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Serie zum Thema Anbietpflicht des Vermieters im Rahmen der Eigenbedarfskündigung, Reichweite derselben und Folgen einer Verletzung. Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. d. Anbietpflicht auch für Wohnungen, die der Vermieter nicht mehr vermieten will? Grundsätzlich besteht keine Anbietpflicht für Wohnungen, die der Vermieter dauerhaft nicht mehr vermieten will. Bundesverfassungsgericht: „Im Rahmen einer Kündigung wegen Eigenbedarfs steht allein dem Vermieter die Disposition zu, welche Wohnungen aus seinem weiteren Immobilienbestand er dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stellt. In diese ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. So mancher Mieter treibt den Vermieter in der Praxis zur Weißglut, wenn er z.B. seine Miete nicht zahlt oder dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht zustimmt. Viele solcher Streitigkeiten landen bei Anwälten und ggf. auch vor Gericht. Teilweise greifen Vermieter aber auch zu anderen Mitteln, um den Mieter zum Einlenken zu bewegen. Dazu zählen z.B. sog. Versorgungssperren, mit denen der Vermieter dem Mieter verschiedene Versorgungsleistungen abstellt. Das Amtsgericht Koblenz hat sich in einem aktuellen Beschluss mit einem interessanten Fall ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Brandenburg vom 22. Mai 2015 – 31 C 256/14 -. Ausgangslage: Speziell wenn eine Wohnung zum ersten Mal vermietet wird, sind oftmals noch nicht alle Bestandteile fertig gestellt, wenn der Mietvertrag abgeschlossen wird. Dann kann es durchaus dazu kommen, dass die eine oder andere Zusicherung vom Vermieter oder Makler später nicht eingehalten wird. Wenn also die Mietsache nicht so hergerichtet wird wie vertraglich vereinbart, stellt sich die Frage nach den Rechten des Mieters. Fall: Die vertragliche Vereinbarung im Fall, den das Amtsgericht Brandenburg zu beurteilen ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Franziska Dietz, wissenschaftliche Mitarbeiterin. Markise als Sonnenschutz beliebt: Wenn sich im Sommer die Sonne zeigt, ist das Sonnenbaden auf dem Balkon bei Mietern natürlich äußerst beliebt. Wem die pralle Sonne zu viel wird, sucht nach einem wirksamen Sonnenschutz. Dafür ist auf dem Balkon vor allem eine Markise gut geeignet. Doch darf ich als Mieter eine Markise einfach anbringen lassen? Muss man dem Vermieter Bescheid geben? Was ist, wenn der Vermieter vom Mieter verlangt, einen Sonnenschirm statt einer Markise zu verwenden? Haben Mieter einen Anspruch auf Sonnenschutz durch eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Schriftform von besonderer Bedeutung Geht es darum, einen Gewerberaummietvertrag abzuschließen, kommt der Schriftform eine besondere Bedeutung zu. Das BGB sieht im § 550, der über § 578 II BGB Anwendung findet, vor, dass der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann, wenn die Anforderungen im Hinblick auf die Schriftform nicht gewahrt werden. Das ist immer dann verheerend, wenn eine der Vertragsparteien, sei es nun der Mieter oder der Vermieter, Investitionen in erheblichem Umfang getätigt haben – in dem Glauben, dass der Vertrag ... weiter lesen
Das Berliner Kammergericht (Berlins höchstes Zivilgericht, Urteil vom 25.9.2006, Aktenzeichen: 12 U 118/05) entschied, dass wiederholte Schimmelbildung an den Einbaumöbeln im Gewerberaum nicht zu einem Mietmangel führt, solange keine erhöhte Schimmelkonzentration in der Luft oder keine erhöhte Raumluftfeuchtigkeit nachgewiesen werden kann. Selbst ein laborgutachterlich geführter Nachweis, dass die Schimmelpilzsporen toxischer Natur waren, konnte keinen Mietmangel begründen. Denn, so die Richter, die Einbaumöbel seien nicht mitvermietet und eine Schadstoffbelastung der Mieträume konnte nicht nachgewiesen werden. In einem anderen Fall sah das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Seit Winterbeginn tritt