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Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses bunt gestrichen zurück, riskiert er Schadensersatzansprüche des Vermieters. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06. November 2013 – VIII ZR 416/12 –. Die Ausgangslage: Immer wieder entsteht bei Rückgabe der Mietsache Streit darüber, ob der Zustand der Mietsache vertragsgerecht ist. Soweit der Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen bzw. Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung verlangt, sind die Hürden, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Das Berliner Kammergericht (Berlins höchstes Zivilgericht, Urteil vom 25.9.2006, Aktenzeichen: 12 U 118/05) entschied, dass wiederholte Schimmelbildung an den Einbaumöbeln im Gewerberaum nicht zu einem Mietmangel führt, solange keine erhöhte Schimmelkonzentration in der Luft oder keine erhöhte Raumluftfeuchtigkeit nachgewiesen werden kann. Selbst ein laborgutachterlich geführter Nachweis, dass die Schimmelpilzsporen toxischer Natur waren, konnte keinen Mietmangel begründen. Denn, so die Richter, die Einbaumöbel seien nicht mitvermietet und eine Schadstoffbelastung der ... weiter lesen
Bei Schimmel oder chemischen Gerüchen in der Wohnung macht sich jeder Mieter Sorgen. Jedes Unwohlsein und jede Kopfschmerzattacke oder Migräne wird mit dem chemischen Geruch oder mit Schimmelsporen in Verbindung gebracht. Sollte ein Neugeborenes im Haushalt wohnen, reagiert manch ein Mieter - berechtigt - mit großer Sorge. Welche Möglichkeiten gibt es? Wie kann der Mieter seine Rechte am besten durchsetzen? Zur Beweissicherung kann der Mieter ein selbständiges Beweisverfahren führen. Dies hat den Vorteil, dass der Mieter bei zukünftigen Schäden die jetzt vorliegenden Tatsachen gerichtsfest nachweisen kann. Sollte der Mieter oder das Kind Folgeschäden davontragen, kann man die ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin Durch die Änderung der Heizkostenverordnung (HeizKV) sind Vermieter verpflichtet, mindestens 70 % der angefallenen Heizkosten ab dem 1.1.2009 verbrauchsabhängig abzurechnen. Macht der Vermieter dies nicht, hat der Mieter ein Kürzungsrecht in Höhe von 15 % der auf ihn entfallenden Heizkosten. Die Warmwasserkosten müssen durch Wärmezähler erfasst werden. Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2013. Rechtsprechung aktuell: Diese Regelung gilt auch, wenn im Mietvertrag eine andere Abrechnung vereinbart ist. Auf die mietvertragliche Reglung können sich weder Vermieter noch Mieter berufen, ... weiter lesen
Ein Interview von Anne-Kristin Wolff mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Anne-Kristin Wolff: Herr Bredereck, wie stellt sich die Ausgangslage für Eigenbedarfskündigungen durch den Vermieter dar? Fachanwalt Bredereck: Der Vermieter hat nach § 573 II Nr. 2 BGB das Recht, das Mietverhältnis zu kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Darunter fallen natürlich alle nahe stehenden Angehörigen, wie die Tochter oder der Sohn, die nicht im Haushalt des jetzigen Vermieters leben müssen, aber auch weit entfernte Verwandte, zu ... weiter lesen
Wenn der Vermieter Holzfenster gegen isolierverglaste Kunststofffenster austauscht, besteht häufig die Gefahr, dass sich Schimmelpilze in der Wohnung bilden. Dem kann nur durch ausreichende Belüftung begegnet werden. Der Vermieter muss nach einer Entscheidung des Landgerichts München I (Urteil vom 8.3.2007, Az. 31 S 14459/06) den Mieter über ein zu änderndes Heiz- und Lüftungsverhalten konkret aufklären. Hierbei darf er kein unzumutbares Verhalten verlangen. Das Verlangen nach zwei- bis dreimaligem Stoßlüften am Tag (fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern) dürfte für den Mieter noch zumutbar sein. Ungeklärt ist bislang, inwieweit die DIN-1946-6: Lüften von ... weiter lesen
