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Rechtsanwalt in Langebrück - Arbeitsrecht
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Durch Einführung von Kurzarbeit versuchen die Unternehmen Personalkosten zu senken, indem die Arbeitszeit der Arbeitnehmer abgesenkt wird. Der Lohn wird entsprechend gekürzt. Seit Anfang 2009 kann sich Kurzarbeit auch auf einzelne Arbeitnehmer erstrecken. Die Einführung von Kurzarbeit bedarf einer Rechtsgrundlage. In Betrieben mit Betriebsrat kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit mit dessen Zustimmung einführen, in Betrieben ohne Betriebsrat nur, wenn dies im Arbeitvertrag (wirksam) vereinbart wurde oder der Arbeitnehmer zustimmt. Nur ausnahmsweise kommt eine Einführung durch Vereinbarung im Tarifvertrag in Betracht. ... weiter lesen
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung in Betrieben oder Behörden dient der Vertretung von Jugendlichen unter 18 Jahren sowie von Personen unter 25 Jahren, die sich in der Berufsausbildung befinden. Zu den Voraussetzungen für die Wählbarkeit dieser Vertretung sowie deren Aufgaben und Rechten ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Wählbarkeit: Grundlegende Voraussetzungen für die Wählbarkeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist das Bestehen eines Betriebsrates. Wählbar ist jeder Arbeitnehmer, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unabhängig davon, ob er sich in der Berufsausübung befindet. Allerdings ... weiter lesen
Der Geschäftsführer einer GmbH vertritt die Interessen des Arbeitgebers und kann sich daher normalerweise nicht auf die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes berufen, auch wenn er lediglich Angestellter ist und keine Geschäftsanteile an der Gesellschaft hält. Dies wird in § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ausdrücklich geregelt. Da er also seinen Arbeitsplatz und sein Einkommen grundsätzlich bereits bei leichten Unstimmigkeiten mit den Gesellschaftern verlieren kann, wird er normalerweise dadurch geschützt, dass sein Dienstvertrag für einen längeren Zeitraum ordentlich nicht gekündigt werden kann. Sollte es dann doch zu solchen Unstimmigkeiten ... weiter lesen
Werden mehr Kandidaten für die Wahl des Wahlvorstandes vorgeschlagen, als der zu wählenden Wahlvorstandmitglieder hat, muss der Wahlvorstand durch eine Abstimmung bestimmt werden. Ein Beitrag zum Beschluss des Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 17. Mai 2013 – 5 TaBVGa 2/13 –, juris - von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Grundsätzlich ist es möglich den Wahlvorstand ohne Wahl zu bestellen, wenn insgesamt nicht mehr Kandidaten vorhanden sind, als der Wahlvorstandmitglieder haben muss. Im vorliegenden Fall war dies aber anders. Es gab insgesamt mehr Kandidaten. Trotzdem war eine Wahl unterblieben. Die Entscheidung: Das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Der Betriebsrat hat bei Störungen oder Behinderungen seiner Betriebsratstätigkeit durch den Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch. Unter Umständen ist sogar eine Strafbarkeit des Arbeitgebers denkbar. Behinderung der Betriebsratstätigkeit: Der Begriff der Behinderung nach § 78 S. 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 26. September 2011 – 16 TaBV 105/11 –, juris). Gemeint ist damit insbesondere jede unzulässige Erschwerung und Störung, erst recht die Verhinderung der Betriebsratsarbeit. Behinderung durch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Momentan geht der Fall eines Mitarbeiters der Gegenbauer Sicherheitsdienste GmbH durch die Presse. Auf einem Video ist zu sehen, wie dieser massiv rassistische und hetzerische Äußerungen über Flüchtlinge und die gegenwärtige Flüchtlingspolitik der Bundesregierung machte. Das Video lässt auch klar die Dienstjacke des Mitarbeiters mit der Aufschrift des Arbeitgebers Gegenbauer erkennen. Das ist umso problematischer, als die Firma und der Mitarbeiter mit der Bewachung der Flüchtlinge am Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) in Berlin-Moabit beauftragt waren. Der Mitarbeiter wurde sofort ... weiter lesen
• Die Abmahnung kann grundsätzlich formlos erteilt werden. Aus Beweisgründen wird sie aber regelmäßig schriftlich erteilt. • Der Arbeitnehmer muss Kenntnis von der Abmahnung erlangen. Sinnvollerweise lässt sich der Arbeitgeber die Entgegennahme auf einer Kopie mit dem Vermerk "Erhalten am ...." durch den Arbeitnehmer quittieren. • Voraussetzung einer wirksamen Abmahnung ist, dass der Arbeitgeber oder ein Abmahnungsberechtigter, dem Arbeitnehmer hinreichend deutlich die Art und Weise der beanstandeten Vertragsverstöße und Pflichtwidrigkeiten vor Augen hält und mit dem Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfalle der Inhalt oder der Bestand des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Der Dienst-PC am Arbeitsplatz bietet – neben seiner offensichtlichen Funktion als Arbeitswerkzeug – auch eine Reihe von Verlockungen für Arbeitnehmer. Dazu zählt insbesondere die private Internetnutzung während der Arbeitszeit, die immer wieder zu Streitigkeiten, speziell auch infolge von Kündigungen, führt. Doch es gibt auch noch weitere fragwürdige Nutzungsmöglichkeiten, die das Risiko eines Jobverlustes mitbringen. Erstellung von Raubkopien durch Arbeitnehmer: In einem recht aktuellen Urteil hatte das Landesarbeitsgericht ... weiter lesen
Ein Plädoyer für eine zügige gesetzgeberische Tätigkeit von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 21.7.2011 (Whistleblower-Fall, Heinisch ./. Bundesrepublik Deutschland, zuvor Heinisch ./. Vivantes Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006, Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05) hat für erhebliches Medieninteresse gesorgt. Hintergrund der allgemeinen Aufregung ist der Umstand, dass das nationale Recht keine klaren Regelungen für Arbeitnehmer enthält, die in ihrem Unternehmen Missstände entdecken und diese öffentlich machen, bzw. von Straftaten oder möglichen ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.11.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 578/18 entschieden, dass eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann erfüllt, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 40/2019 vom 20.11.2019 ergibt sich: Dem genüge die Klausel, der Arbeitnehmer werde unwiderruflich von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, nicht, so das BAG. Die Klägerin war bei der Beklagten als Sekretärin ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen
Arglistige Täuschung: Frage nach der Schwangerschaft bei Bestehen eines Beschäftigungsverbotes für die vereinbarte Tätigkeit Die Parteien schlossen am 3. Mai 2000 einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wonach die Klägerin als Wäschereigehilfin beschäftigt werden sollte. Unter § 8 des von der Beklagten aufgesetzten Vertrags versicherte die Klägerin, sie sei nicht schwanger. Tatsächlich hatte ihre Ärztin bereits am 11. April 2000 eine Schwangerschaft festgestellt. Am 19. Mai 2000 informierte die Klägerin die Beklagte über die Schwangerschaft. Daraufhin focht die Beklagte mit Schreiben vom 8. Juni 2000 den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Die Klägerin hat die Feststellung begehrt, daß ihr Arbeitsverhältnis durch die ... weiter lesen