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Vorsicht bei Mietminderung wegen Schimmelbefall. Die Gerichte, so etwa das Kammergericht Berlin (Urteil Beschluss vom 3.6.2010, 12 U 164/09) verlangen hier eine dezidierte Darlegung. Im vorliegenden Fall hatte der Mieter von Gewerberäumen wegen Schimmelbefalls die Miete gemindert. Der Vermieter hatte daraufhin wegen Mietrückstands fristlos gekündigt und Räumungs- und Zahlungsklage erhoben. Der Mieter war letztlich unterlegen, weil er den Vorwurf des Schimmelbefalls zu pauschal begründet hat. Das Kammergericht war der Meinung, dass der Mieter zur Art des Schimmels und zur Sporenkonzentration in den einzelnen Räumen hätte vortragen müssen. Diese Rechtsprechung bürdet dem Mieter nahezu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen Bei unpünktlicher oder unvollständiger Mietzahlung droht Mietern eine Kündigung. Dies gilt insbesondere immer für den Fall, dass der Gesamtrückstand mindestens eine Monatsmiete beträgt. Bei Nichtzahlung von Mieterhöhungen wird dieser Betrag in der Regel erst nach ein paar Monaten erreicht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Miete ansonsten vollständig gezahlt wird. Nichtzahlung einer Mieterhöhung kann Kündigung nach sich ziehen: Wenn der Vermieter die Miete erhöht, streiten sich beide Parteien häufig über die Berechtigung der Mieterhöhung. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Zu den klassischen Streitfällen im Mietrecht zählt auch die Kündigung wegen Verspätungen bei der Mietzahlung. Nicht wenige Vermieter nehmen eine solche Verfehlung des Mieters gern zum Anlass, um das Mietverhältnis zu kündigen (und anschließend regelmäßig teurer wieder vermieten zu können). Doch rechtfertigt eine bzw. die wiederholt verspätete Zahlung der Miete eine Kündigung? Dazu ein aktueller Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17.03.2017 (Az.: 7 S 6617/16). Kündigung wegen Zahlungsrückstandes: Gesetzlich geregelt ist die ... weiter lesen
Der Vermieter möchte das Mietobjekt nach einer bestimmten Zeitspanne wieder zur Verfügung haben. Im Bereich des Wohnungsmietrechts ist die Befristung von Mietverträgen nur begrenzt zulässig. Unwirksame, bzw. unzulässige Befristungen führen dazu, dass das Mietverhältnis als unbefristet gilt. Hier bietet sich die Vereinbarung eines so genannten Zeitmietvertrages an. § 575 Zeitmietvertrag (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit 1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will, 2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen ... weiter lesen
Mit dieser Frage hat sich bereits der Bundesgerichtshof befasst (BGH, Urteil v. 14.11.2007, Az. VIII ZR 340/06): Die Klausel ist unwirksam. Der Vermieter darf das Halten von Kleintieren nicht verbieten, weil dies zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Zu den Kleintieren rechnet man zum Beispiel Ziervögel, Fische, Meerschweinchen, Schildkröten und Hamster. Hunde und Katzen zählt der Bundesgerichtshof nicht mehr zu Kleintieren in diesem Sinne. Will der Mieter Hunde oder Katzen halten, kann die Frage der Zulässigkeit nur unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Hierbei sind die Interessen des Vermieters und die des Mieters gegeneinander abzuwägen. Es kommt dann auf ... weiter lesen
In einer jüngeren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 21.10.2009, Az. VIII ZR 64/09) die Räumungsklage eines Vermieters abgewiesen, der fristlos gekündigt hatte. Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter die fristlose Kündigung darauf gestützt, dass das Jobcenter die Miete für die Mieter trotz Abmahnung immer wieder verspätet gezahlt hatte. Der Bundesgerichtshof meinte, dass dem Mieter ein etwaiges Verschulden des Jobcenters nicht zuzurechnen sei. Dem Mieter sei zugute zu halten, dass er wegen seiner persönlichen und finanziellen Verhältnisse auf die Leistungen des Jobcenters angewiesen sei und dass das Jobcenter trotz Kenntnis der Abmahnungen nicht rechtzeitig zahlte. ... weiter lesen
