Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Ottobrunn - Mietrecht
Rechtsanwälte für Mietrecht im Umkreis von 25 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Inhalt der Mietpreisbremse: Zu Erinnerung: Im Wesentlichen beinhalten die entsprechenden Regelungen - eine Begrenzung der Miethöhe auch bei Neuvermietung in ausgewiesenen Gebieten. - eine Verankerung des Bestellerprinzips im Bereich der Wohnungsmakler (wer bestellt, der zahlt). Begrenzung der Miethöhe auch bei Eintritt eines neuen Mieters? Oftmals haben Mieter den Wunsch, eine neue Person in ihren „altern“ Mietvertrag mit aufzunehmen. Dabei kann es sich um neue Lebenspartner oder Ehegatten handeln. Teilweise steckt aber auch nur der Plan dahinter, dadurch Miete zu sparen. ... weiter lesen
Hat die gemietete Gewerbeeinheit einen Mangel ist die Miete automatisch kraft Gesetz je nach Schwere des Mangels um einen entsprechenden Prozentsatz gemindert. Grundsätzlich kann der Mieter die Miete für den Zeitraum des Mangels in Höhe der Minderungsquote zurückverlangen, wenn er gleichwohl die volle Mietzahlung unter Vorbehalt erbringt. Neben dem Vorliegen eines Mangels sind zwei weitere Voraussetzungen praxisrelevant. Erstens: Der Mieter muss den Mangel (nachweisbar) anzeigen. Ohne Mängelanzeige kann der Mieter nur in wenigen Ausnahmefällen seine überzahlte Miete zurückfordern. Die zweite wichtige Voraussetzung für die Rückforderung von Mieten ist, dass der Mangel die ... weiter lesen
Der Vermieter will modernisieren und dabei den Grundriss der Wohnung wesentlich ändern. Was muss der Mieter dulden? Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig darauf ab, ob potentielle Mieter die Wohnung nach Durchführung der Baumaßnahmen eher anmieten würden als vorher. Der BGH hat das zum Beispiel für den Fall bejaht, dass bei einer 4-Zimmer-Wohnung Bad und Toilette getrennt werden und dieser Trennung die zuvor vorhandene Speisekammer zum Opfer fällt (BGH, ... weiter lesen
In der Praxis ist in vielen Fällen der Eigenbedarf des Vermieters nur vorgetäuscht. Der Vermieter sollte hier berücksichtigen, dass er sich in einem solchen Fall schadensersatzpflichtig machen kann. Das kann teuer werden, da ein Schaden in der Differenz zwischen dem ursprünglichen Mietzins und der vom Mieter für die vergleichbare neue Wohnung zu zahlenden Miete bestehen kann und theoretisch über einen sehr langen Zeitraum vom Vermieter zu zahlen ist. Nichtsdestotrotz lässt sich ein vorgetäuschter Eigenbedarf oft nur schwer nachweisen. Wird die Wohnung z.B. als Studentenbude für den Nachwuchs des Vermieters benötigt, macht sich der Vermieter nicht schadensersatzpflichtig, wenn der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landgerichts Berlin, LG Berlin, Beschluss vom 27. Februar 2014 – 67 S 476/13 –, juris Die Ausgangslage: Gerade in Großstädten wie Berlin kommt es immer wieder zu folgender Situation: Der Mieter hat in ruhiger Lage angemietet. Durch die Ausbreitung der Stadt oder durch die Intensivierung der Bebauung bedingt, wird in seiner Nachbarschaft ein größeres Bauwerk errichtet. Der Mieter möchte wegen der damit verbundenen Beeinträchtigungen im Mietgebrauch, insbesondere wegen Lärm und Dreck, die Miete mindern. Im vorliegenden Fall ging es um die ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Viele Mietverträge sehen ein generelles Verbot von Tierhaltung vor. Manchmal ist auch nur speziell die Haltung von Hunden und Katzen verboten. Da die Tierhaltung ohne Erlaubnis des Vermieters unter Umständen nach vorangegangene Abmahnung eine Kündigung des Mietverhältnisses begründen kann, ist für Mieter Vorsicht geboten. Im Einzelfall stellt sich immer die Frage, ob der Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter auf Gestattung der Tierhaltung hat. Dafür kommt es regelmäßig zunächst darauf an, ob das im Mietvertrag vereinbarte Verbot wirksam ist. ... weiter lesen
Serie – Teil 3: Schimmelpilz im Gebäude – Beweissicherung vor der Sanierung I. Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Beweissicherung. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen Teil 3 – Beweissicherung unter Kostenaspekten. Vorliegend lesen Sie Teil 3 einer Artikelserie zum Thema Beweissicherung vor der Schimmelpilzsanierung. Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. Heute: 3. Sicherung der Beweislage Häufig geht der eigentliche Streit zwischen den Parteien, um die Frage, ob ein Mangel überhaupt vorhanden ist. ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof geht davon aus das dies jedenfalls in aller Wege selbst bei erheblicher Gesundheitsgefährdung des Mieters erforderlich ist (BGH, Urteil v. 18.04.2007, Az. VIII AZ 182/06). In dem der Entscheidung zu Grunde liegendem Fall hatte eine Mieterin Schimmelpilz befall an mehreren Stellen unter anderem im Schlafzimmer der Wohnung festgestellt. Die Mieter litt an Neurodermitis und Asthma und hatte insbesondere in den Monaten vor Feststellung des Schimmelpilzbefalls häufiger Hautauschlag und Asthmaanfälle erlitten. Auch in einem solchen Fall ist die firstlose Kündigung nicht ohne vorherige Aufforderung unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung, bzw. erfolgloses abmahnen wirksam es geht nur in dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Kammergericht (KG) Berlin hat mit Urteil vom 17. Juni 2010 (Az. 12 U 51/09) entschieden, dass sich die Einordnung eines Mietverhältnisses als Wohn- oder Gewerbemietverhältnis vor allem danach richten soll, in welchem Bereich der Schwerpunkt des Mietverhältnisses liegt. Dies könne sich sodann aus den Umständen des Einzelfalles ergeben. Maßgeblich für die Beurteilung kann dann auch ein unter Umständen vereinbarter Vertragszweck sein. Auch sei der wirkliche Wille der Parteien für die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2014 – VIII ZR 349/13 –, juris. Die Ausgangslage: Zwischen Mietern und Vermietern wird immer wieder über die Frage gestritten, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung besteht. In der hier zu besprechen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof den Vermieter wegen unberechtigter Verweigerung der Erlaubnis zum Schadensersatz verurteilt. Dazu hatte ich bereits in einem gesonderten Artikel Stellung genommen. Das Urteil ist allerdings auch interessant im Hinblick auf die Frage, unter welchen ... weiter lesen
Umstände, die dem Mieter bereits in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt wurden oder ihm aus sonstigen Gründen bereits bekannt sind, muss der Vermieter nicht noch einmal ausdrücklich in der Eigenbedarfskündigung aufführen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Versäumnisurteil vom 06. Juli 2011 – VIII ZR 317/10 –, juris) Die Ausgangslage: Gemäß § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB muss der Vermieter im Kündigungsschreiben die Gründe für das berechtigte Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses angeben. Vermietern ist ausdrücklich ... weiter lesen
Es dürfte nicht selten vorkommen, dass der Mieter die Miete nicht wie vertraglich vereinbart im Voraus zum 3. Werktag eines Monats überweist, sondern erst ein paar Tage später. Mal wird das Geld am 4. oder 6. Werktag, mal erst am 10. des Monats überwiesen. Der Mieter denkt sich meist nichts dabei, der Vermieter bekommt ja schließlich sein Geld. Doch Vorsicht! Jede einzelne dieser verspäteten Zahlungen stellt eine Vertragsverletzung dar. Nach Jahren missfällt dies dem Vermieter - oder dem neuen Vermieter, der das Grundstück erworben hat - und er mahnt den Mieter deshalb ab und droht ihm die fristlose Kündigung für den Fall an, dass erneut die Miete nicht pünktlich gezahlt wird. ... weiter lesen