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Im März teilte BP seinen Arbeitnehmern noch ermutigend mit, dass die Jobs in der Corona-Pandemie für die kommenden drei Monate sicher seien. Nun kommt die Wende. BP kündigt an jeden 7. Arbeitsplatz abzubauen und damit insgesamt fast 10.000 Arbeitsplätze . BP mit Sitz in London beschäftigt weltweit 70.000 Arbeitnehmer . An welchen Standorten die Stellen abgebaut werden, wurde noch nicht entschieden, aber ausschließlich Jobs in der Verwaltung sollen wegfallen. Überproportional betroffen sei dabei die Führungsebene. Bis zum Ende des Jahres soll der Stellenabbau vollzogen werden. Zudem müssen leitende Mitarbeiter auf Gehaltserhöhungen 2020 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Laut Focus online Artikel vom 30.11.2011 plant die Allianz bis 2014 mehrere hundert Stellen zu streichen. Allein 340 der davon betroffenen Jobs sind im Posteingangszentrum der Allianz in Berlin. Was ist den betroffenen Arbeitnehmern zu raten? Im Fall von betriebsbedingten Kündigungen gilt: Zunächst sollte sich der hiervon betroffene Arbeitnehmer fragen, ob er die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses oder eine möglichst hohe Abfindung erreichen will. In beiden Fällen muss der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage einreichen, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Wenn er eine ... weiter lesen
Der Kläger war bei dem beklagten Luftfahrtunternehmen seit 1976 beschäftigt. Er war zunächst 15 Jahre lang halbtags und dann in Vollzeit tätig. Das Arbeitsverhältnis endete 1999 durch eine betriebsbedingte Kündigung im Vollzug einer Betriebsänderung. Nach dem zwischen der Arbeitgeberin und dem Betriebsrat vereinbarten Sozialplan errechnete sich die Abfindung nach der Formel "Jahre der Betriebszugehörigkeit x Monatsgehalt x 2". Dabei sind Jahre mit Teilzeitbeschäftigung anteilig zu berücksichtigen. Der Kläger hat die Minderung seines Abfindungsanspruchs wegen der früheren Teilzeitarbeit für unwirksam gehalten. Unter Berufung auf eine Verletzung von § 75 BetrVG in Verbindung mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat er ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Eine fristlose Kündigung können Arbeitgeber nur dann aussprechen, wenn ein so gravierender Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt, dass dem Arbeitgeber das Festhalten am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Ein solcher Verstoß kommt grundsätzlich nur bei einem Verhalten des Arbeitnehmers in Betracht, das ihm auch vorzuwerfen ist – das er also verschuldet hat. Es gibt jedoch besondere Ausnahmefälle, in denen eine fristlose Kündigung auch ohne ein ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz wird zwischen Diensterfindungen und freien Erfindungen unterschieden, die sich hinsichtlich des Inanspruchnahmerechts des Arbeitgebers maßgeblich unterscheiden. Diensterfindungen: Bei einer Diensterfindung handelt es sich um eine Erfindung, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurden, die entweder aus der dem Arbeitnehmer aufgetragenen Tätigkeit entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes beruhen. Diensterfindungen müssen dem Arbeitgeber gemeldet werden und können von diesem in Anspruch genommen werden. ... weiter lesen
Der Kläger war als Bauarbeiter im Betrieb eines Hoch- und Tiefbauunternehmens tätig. Über das Vermögen seines Arbeitgebers ist im Dezember 1996 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden. Der Gesamtvollstreckungsverwalter stellte den Kläger am 1. Dezember 1996 zunächst "unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche" von der Arbeitsleistung frei. Der Kläger blieb daraufhin der Arbeit fern und meldete sich arbeitslos. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich im April 1997 beendet. Der Verwalter trug in die Lohnnachweiskarten, die für das Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft geführt werden, die entstandenen Urlaubsansprüche ein und bescheinigte im Teil C für 1996 als "gewährt" 19 Urlaubstage sowie 4.171,74 DM Urlaubsvergütung und für ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Düsseldorf verhandelt derzeit über eine Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin , die in der Küche des DRK-Seniorenzentrum Grafental beschäftigt war. Nach 16 Jahren Betriebszugehörigkeit erhielt diese von ihrem Arbeitgeber die fristlose Kündigung . Der kündigende Arbeitgeber wirft seiner Arbeitnehmerin vor ein selbstgeschiertes Käsebrötchen gegessen zu haben und dafür nicht bezahlt zu haben. Mit der fristlosen Kündigung war die Arbeitnehmerin nicht einverstanden und reichte vor dem Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage ein. Die Arbeitnehmerin wendet ein, dass sie das Brötchen – wie immer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sei notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Bei Verfehlungen eines Arbeitnehmers versuchen Arbeitgeber oft einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln, um eine Kündigung und einen danach oft folgenden Kündigungsschutzprozess zu vermeiden. Ist in der Aufhebungsvereinbarung weiter eine sog. Klageverzichtsklausel enthalten, in der die Parteien auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Aufhebungsvertrag wie Klage usw. verzichten, ist diese unwirksam, wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht in Erwägung gezogen hätte (BAG vom 12.03.2015, 6 AZR 62/14). Der Fall mit der Klageverzichtsklausel Einem Arbeitnehmer in einem Einzelhandelsunternehmen wurde vorgeworfen, am Vortag zwei Tütensuppen aus dem ... weiter lesen
Urlaub ohne Arbeit - für viele Arbeitnehmer heutzutage leider nur noch ein schöner Traum. Die modernen Kommunikationsmittel machen es möglich und angeblich auch notwendig: Über die Hälfte aller Deutschen müssen einer Studie von lastminute.de zufolge im Urlaub für den Arbeitgeber erreichbar sein. Doch müssen sie es wirklich? Wie ist die Rechtslage? Immer wieder versuchen Arbeitgeber sich über so genannte Erreichbarkeitsklauseln Leistungen der Arbeitnehmer auch während des Erholungsurlaubs zu sichern. Solche Klauseln sind regelmäßig unwirksam. Das Urlaubsrecht ist zwingend. Der Arbeitnehmer soll den Urlaub als Erholung von der Arbeit nutzen können und seine Zeit nicht ... weiter lesen
Arbeitsverhältnisse enden auf sehr unterschiedliche Weise. Nicht immer ist es die Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Nachfolgend stelle ich die Beendigungssituationen jenseits von Kündigungen und Aufhebungsverträgen dar. 1. Der Arbeitnehmer erreicht das Renteneintrittsalter Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht endet das Arbeitsverhältnis bei Erreichen des 65. bzw. 67. Lebensjahres und der damit verbundenen Möglichkeit zum Bezug von Altersrente nicht automatisch, sondern nur, wenn dies · in einem anwendbaren Tarifvertrag, · in einer Betriebsvereinbarung oder · im Arbeitsvertrag ausdrücklich so geregelt ist. Natürlich haben viele Arbeitnehmer ... weiter lesen
• Für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, ist dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das dieser ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. • Die gesetzlichen Regelungen stellen Rahmenbedingungen dar, es ist möglich durch den Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag besser gestellt zu werden. • Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen besteht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Umfang der zu leistenden Arbeitszeit. • Die Höhe des Feiertagsentgelts richtet sich nach der Arbeitsvergütung, welche der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte, d.h. der Feiertag ... weiter lesen