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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben nicht nennen. Dennoch handelt es sich bei den meisten Kündigungen um betriebsbedingte Kündigungen. Eine solche Kündigung wird nur dann auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhebt. Dann ist es nämlich am Arbeitgeber, die betriebsbedingten Gründe darzulegen und zu beweisen. Damit haben Arbeitgeber in der Praxis regelmäßig Schwierigkeiten, weshalb Arbeitnehmer vor Gericht gute Abfindungen erzielen können. Voraussetzungen ... weiter lesen
Bundesarbeitsgericht : sachgrundlose Befristung ist zulässig, wenn zwischen der Vorbeschäftigung und dem neuen befristeten Vertrag mehr als 3 Jahre liegen Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 06.04.2011 entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis auch dann ohne Sachgrund befristet werden kann, wenn der/die Arbeitnehmer(in) bereits zuvor bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war ( Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.04.2011, 7 AZR 716/09 , vorhergehend: Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2009, 7 Sa 13/09) Die Regelung im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG) schließt zwar eine so genannte „sachgrundlose Befristung" aus, wenn mit demselben Arbeitnehmer ... weiter lesen
Berlin (jur). Berliner Polizeibeamte können für Mehrarbeit im polizeilichen Bereitschaftsdienst vollen Freizeitausgleich verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag, 12. Januar 2016 bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: VG 26 K 58.14). Die Richter erklärten damit das Vorgehen des Landes für rechtswidrig, nur eine Dienstbefreiung von einem Drittel der Bereitschaftsdienstzeit zu gewähren. Geklagt hatte ein Polizeioberkommissar, der 2011 zur Unterstützung der niedersächsischen Polizei anlässlich eines Castor-Transports nach Gorleben über seine regelmäßige Arbeitszeit hinaus Bereitschaftsdienste leistete. Für die Mehrarbeit beanspruchte er ... weiter lesen
Hamburg (jur). Wenn der Körper streikt und Arbeitnehmer krank zu Hause bleiben, können sie nicht gleichzeitig ihrem Betrieb den Streik erklären. Der Arbeitgeber muss daher Lohnfortzahlung zahlen – auch dann, wenn die Gewerkschaft gleichzeitig oder nach Beginn der Krankheit zu einem Streik aufruft, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Urteil das Arbeitsgericht Hamburg vom 16. Oktober 2013 (Az.: 27 Ca 184/13). Auch während eines bewilligten Urlaubs dürfe der Arbeitgeber nur dann von einer Streikteilnahme ausgehen, wenn sich der Arbeitnehmer aktiv am Streik beteiligt oder seine Teilnahme ausdrücklich erklärt. Diese Rechtsprechung gilt jedenfalls dann, wenn Krankheit oder ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin und Essen. Wegen der derzeitigen Warnstreiks bei der Bundesbahn kommen viele Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen. Falsche Einschätzungen können Arbeitnehmer im Extremfall sogar den Job kosten. Ohne Arbeit keinen Lohn. Wer verspätet zur Arbeit kommt, hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, für die verlorene Zeit Arbeitsentgelt zu bekommen. Der Arbeitnehmer trägt das so genannte Wegerisiko. Egal ob wegen Glatteis, Zugausfall, Bahnstreik oder Unwetter: Der Arbeitgeber muss die ausgefallene Zeit nicht bezahlen. Darf man die verlorene Arbeitszeit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen Kündigungsschutz bei Kündigung wegen Krankheit. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift, wenn Arbeitnehmer mehr als ein halbes Jahr in einem Unternehmen beschäftigt sind, in dem regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter arbeiten. In diesem Fall braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. Die Krankheit eines Arbeitnehmers kann einen solchen Kündigungsgrund darstellen. Krankheit als Kündigungsgrund. Folgende Gründe kommen für eine krankheitsbedingte Kündigung in Betracht: • Häufige Kurzzeiterkrankungen ... weiter lesen