in Wohnungen wieder vermehrt Schimmelpilz auf. Insbesondere ein falsches Wohnverhalten kann zu einer Haftung des Mieters führen. Umgekehrt sind dann eigene Ansprüche des Mieters im Zusammenhang mit der Bildung des Schimmelpilzes ausgeschlossen. Neben dem richtigen Lüftungsverhalten ist auch das Heizverhalten entscheidend. Der Mieter sollte sämtliche der Räume der Wohnung zumindest einmal am Tag auf eine Temperatur von mindestens 22° C heizen. Es ist zwar gestattet die Temperatur im Schlafzimmer nachts abzusenken. Einmal am Tag muss aber auch der Schlafzimmer geheizt ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Mieter, die Schäden in ihrer Wohnung verursacht haben, können nicht auf Verjährung während der Mietzeit hoffen. Die Verjährung endet immer erst sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 5. Oktober 2022, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VIII ZR 132/20). Die sonst geltende Höchstdauer der Verjährung von 30 Jahren greift danach bei Mietwohnungen nicht. Im Streitfall geht es um eine Wohnung im vierten Obergeschoss eines Mietshauses in Berlin-Charlottenburg. Die Mieter, ein Ehepaar, waren 1981 dort eingezogen, der Mann ist inzwischen verstorben. Weil das Badezimmer noch einen Dielenboden hatte, ... weiter lesen
Gibt es Ausnahmen, in denen bei Baulärm die Miete nicht gemindert ist? Bei Bautätigkeit mindert sich regelmäßig die Miete der Wohnungen, in denen Mieter von den Bauarbeiten betroffen sind. Die Minderungsquote hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab, etwa durch Lärm, Staub, Erschütterung, unansehnliches Baugerüst, Sichtbeschränkung durch Bauplanen etc. Minderungsquoten von 50 % und mehr sind nicht unrealistisch. Im Internet kursieren Lärmtabellen, die einen guten ersten Überblick geben. Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Der Mieter mag die Bauarbeiten als sehr störend empfinden. Ein Gericht kann das aber immer auch anders sehen und ... weiter lesen
Es kommt nicht selten vor, dass Vermieter und Mieter einer Gewerbeeinheit richtig sauer auf einander sind. Bei all den Stänkereien, die ein Gewerbemietverhältnis mit sich bringt, kann das eine oder andere böse Wort fallen – auch Dritten gegenüber. So manch ein Mieter oder Vermieter reagiert seinen Ärger mit wüsten Beschimpfungen des Vertragspartners ab. Irgendwann kann man das Vertrauensverhältnis, auf dem der Gewerbemietvertrag beruht, nur noch als zerrüttet bezeichnen. Kann ein auf Zeit abgeschlossenes Gewerbemietverhältnis deswegen fristlos gekündigt werden? Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt ja! In einem Urteil aus 2010 lockerte das höchste deutsche Zivilgericht die ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. In der Praxis wird die Bedeutung des Widerspruchs des Mieters gegen die Eigenbedarfskündigung meistens überschätzt. Ist die Eigenbedarfskündigung des Vermieters nach dem Mietvertrag zulässig, greift eine Sperrzeit nicht und kann der Vermieter den Eigenbedarf auch ansonsten zur Überzeugung des Gerichts darlegen und beweisen, braucht der Mieter schon sehr gravierende Gründe um einer Eigenbedarfskündigung im Rahmen des Räumungsprozesses erfolgreich entgegentreten zu können. Nichts desto trotz ist es regelmäßig sinnvoll, bei entsprechender Belehrung über den Widerspruch und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Vermieter braucht gesetzlich vorgegebenen Kündigungsgrund: Mieter von Wohnraum genießen einen sehr guten Kündigungsschutz. Wenn der Vermieter kündigen möchte, braucht er einen der Kündigungsgründe, die vom Gesetz vorgegeben werden. Bei dieser Frage ist zu differenzieren zwischen Mietern, die sich vertragstreu und solchen die sich vertragswidrig verhalten. Mit der Kündigung von vertragswidrig agierenden Mietern hat es der Vermieter in der Regel einfacher. Begründung der Kündigung: Der Vermieter muss die Kündigung im entsprechenden Schreiben mit ... weiter lesen