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Köln (jur). Wer das Beklagen von Unternehmensentscheidungen zum Geschäftsmodell erhebt, muss die erzielten Einkünfte auch entsprechend versteuern. Zahlungen der Unternehmen für die Rücknahme der Klage unterliegen in jedem Fall der Einkommensteuer, entschied das Finanzgericht (FG) Köln in einem am Mittwoch, 15. Juli 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 3023/13). „Bei Wiederholungsabsicht“ müsse ein solcher sogenannter „räuberischer Aktionär“ zudem auch Umsatzsteuer zahlen. Der Kläger hatte von mehreren Unternehmen ein bis 100 Aktien im Wert zwischen zehn und 500 Euro gekauft. Danach focht er Unternehmensentscheidungen der Aktiengesellschaften an. In ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). Bei der derzeitigen Neuordnung der Grundsteuer müssen Grundstücksbesitzer Einwände gegen den für sie berechneten Grundsteuerwert erheben und einen geringeren Wert nachweisen können. Das hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in zwei am Montag, 27. November 2023, bekanntgegebenen Eilbeschlüssen gefordert (Az.: 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23). Die Grundsteuer setzt bislang bundesweit an sogenannten „Einheitswerten“ aus dem Jahr 1964 an, in den ostdeutschen Bundesländern sogar an Werten aus dem Jahr 1935. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht dies als gleichheitswidrig verworfen, weil die Uraltdaten den tatsächlichen Wert der Häuser und Wohnungen nicht mehr ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, sollte den Streit um deutsche Steuerhinterzieher bereinigen. Durch den angeblich erneuten Kauf von zwei CDs mit zahlreichen Bankkundendaten aus der Schweiz hat das Land Nordrhein-Westfalen aktuell den Streit jedoch wieder neu entfacht. Das Land NRW soll neben den Informationen über eine kleinere Schweizer Bank auch eine von den „Großen“ erwischt haben. Auf einer der beiden aktuellen Steuer-CDs sollen sich Angaben von UBS-Kunden befunden ... weiter lesen
Hannover (jur). Wer eine Fortbildung aus eigener Tasche bezahlt und dafür unbezahlten Urlaub nimmt, ist als Folge auch steuerlich bei den Fahrtkosten im Nachteil. Denn die Bildungseinrichtung wird dann zum Arbeitsort, so dass nur die „Entfernungspauschale“ für den einfachen Weg steuerlich geltend gemacht werden kann, wie das Niedersächsische Finanzgericht (FG) in Hannover in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. September 2023 entschied (Az.: 4 K 20/23 ). Der Kläger besuchte in den Streitjahren einen in mehrere Teile untergliederten Meistervorbereitungskurs und legte im Anschluss erfolgreich die Meisterprüfung ab. Um an dem Kurs teilnehmen zu können, nahm er bezahlten und unbezahlten Urlaub und baute Überstunden ab. ... weiter lesen
Köln (jur). Sagen Kollegen die Teilnahme an einer Betriebsfeier kurzfristig ab, darf dies steuerlich nicht zulasten der feiernden Arbeitnehmer gehen. Zur Berechnung der Lohnsteuer müssen die Aufwendungen auf alle ursprünglich angemeldeten Arbeitnehmer und nicht auf die tatsächlich Feiernden umgelegt werden, entschied das Finanzgericht Köln in einem am Montag, 3. September 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 3 K 870/17). Die Kölner Richter stellten sich damit ausdrücklich gegen eine bundeseinheitliche Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Finanzrichter. Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein Arbeitgeber für seine Beschäftigten im Jahr 2016 einen Kochkurs als betriebliche ... weiter lesen
