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Experten-Ratgeber
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Der Aufhebungsvertrag stellt eine gängige Möglichkeit zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Speziell der Arbeitnehmer hat jedoch im Hinblick auf unliebsame sozialrechtliche Konsequenzen (mögliche Sperrfrist, ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld) einiges zu beachten. Dazu ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Inhalt: Durch einen Aufhebungsvertrag kann – in Abgrenzung zur einseitigen Beendigung durch eine Kündigung – das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden. In einem solchen Vertrag werden dann der genaue Zeitpunkt des Endes sowie die Zahlung einer Abfindung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ein aktueller Fall des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.09.2015, Aktenzeichen 12 Sa 630/15 , zeigt, wie gefährlich für Arbeitnehmer eine private Nutzung des Telefons ist. Einer Bürokauffrau war fristlos gekündigt worden, weil sie in der Pause bei einer kostenpflichtigen Gewinnspielhotline angerufen hatte. Folgende Regeln sollten Arbeitnehmer bei der Benutzung eines Telefons beachten: Privatnutzung des Telefons nur bei ausdrücklicher Gestattung Nur wenn die Privatnutzung des Diensttelefons ausdrücklich gestattet ist, sind Arbeitnehmer auf der sicheren Seite. Duldet der Arbeitgeber die ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Kündigung wegen Straftat Eine Straftat des Arbeitnehmers zulasten des Arbeitgebers, wie etwa ein Diebstahl von Büromaterialien, kann, selbst wenn es sich nur um geringwertigen Sachen handelt, Grund für eine Kündigung sein. Wenn der Arbeitnehmer eine solche Kündigung dann aber mittels einer Kündigungsschutzklage angreift und die Vorwürfe bestreitet, ist es am Arbeitgeber, den Kündigungsgrund, also die Begehung der Straftat, zu beweisen. Straftat mit Videoaufnahmen beweisen Deshalb würden Arbeitgeber im Prozess gerne, sofern vorhanden, Videoaufnahmen verwenden, mit denen ihnen ... weiter lesen
Nach Ablauf der Wartezeit nach § 4 BUrlG hat ein Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch pro Jahr von 24 Werktagen, bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei der Gewährung des Urlaubes sind zeitlich die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Was aber, wenn sich der Arbeitgeber weigert, Urlaub zu gewähren? Ein Recht auf Selbstbeurlaubung gibt es nicht. Der Arbeitnehmer kann also nicht einfach seinen Urlaub antreten und der Arbeit wegbleiben. Es muss also eine Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden. Nach dem Bundesarbeitsgericht sind verschiedene Klageformen denkbar. Das Bundesarbeitsgericht gesteht eine Klage zu, mit der der Arbeitnehmer feststellen lassen will, dass ihm aus einem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Pressemeldungen zufolge will der französische Reifenbauer Michelin sein Werk in Oranienburg schließen. Das Werk der auf die Rundumerneuerung von Reifen spezialisierten Michelin-Tochter Pneu Laurent solle bis Ende 2016 dichtmachen. Den 180 Beschäftigten solle eine "passende Lösung angeboten werden, so Michelin. Das sollten die betroffenen Arbeitnehmer jetzt beachten. Auch wenn der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen ausschließt, bedeutet dies in der Praxis nicht, dass auf Arbeitnehmer nicht ein erheblicher Druck aufgebaut wird, das Unternehmen freiwillig zu verlassen. Hierzu werden Arbeitnehmern ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.03.2012 - 9 Sa 341/11. Begeht ein Arbeitnehmer Vermögensdelikte (z.B. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung) zulasten des Arbeitgebers, stellt das grundsätzlich einen tauglichen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Immer dann, wenn das Vermögen des Arbeitgebers geschädigt wird, droht Arbeitnehmern somit der Jobverlust. Doch nicht alle Fälle, die zunächst offensichtlich erscheinen, sind letztlich so unproblematisch, wie Arbeitgeber sich das oftmals vorstellen. Wer sich bei der Kündigung ... weiter lesen
• Für schwerbehinderte Menschen gibt es eine Beschäftigungspflicht, d.h. alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber müssen fünf Prozent aller Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. • Wird diese Pflichtquote nicht erreicht, so hat der Arbeitgeber eine Abgabe zu entrichten, die in den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwalteten Ausgleichsfonds fließt. • Bei einer Einstellung ist - soweit im Betrieb vorhanden - die Schwerbehindertenvertretung anzuhören und zu unterrichten. • Der Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung eines behinderten Arbeitnehmers müssen behindertengerecht gestaltet sein. • Einem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Anspruch auf Elternzeit: Um sich in den ersten Jahren nach der Geburt ausreichend um sein Kind kümmern zu können, besteht für Arbeitnehmer, Mütter und Väter, ein Anspruch auf Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber. Zu diesem Zweck muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit ein entsprechender Antrag gestellt werden, in dem auch die Dauer der Elternzeit angegeben wird. Bis zu drei Jahre Elternzeit kann man pro Kind nehmen. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber bedarf es dafür nicht. Kündigungsschutz während der Elternzeit: Sobald die Elternzeit verlangt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Eine Lehrerin hat einem Bericht von Spiegelonline zufolge über mehrere Jahre hinweg insgesamt 237.000 € zu viel Arbeitsentgelt erhalten. Beim Landesamt für Besoldung wurde man auf den Fehler nicht aufmerksam. Die Lehrerin wurde wegen Betrugs vor dem Amtsgericht angeklagt, gab aber an, den Fehler ebenfalls nicht bemerkt zu haben. Sofern die Lehrerin das Geld nun zurückzahlt, soll die Sache aber wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Trennung von Rückforderung nach Zivilrecht und Strafbarkeit Bei einer Konstellation wie der beschriebenen, also wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu viel ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Pressemeldung zufolge sollen bei der Commerzbank 5200 Stellen wegfallen. Nach Angaben des Handelsblatts haben sich die Commerzbank und der Betriebsrat der Commerzbank darauf geeinigt, dass konzernweit mehr als 5000 Stellen wegfallen. Bereits im Januar hatte die Commerzbank den Abbau von 4000 bis 6000 Vollzeitstellen angekündigt. Für die Kosten des Stellenabbaus hat die Bank wohl Rückstellungen in Höhe von knapp 500.000.000 Euro gebildet. Der Sozialplan soll Abfindungsregelungen enthalten, die für ältere Angestellte weniger attraktiv sind, als in früheren Programmen. Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn Ihnen eine ... weiter lesen
kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen und sieht er davon ab, steht auch Unionsrecht einem Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung nicht entgegen, so das BAG in einem Urteil vom 14.05.2013. Die Beklagte kündigte am 26.11.2008 das Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr als Lader beschäftigten und seit Januar 2006 arbeitsunfähigen Kläger ordentlich zum 30.06.2009. Im Kündigungsrechtsstreit regelten die Parteien am 29.06.2010 in einem Vergleich unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten zum 30.06.2009 aufgelöst worden ist, die Beklagte an ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen