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Bauarbeiten, die den Mietgebrauch stören, führen zu einer Minderung der Miete. Wird der Wohnkomfort baubedingt durch Lärm, Erschütterungen, Staub, Baugerüste und andere Unannehmlichkeiten eingeschränkt, kann der Mieter für den Zeitraum der Bauarbeiten günstiger wohnen. Minderungsquoten von 50 bis 75 % sind bei Bauarbeiten keine Seltenheit. Dies gilt grundsätzlich für alle Bauarbeiten, gleich ob sie im selben Wohngebäude oder in der Nachbarschaft ausgeführt werden. Entscheidend ist, ob sich der Lärm oder die Erschütterung auf die Wohnqualität auswirkt. Hiervon plant die Bundesregierung eine gesetzlich bestimmte Ausnahmereglung. Wie kürzlich bekannt ... weiter lesen
Wird eine vermietete Wohnung veräußert, kann der Käufer ermächtigt werden, bereits vor Eigentumsübergang Erklärungen wie ein Mieterhöhungsverlangen im eigenen Namen abzugeben - BGH vom 19.03.2014, VIII ZR 203/13 Vielen ist der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" bekannt, der in § 566 BGB geregelt ist. Danach tritt der Käufer beim Kauf eines Gebäudes in die Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten ein. Maßgeblich ist hierbei der Eigentumsübergang, der erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch vollendet ist. Zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags beim Notar und der Eintragung liegen schon im Normalfall Wochen und Monate, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Grundsätzlich bereitet die Kündigung der Wohnung durch den Mieter keine Schwierigkeiten. Dennoch können hier mitunter Fehler passieren. Die wichtigsten Hinweise für Mieter in der Folge kurz erläutert: Keine Begründung der Kündigung erforderlich: Für eine Kündigung der Wohnung muss der Mieter keine Gründe angeben. In der Regel drei Monate Kündigungsfrist: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Somit kann der Mieter grundsätzlich jederzeit mit dieser Frist kündigen. Eine Ausnahme davon kommt nur dann in Betracht, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Mit dem Herbstbeginn startet auch dieses Jahr wieder die Heizsaison und damit die Saison des Schimmelpilzes. Im Sommer gibt es auch für anfällige Wohnungen wenige Probleme mit Schimmelpilz, da es an der erforderlichen Feuchtigkeit zur Entwicklung des Pilzes fehlt. Zudem lüften Mieter im Sommer auch öfter als im Herbst. Kommt der Herbst dann aber wieder, kann man sich auch darauf verlassen, dass die Schimmelpilzproblematik wieder akut wird. Im Hinblick auf die Ansprüche wegen Schimmelpilzes in der Wohnung kommen für Mieter verschiedene Optionen in Betracht. Voraussetzung ... weiter lesen
Wann entstehen Schimmelpilze (Schimmelbildung)? Was sind Wärmebrücken (Kältebrücken)? Wenn man von Schimmel in der Wohnung als mietrechtliches Problem spricht, sind damit biologische Schimmelpilzarten gemeint, die unerwünschte Folgen für die Mieter oder Bewohner von Wohn- oder Geschäftsraum haben. Der Schimmel in der Wohnung bzw. der Schimmelpilz kann zu Geruchsbelästigung führen, er kann auf Wänden, Tapeten oder Möbeln sichtbar werden, er kann allergische Reaktionen auslösen oder zu Vergiftungen – im Extremfall mit tödlichem Ausgang – führen. Aus mietrechtlicher Sicht unterscheidet man: I. Wahrnehmbarer Schimmel in der Wohnung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Eine (fristlose) Kündigung wegen Verweigerung des Zutritts zur Mietsache ist nur dann nach vorheriger erfolgloser Abmahnung möglich, wenn der Mieter aufgrund einer Rechtspflicht verpflichtet ist, dem Vermieter Zutritt zur Wohnung zu ermöglichen. Eine Pflicht hierzu kann sich aus dem Mietvertrag ergeben, wenn dies dort ausdrücklich geregelt ist. Der Mieter kann aber auch aufgrund eines Gerichtsurteils hierzu verpflichtet sein – etwa wenn der Mieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen verurteilt wurde (so etwa das Amtsgericht Frankfurt/Main in einem Urteil vom ... weiter lesen
