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Experten-Ratgeber
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Die Bekleidungsmarke ESPRIT hat angekündigt, ungefähr die Hälfte seiner Filialen in Deutschland zu schließen. ESPRIT wird ca. 50 Geschäfte bis Ende November 2020 schließen und ca. 1.200 Arbeitnehmer in den Filialen und in der Verwaltung werden betriebsbedingt gekündigt . Im März 2020 ist ESPRIT durch die Corona -Pandemie in Schieflage geraten und hat das Schutzschirmverfahren (einer Vorstufe des Insolvenzverfahrens) für seine sechs deutschen Tochterfirmen beantragt, um sich vor Forderungen von Gläubigern zu schützen. ESPRIT befindet sich derzeit in einem Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ESPRIT wird nun schnellstmöglich mit den ... weiter lesen
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat festgestellt, dass es mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist, Ärzte jenseits des 55. Lebensjahres nicht mehr neu zur vertragsärztlichen Versorgung zuzulassen. I. Beschwerdeführer (Bf) ist ein 1934 geborener Arzt für Innere Medizin. Seit 1969 war er an einer Universitätsklinik als Oberarzt und außerplanmäßiger Professor tätig. Kurz vor seinem 60. Geburtstag beantragte er erfolglos die Zulassung als Vertragsarzt. Zur Begründung der Ablehnung bezogen der Zulassungsausschuss und die Gerichte sich auf § 98 SGB V und die Zulassungsordnung. Danach ist die erstmalige ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Immer wieder kommt es im Arbeitsalltag zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten und Arbeitnehmern. Dabei wird der Ton dann teilweise auch massiv verschärft. Gefährlich für das Arbeitsverhältnis wird es immer dann, wenn es zu Beleidigungen kommt oder der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten oder Arbeitgeber sogar Gewalt androht. Wann müssen Arbeitnehmer in solchen Fällen mit einer Kündigung rechnen? Drohung mit Gewalt als tauglicher Kündigungsgrund: Die Drohung eines Arbeitnehmers mit Gewalt, sei es gegenüber dem Arbeitgeber ... weiter lesen
Als „Sabbatical“ bezeichnet man eine Methode für die Förderung der zukünftigen Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung von Arbeitnehmern, die in der Praxis nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und die gut vorbereitet sein will. Während des Sabbaticals nimmt der Arbeitnehmer eine mehrmonatige Auszeit, die er für Persönlichkeitsentwicklung, Urlaub, Fortbildung etc. nutzen kann, um danach zu denselben Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten. Zunächst gilt: Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer kein Recht auf ein Sabbatical. Wenn ein Arbeitnehmer eine unbezahlte Auszeit von seiner Arbeit nehmen will, geht dies grundsätzlich nur dann, wenn sich ... weiter lesen
Die 36 Jahre alte Klägerin wurde von der Beklagten, einer evangelischen Kirchengemeinde, seit Mai 1997 zunächst als Gruppenleiterin in einer Kindertagesstätte beschäftigt und seit Oktober 1998 zur Leitung eines Kindergartens abgeordnet. Sie ist Mitglied der Mitarbeitervertretung (MAV) und deshalb ordentlich unkündbar. Das Arbeitsverhältnis unterliegt den Arbeitsrechtsregelungen der Evangelischen Landeskirche in Baden, deren § 6 die Mitarbeiter zur Loyalität verpflichtet und die Mitgliedschaft in Organisationen ausschließt, deren Grundauffassung, Zielsetzung und praktische Tätigkeit im Widerspruch zum kirchlichen Auftrag stehen. Gemäß § 9 kann ein Dienstverhältnis aus wichtigem Grund beendet werden, wenn ein Mitarbeiter in grober, die ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung (5 AZR 7/10) grundsätzlich festgestellt, dass Leiharbeiter / Leiharbeitnehmer, die den gleichen Lohn wie Arbeitnehmer des Entleihers beanspruchen können, nicht die für diese Arbeitnehmer geltenden Ausschlussfristen einhalten müssen. I. Ausgangslage Vereinbarungen zwischen Leiharbeitnehmern und Verleihfirma, die im Hinblick auf wesentliche Arbeitsbedingungen für den Leiharbeiter schlechter sind, als die im Betrieb des Entleihers für vergleichbare Arbeitnehmer geltende Regeln, sind nach dem Gesetz unwirksam, soweit diese Ungleichbehandlung nicht in einem entsprechenden Leiharbeits-Tarifvertrag normiert wurde. Leiharbeiter können ... weiter lesen
• Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen hin ein Arbeitszeugnis ausstellen. • Das Arbeitszeugnis ist auf üblichem Geschäftspapier zu erstellen und eigenhändig zu unterschreiben. Es sollte auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses datiert sein. Im Adressfeld sollte sich nicht die Anschrift des Arbeitnehmers befinden. Das Arbeitszeugnis sollte ungefaltet sein und darf nicht mit Geheimzeichen versehen werden. • Das Arbeitszeugnis hat den wesentlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu beschreiben und die Leistung zu beurteilen. Daneben ist das Verhalten zu beurteilen. Die Beurteilung hat wohlwollend zu erfolgen. ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 11.04.2019 zum Aktenzeichen 1 Ca 1225/18 entschieden, dass wenn ein Postzusteller seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht durch Handbremse und Gangeinlegen sichert, er dem Arbeitgeber für den entstandenen Schaden haftet, wenn das Fahrzeug dadurch wegrollt. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg vom Nr. 6/2019 vom 08.11.2019 ergibt sich: Der Beklagte war bei der Klägerin, einem großen Postdienstleister, als Postzusteller zu einem Stundenlohn von 12,00 EUR beschäftigt. Der Beklagte stellte den ihm überlassenen VW Transporter beim Zustellen einer Sendung auf einer abschüssigen Straße (Gefälle ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Tattoos und Piercings in einigen Branchen unerwünscht In einigen Sparten ist sichtbarer Körperschmuck wie Tattoos und Piercings relativ eindeutig nicht erwünscht. Doch was kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in dieser Hinsicht wirklich vorschreiben bzw. verbieten? Grundsätzlich Privatsache des Arbeitnehmers Grundsätzlich ist das Erscheinungsbild und damit auch das Tragen von Piercings und Tattoos die Privatangelegenheit von Arbeitnehmern. Dennoch ergeben sich für Arbeitgeber in verschiedener Hinsicht Gründe dafür, diese zu verbieten. Verbot bei Gefahr für ... weiter lesen
• Überstunden/Mehrarbeit muss in der Regel vergütet werden, allerdings kann statt dessen auch ein Freizeitausgleich vereinbart werden. Ist eine Vergütung der Überstunden vereinbart, so darf der Arbeitgeber nur dann einseitig einen Freizeitausgleich anordnen, wenn im Arbeitsvertrag eine Ersatzbefugnis vereinbart ist. • Nach dem Bundesarbeitsgericht ist eine Vereinbarung unzulässig, die regelt dass Überstunden nicht bezahlt werden, sondern in der Arbeitsvergütung mit abgedeckt sind. Derartige Vereinbarungen sind nur bei leitenden Angestellten denkbar. • Bei leitenden Angestellten kommt eine Vergütung der Überstunden/Mehrarbeit mangels ausdrücklicher ... weiter lesen
Hamburg (jur). Ein an einer jüdischen Schule aufgenommenes Totenkopf-Foto muss nicht antisemitisch sein. Das entschied am Mittwoch, 18. September 2013, das Arbeitsgericht Hamburg (Az.: 27 Ca 207/13). Es hob daher die Kündigung eines Hamburger Polizisten auf. Der Polizist war als Objektschützer an einer jüdischen Schule im Stadtteil Rotherbaum eingesetzt. Auf seiner persönlichen Facebook-Seite stellte er ein Foto ein, das vor der Schule einen Totenkopf mit Polizeimütze zeigte. Die Hansestadt Hamburg nahm dies zum Anlass für eine fristlose Kündigung. Der Polizist hat sich inzwischen bei der jüdischen Gemeinde in Hamburg entschuldigt. Es sei ein – freilich unangemessener – ... weiter lesen
Nach § 78 a Abs. 2 BetrVG gilt zwischen einem Auszubildenden, der Mitglied eines der in § 78 a Abs. 1 BetrVG genannten Betriebsverfassungsorgane ist, und dem Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung schriftlich verlangt hat. Die Vorschrift findet auch auf Personen Anwendung, die nach § 19 BBiG eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass sie sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach § 1 Abs. 2 BBiG befinden, soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist. ... weiter lesen