Vergütung Teilzeitbeschäftigter bei nachträglichem Wegfall vergleichbarer Vollzeitarbeitsplätze Die Klägerin ist als teilzeitbeschäftigte Musiklehrerin beim beklagten Land beschäftigt. Im Jahre 1996 entschied das Landesarbeitsgericht in einem Vorprozeß, daß die vereinbarte Vergütung nach VergGr. IV a BAT wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit (§ 2 Abs. 1 BeschFG) unwirksam sei, weil vergleichbare Vollzeitbeschäftigte nach VergGr. II a BAT vergütet würden. Die Klägerin habe gemäß § 612 Abs. 2 BGB Anspruch auf Vergütung nach VergGr. II a BAT. Im Jahre 1998 machte das beklagte Land geltend, es habe zwischenzeitlich den im Vorprozeß als vergleichbar angesehenen Angestellten neue Aufgaben übertragen, ... weiter lesen
In der Folge finden Sie alle wichtigen Hinweise zum Thema Dienstwagen im Arbeitsrecht. Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Anspruchsgrundlage: Der Anspruch auf einen Dienstwagen besteht in der Regel aufgrund einer einzelvertraglichen Regelung, meist ergibt er sich aus dem Arbeitsvertrag. In Betracht kommt aber auch ein Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Arbeitsrechts, wenn einem bestimmten Personenkreis Dienstwagen zur Verfügung gestellt werden, ein bestimmter Arbeitnehmer aber ohne sachlichen Grund davon ausgeschlossen wird. Private Nutzung: Für den Fall, dass eine private Nutzung des Dienstwagens gestattet ist, ist dessen ... weiter lesen
Erfurt (jur). Erweist sich eine fristlose Kündigung als unwirksam, muss der Arbeitgeber nicht nur den Lohn nachzahlen, sondern auch noch offenen Urlaub abgelten. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für diesen Fall hilfsweise von der Arbeit freigestellt hat, urteilte am Dienstag, 10. Februar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 445/13). Es gab damit seine frühere Rechtsprechung auf. Steht bei einer ordentlichen Kündigung noch Urlaub aus, ist eine Feistellung mit Urlaub üblich. Der Arbeitnehmer erhält damit auch seinen Urlaubslohn. Bei einer fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung ist dies ausgeschlossen. Der Arbeitgeber muss daher noch offene ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 (Az: 1 ABR 19/10 , kein Urteil) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Weil deshalb die von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge grundsätzlich unwirksam sind, können Leiharbeitern Ansprüche auf Lohnnachzahlungen in beträchtlicher Höhe gegen Zeitarbeitsfirmen zustehen. 1. Was ist der Grund für das mögliche Bestehen von Ansprüchen von Leiharbeitern auf Nachzahlung von Lohn? Prinzipiell gilt der gesetzliche Grundsatz, dass Zeitarbeiter denselben Lohn bekommen müssen, wie vergleichbare fest angestellte ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben könnte. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann dies einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB darstellen. Zulässigkeit: In Anbetracht der aus dem Strafrecht bekannten Unschuldsvermutung könnten sich Zweifel an der Zulässigkeit der Verdachtskündigung ergeben. Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 27. April 2023 zum Aktenzeichen 8 Sa 463/22 , dass die Vereinbarung einer Zweckbefristung oder auflösenden Bedingung unwirksam ist, wenn das zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende Ereignis der Dispositionsmöglichkeit des Arbeitgebers unterliegt. In dem zwischen den Parteien am 15.02.2019 mit der Überschrift „Zweckbefristeter Arbeitsvertrag “ geschlossenen Vereinbarung heißt es u.a.: „§ 8 Beginn, Dauer, Ruhen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 15.02.2019. Das Arbeitsverhältnis ist zweckbefristet. Es endet nicht zu einem vorab festgelegten Zeitpunkt. Zweck des Arbeitsverhältnisses ist die ... weiter lesen