München (jur). Bei einer mithilfe einer Videokonferenz durchgeführten mündlichen Gerichtsverhandlung müssen Beteiligte zeitgleich die Richterbank und die anderen Beteiligten sehen und hören können. Muss sich ein Verfahrensbeteiligter um 180 Grad umdrehen, um einen auf Video zugeschalteten Beteiligten zu sehen, stellt dies einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und damit einen Verfahrensmangel dar, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 12. Oktober 2023, veröffentlichten Beschluss ( IX B 104/22 ). Im Streitfall wollte ein Geschäftsführer eines Unternehmens gerichtlich Einsicht in Akten des Finanzamtes erstreiten. Das Finanzgericht Münster führte eine mündliche Verhandlung durch, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Über die Beteiligung an Medienfonds sollen Anleger seit geraumer Zeit ihr Geld angelegt haben. An den Ergebnissen der durch die Medienfonds finanzierten Filme sollten die Anleger beteiligt werden. Dabei handelt es sich bei den meisten dieser Fonds um geschlossene Fonds, wodurch der Investor zum Unternehmer wird. Den Anlegern soll im Augenblick der Zeichnung angepriesen worden sein, dass beachtliche Steuervorteile bestünden. Wegen dieses Nutzens sollen viele Anleger dann ihr Geld in Medienfonds angelegt haben. Die ... weiter lesen
Mit den „Panama Papers“ und damit zusammenhängenden Briefkastenfirmen ist vor rund drei Jahren einer der größten Steuerhinterziehungs-Skandale ans Licht gekommen. Behörden weltweit haben seitdem Steuerstrafen verhängt – diese sollen sich auf umgerechnet rund 1,07 Milliarden Euro belaufen. Nachzahlungen sorgen für ungeahnte Steuereinkommen Allein der deutsche Fiskus darf sich bislang auf rund 150 Millionen Euro an Steuernachzahlungen freuen, berichten NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung. Ein großer Teil der Strafen soll dabei auf in den Steuerskandal involvierte Banken zurückgehen. Die Summe ist das Ergebnis einer Analyse des Internationalen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Seit das Land Nordrhein-Westfalen Anfang August diesen Jahres zwei weitere Steuer-CDs aus der Schweiz angekauft haben soll, seien die Zahlen der Selbstanzeigen in die Höhe geschnellt. Strafbefreiende Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sollen nun von verschiedenen Finanzämtern in NRW zurückgewiesen worden sein. Als Grund dafür sei genannt worden, dass die Daten der Steuerhinterzieher in vielen Fällen bereits durch den Ankauf der CD bekannt gewesen seien und für eine strafbefreiende Selbstanzeige daher kein Raum mehr ... weiter lesen
Für viele Menschen ist das Steuerrecht undurchsichtig und nur sehr schwer nachvollziehbar. Treten Probleme mit den Finanzbehörden auf, so ist eine kompetente Beratung von einem Fachanwalt in jedem Fall sinnvoll und kann viel Ärger ersparen. Der Fachanwalt Michael Hepp unterstützt in seiner Frankfurter Kanzlei Mandanten in allen steuerrechtlichen Bereichen. Oft geraten Mandanten auch unverschuldet in Konfliktsituation, wie beispielsweise bei Erbschaften, von dem das Finanzamt annimmt, es sei auf illegale Weise erworben. Auf diese Weise bekommt nicht nur derjenige mit dem Finanzamt Probleme, der größere Mengen Schwarzgeld im Ausland deponiert hat. Finanzbehörden beziehen ihren Verdacht aus den ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.5.2017 - V R 52/15 Aus einem erst jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Mai 2017 könnten sich enorme Auswirkungen auf die deutsche Vereinslandschaft entwickeln. Im konkreten Fall ging es um eine Freimaurerloge, die entsprechend ihrer Satzung keine Frauen aufnahm. Die Loge war als juristische Person des Zivilrechts organisiert und damit eine Körperschaft. Das Finanzamt hatte in Frage gestellt, ob die Freimaurerloge als gemeinnützig angesehen werden kann. Dies hat massive Folgen für die Besteuerung eines Vereins. Gemäß § 5 Abs. I Nr. 9 KStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der ... weiter lesen
Wer als Steuerzahler einen Minijobber mit Kinderbetreuung beauftragt und diesen bar bezahlt, geht möglicherweise beim Finanzamt leer aus. Vorliegend hatten Eltern für die Betreuung ihres dreijährigen Kindes eine Kinderbetreuerin eingesetzt. Doch als sie das an die Minijobberin gezahlte Gehalt von monatlich 300 Euro als Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machten, erlebten sie eine unangenehme Überraschung. Das Finanzamt erkannte diese nicht als steuerlich abzugsfähig an. Es verwies darauf, dass die Zahlungen bar erfolgt sind. Das Einkommenssteuergesetz schreibe hier jedoch vor, dass sich nur unbare Zahlungen auf das Konto des Empfängers als Kinderbetreuungskosten ... weiter lesen