Im Gewerberaummietrecht können die Rechte des Mieters durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wesentlich weitergehend beschränkt werden, als dies im Wohnraummietrecht zulässig ist. Die Vereinbarung eines Aufrechnungsverbotes ist nur zulässig, wenn die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig bleibt. Zulässig sind auch Klauseln, die die Aufrechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, etwa die Regelung, dass der Mieter nur dann gegenüber dem Vermieter aufrechnen kann, wenn er dies mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses, mit dem die Aufrechnung erklärt werden soll, dem Vermieter schriftlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Schriftform von besonderer Bedeutung Geht es darum, einen Gewerberaummietvertrag abzuschließen, kommt der Schriftform eine besondere Bedeutung zu. Das BGB sieht im § 550, der über § 578 II BGB Anwendung findet, vor, dass der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann, wenn die Anforderungen im Hinblick auf die Schriftform nicht gewahrt werden. Das ist immer dann verheerend, wenn eine der Vertragsparteien, sei es nun der Mieter oder der Vermieter, Investitionen in erheblichem Umfang getätigt haben – in dem Glauben, dass der Vertrag ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Franziska Dietz, wissenschaftliche Mitarbeiterin. Markise als Sonnenschutz beliebt: Wenn sich im Sommer die Sonne zeigt, ist das Sonnenbaden auf dem Balkon bei Mietern natürlich äußerst beliebt. Wem die pralle Sonne zu viel wird, sucht nach einem wirksamen Sonnenschutz. Dafür ist auf dem Balkon vor allem eine Markise gut geeignet. Doch darf ich als Mieter eine Markise einfach anbringen lassen? Muss man dem Vermieter Bescheid geben? Was ist, wenn der Vermieter vom Mieter verlangt, einen Sonnenschirm statt einer Markise zu verwenden? Haben Mieter einen Anspruch auf Sonnenschutz durch eine ... weiter lesen
Die Kündigungsgründe sind gesetzlich limitiert. Nachfolgend werden die wichtigsten dargestellt. aaa. Kündigung wegen Zahlungsverzug Ist der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Miete in Verzug oder ist er in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit einem Betrag i.H.v.2 Monatsmieten in Verzug, kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Entscheidend ist insoweit immer der Gesamtrückstand zum letzten Zahlungstermin. Irrtum bei Mietminderung geht zulasten des Mieters Zahlungsrückstände treten in der Praxis häufig im Zusammenhang mit einer Mietminderung wegen (vermeintlicher) Mietmängel auf. Die Rechtsprechung ist insofern sehr ... weiter lesen
Zur Frage, ob bei einem Zeit-Mietvertrag eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse dem Mieter ein Kündigungsrecht gibt Kurzfassung Eine wesentliche Verschlechterung seiner Finanzen berechtigt den Wohnungsmieter nicht zur Kündigung eines Zeit-Mietvertrages. Wer dennoch aus- und eine billigere Wohnung bezieht, zahlt am Ende möglicherweise (beinahe) doppelt. Diese finanziell bittere Erfahrung musste nun eine Familie in einem Rechtsstreit vor Amts- und Landgericht Coburg machen. Wer bewusst einen längerfristigen Vertrag eingehe, müsse sich daran auch festhalten lassen, befanden die Coburger Richter. Die Kündigung wegen Einkommenseinbußen war damit unwirksam, zwei Mietverträge wirksam – und deshalb sind die Mieten für ... weiter lesen
Lüneburg/Berlin (DAV). Wenn ein Mieter eine nichttragende Wand abreißt, kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Aber: Wenn der Vermieter diesen Umbau vier Jahre lang geduldet hat, darf er jedoch nicht mehr kündigen. Dies entschied das Landgericht Lüneburg am 14. November 2012 (AZ: 6 S 80/12), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Nach ihrem Einzug in ein Einfamilienhaus 2006 entfernten die Mieter im Erdgeschoss eine nichttragende Wand. Sie erneuerten dabei auch den Fußboden, wofür der Vermieter die Kosten übernahm. Nach Fertigstellung besichtigte er den Umbau. Anfang 2011 verlangte er von den Mietern den sofortigen Rückbau. Nach zwei weiteren erfolglosen Aufforderungen ... weiter lesen