Es ist leider trauriger Alltag in Mietshäusern landauf und landab. Die ersehnte Abend- oder Wochenendruhe wird durch permanent lärmende Mitmieter gestört. Sei es, dass der Hund des Nachbarn keine Ruhe gibt, oder dass der junge, gerade aus dem Elternhaus ausgezogene Student seine neugewonnene Freiheit mit regelmäßigen Partys genießt. Ständiger Lärm aus der Nachbarwohnung belastet jeden, der in den angrenzenden Wohnungen wohnt. Nicht selten kann der Mieter nicht einschlafen oder wird durch den Lärm nachts geweckt. Das ist nicht nur unangenehm und belastend, sondern führt nicht selten auch zu ärztlich anerkannten Krankheiten, wie Schlafstörungen oder psychischen Leiden. Die ... weiter lesen
Ausgangslage: Mit der Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter die Möglichkeit das Mietverhältnis zu beenden, wenn er die Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen benötigt. Da die Eigenbedarfskündigung einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützten Rechte des Mieters darstellt, kommt es hier regelmäßig zu einer Abwägung der im Einzelnen betroffenen Grundrechte und damit zu Problemen im Einzelfall. Weiß der Vermieter, dass er die Wohnung selbst benötigt und schließt er trotz dieser Kenntnis den Mietvertrag ab, kann er später auf diese Umstände jedenfalls keine Eigenbedarfskündigung stützen. Die Entscheidung des ... weiter lesen
Mit Urteil vom 09.07.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zur rechtlichen Behandlung von Mischmietverhältnissen und änderte insofern auch teilweise seine frühere Rechtsprechung (AZ.: VIII ZR 376/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Der BGH führte aus, ein einheitliches Mietverhältnis über Wohn- und Geschäftsräume sei zwingend entweder als ein solches über Wohnraum oder ein solches über andere Räume zu qualifizieren. Dies begründet der BGH damit, dass es keine Vorschriften über Mischmietverhältnisse gibt und für Wohnraum ... weiter lesen
Neustadt/Berlin (DAV). In einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann jeder Wohnungseigentümer nur in Höhe seines Anteiles in Anspruch genommen werden. Dieser Grundsatz hat sich – teilweise auch zu Recht – bei den meisten Eigentümern in den letzten Jahren herumgesprochen. Doch diese quotale Haftung kommt nicht immer zur Anwendung. Auch heute noch kann der Eigentümer von einem außenstehenden Dritten für den gesamten von der Gemeinschaft geschuldeten Betrag in Anspruch genommen werden. In diesem Zusammenhang informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 11. Dezember 2014 (AZ: 4 K ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 12. März 2015 – 79 C 3529/14 –. Ausgangslage: Um diese Jahreszeit stehen alljährlich die Betriebskostenabrechnungen ins Haus. Wenn der Vermieter nicht bis spätestens zum einen 31.12.2015 abrechnet, kann er bei einem vereinbarten Abrechnungszeitraum des Kalenderjahres die Betriebskostennachforderungen für das Jahr 2014 in den Wind schießen. Doch Mieter müssen nicht alle Kosten zahlen, die der Vermieter behauptet. Genaues Hinsehen lohnt sich wieder nachfolgende Fall des Amtsgerichts Duisburg zeigt. Fall: Ein Mieter ... weiter lesen
Es gibt zwei Arten von Immobilien. Das Grundstück und das Wohnungseigentum. Bei einem Grundstückserwerb erwirbt der Käufer das Grundstück mit sämtlichen darauf liegenden Gebäuden, wesentlichen Bestandteilen und Gebäudezubehör. Eigentum am Gebäude kann im deutschen Recht nicht getrennt vom Grundstück erworben werden. Beim Wohnungseigentum erwirbt der Erwerber Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Gebäudes und am gemeinschaftlichen Eigentum am Grundstück. Wer Eigentum an einem Grundstück erwirbt, wird Eigentümer des Grund und Bodens und der wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks und des Gebäudes, sowie des Zubehörs. Dies umfasst die ... weiter lesen