosten für das während der Fortbildung weiter gezahlte Gehalt beliefen sich auf gut EUR 3.000,00. Nachdem der Apotheker zunächst die Fortbildung als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Auslaufen befristeter Arbeitsverträge und Kündigungen. Medienberichten zufolge hat Wiesenhof nun die nach dem Großbrand angekündigten Kündigungen eingeleitet. Zunächst wurden zu Ende Juni die befristeten Arbeitsverträge nicht verlängert. 400 Mitarbeiter sollen im Laufe des Monats Juli 2016 die Kündigung erhalten. Der zwischen der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), Betriebsrat und Wiesenhof ausgehandelte Sozialplan einschließlich Interessenausgleich sieht zum einen Abfindungen vor und zum anderen die Möglichkeit einer Wiedereinstellung nach dem Neuaufbau. Was ... weiter lesen
Als Arbeitgeber ist es wichtig, angemessen auf Fehlverhalten von Mitarbeitern zu reagieren . Eine Möglichkeit, um auf bestimmte Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder Verhaltensregeln zu reagieren, ist die Abmahnung . Doch wann ist es wirklich gerechtfertigt , einem Mitarbeiter eine Abmahnung auszusprechen? In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen einen Überblick geben, welche Gründe zu einer Abmahnung führen können und wie Sie als Arbeitgeber in solchen Situationen am besten vorgehen. Die Entscheidung, einem Mitarbeiter eine Abmahnung auszusprechen, ist für viele Arbeitgeber eine schwierige und oft unangenehme Aufgabe. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Abmahnung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Bochum zum Aktenzeichen 2 Ca 1482/13. Ausgangslage: In der Generation Praktikum ist es leider Alltag, dass Praktikanten wie normale Arbeitnehmer beschäftigt werden. Steht aber nicht die Ausbildung sondern die eigentliche Arbeitsleistung im Vordergrund, handelt es sich tatsächlich nicht mehr um ein Praktikum. Der vermeintliche Praktikant ist eigentlich Arbeitnehmer. Er hat daher Anspruch auf Vergütung und auf alle weiteren Rechte eines Arbeitnehmers (Urlaub, Sonderzahlungen, Überstundenvergütung, Kündigungsschutz soweit die übrigen Voraussetzungen hierfür ... weiter lesen