München (jur). Liegen deutlich mehr als die Hälfte aller Hartz-IV-Bezieher einer Kommune bei ihren Mieten über der Grenze, die eine Kommune als „angemessen“ ansieht, darf dies nicht ohne Folgen bleiben. Die Kommune muss die hohen Mieten in ihrem Konzept über die zu zahlenden angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigen, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) (Az.: L 11 AS 52/16 und L 11 AS 620/16). Die Münchener Richter rügten, dass Stadt und Landkreis Hof die zu übernehmenden Unterkunftskosten viel zu niedrig angesetzt haben und damit das menschenwürdige Existenzminimum der Hilfebedürftigen gefährdet wird . Konkret ging es um eine alleinstehende ... weiter lesen
Ist dem Vermieter bekannt, dass im Mietobjekt infolge von Baumängeln Feuchtigkeitsschäden vorhanden sind, muss eine spätere Ausweitung der Schimmelpilzbildung nicht noch einmal neu vom Mieter angezeigt werden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Bundesgerichtshofs, BGH, Beschluss vom 18. März 2014 – VIII ZR 317/13 –, juris. Die Ausgangslage: Treten am Mietobjekt Mängel auf, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, kann er wegen des Mangels zum einen nicht die Miete mindern. Unter Umständen macht sich der Mieter sogar schadensersatzpflichtig, ... weiter lesen
Bei Bautätigkeit mindert sich regelmäßig die Miete der Wohnungen, in denen Mieter von den Bauarbeiten betroffen sind. Die Minderungsquote hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab, etwa durch Lärm, Staub, Erschütterung, unansehnliches Baugerüst, Sichtbeschränkung durch Bauplanen etc. Minderungsquoten von 50 % und mehr sind nicht unrealistisch. Im Internet kursieren Lärmtabellen, die einen guten ersten Überblick geben. Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Der Mieter mag die Bauarbeiten als sehr störend empfinden. Ein Gericht kann das aber immer auch anders sehen und die erhoffte Minderungsquote von 55 % schmilzt auf 35 %, weil der Richter ... weiter lesen
Wenn die vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschritten wird, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Dies ist nach einer Entscheidung des BGH vom 10.03.2010, AZ VIII ZR 144/09 sogar dann der Fall, wenn die Wohnfläche mit einer „ca."-Angabe versehen ist. Nach dem BGH komme diesem Zusatz keine Bedeutung zu. Dies führt dazu, dass der Vermieter eine Mietminderung hinnehmen muss, wenn die Wohnfläche die als „ca." angegebene vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschreitet. Hierbei ist auch kein Kulanzabzug wegen der „ca."-Angabe zu machen, wobei schon fraglich ist, wie man diesen berechnen sollte. Für Mieter als auch für Vermieter lohnt es sich jedenfalls, die ... weiter lesen
Schimmel in der Wohnung - Was tun? Ein Dauerbrenner im Mietrecht Alle Jahre wieder im Herbst-Die trockene Zeit ist vorbei, der Schimmel wächst und der Streit mit dem Vermieter beginnt- Wer ist schuld - Das Wohnverhalten oder die Bausubstanz? Es beginnt mit der Mängelanzeige beim Vermieter. Der reagiert regelmäßig mit dem Hinweis auf das Wohnverhalten. Schuld sei der Mieter selbst, weil er falsch lüfte, jeden Tag dusche und außerdem zuviel Feuchtigkeit selbst ausdünste oder seine Tiere oder Pflanzen. Die großen Wohnungsbaugesellschaften fügen der Antwort sogar ein Hinweisblatt mit Tipps zum richtigen Lüften bei. Dabei zeigt die Erfahrung in den letzten Jahren, dass ... weiter lesen
Umstände, die dem Mieter bereits in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt wurden oder ihm aus sonstigen Gründen bereits bekannt sind, muss der Vermieter nicht noch einmal ausdrücklich in der Eigenbedarfskündigung aufführen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Versäumnisurteil vom 06. Juli 2011 – VIII ZR 317/10 –, juris) Die Ausgangslage: Gemäß § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB muss der Vermieter im Kündigungsschreiben die Gründe für das berechtigte Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses angeben. Vermietern ist ausdrücklich ... weiter lesen