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Fristlose Kündigung wegen des Verdachtes, ein Arbeitnehmer habe sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln erschlichen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2013 – 10 Sa 100/13 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Wenn der Arbeitnehmer krankfeiert, obwohl er eigentlich gesund ist und sich durch falsche Angaben beim Arzt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschleicht, kann dies grundsätzlich den Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. In solchen Fällen erschleicht sich der Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, die ihm eigentlich nicht ... weiter lesen
Erfurt (jur). Arbeitgeber müssen bei behördlich angeordneten flächendeckenden Betriebsschließungen infolge der Corona-Pandemie keinen Lohn während des Arbeitsausfalls zahlen. Denn die allgemeine coronabedingte Betriebsschließung stelle eine hoheitliche Maßnahme dar, für die der Arbeitgeber nicht das Risiko tragen muss, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag, 4. August 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: 5 AZR 366/21). Anders sehe dies jedoch aus, wenn eine im einzelnen Betrieb angelegte besondere Ansteckungsgefahr - etwa infolge der Produktionsmethoden - besteht. Geklagt hatte eine frühere Mitarbeiterin einer Spielhalle in Wuppertal. Da ... weiter lesen
• Der Interessenausgleich soll die Entstehung von wirtschaftlichen Nachteilen bei einer Betriebsänderung nach Möglichkeit verhindern oder abmildern. • Der Interessenausgleich ist ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats. • Der Interessenausgleich ist anders als der Sozialplan keine Betriebsvereinbarung. • Bei jeder Betriebsänderung besteht die Verpflichtung zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Interessenausgleich. • In Interessenausgleichen werden typischerweise Dinge vereinbart wie z.B. die Modalität der Betriebsänderung, Regelungen zur Einführung von Kurzarbeit, Vereinbarungen von Qualifikationsmaßnahmen der Arbeitnehmer, sonstige ... weiter lesen
Thyssen-Krupp hat bereits im Jahr 2020 in einigen Werken Arbeitsplätze gestrichen. Nun geht im Jahr 2021 der Stellenabbau weiter. In allen sechs Engineering-Werken in Deutschland fallen 385 Arbeitsplätze weg. Außerdem wird die Sparte in zwei Unternehmen aufgeteilt – in eine Firma für Karosseriebau und eine für Antriebstechnik. Der Betriebsrat geht davon aus, dass bis Ende März 2021 der Abbau der Arbeitsplätze abgeschlossen ist. Die Arbeitnehmervertretung in Form des Betriebsrats mit der Gewerkschaft haben sich mit Thyssen-Krupp auf einen neuen Interessenausgleich geeinigt. Arbeitnehmer in allen Unternehmensbereichen sind demnach betroffen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Verstoß gegen Arbeitsvertrag durch Speichern von Unternehmensdaten Zahlreiche Arbeitsverträge enthalten ein Verbot, nach dem es Arbeitnehmern untersagt ist, unternehmensbezogene Daten auf privaten Medien, wie Handy, Notebook, USB-Stick oder externer Festplatte, zu speichern. Nichtsdestotrotz fordern Arbeitgeber in der Praxis mitunter, dass Arbeitnehmer genau das tun. Das wird dann problematisch, wenn später Streit darüber entsteht, ob der Arbeitnehmer wirklich speichern durfte. Der Arbeitnehmer ist dann insofern im Nachteil, als er beweisen muss, dass ihn der Arbeitgeber tatsächlich zur Speicherung ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat am 09.03.2021 zu den Aktenzeichen C-344/19 und C-580/19 entschieden, dass eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft nur dann in vollem Umfang Arbeitszeit darstellt, wenn die dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen seine Möglichkeit, während dieser Zeit seine Freizeit zu gestalten, ganz erheblich beeinträchtigen. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 35/2021 vom 09.03.2021 ergibt sich: Organisatorische Schwierigkeiten, die eine Bereitschaftszeit infolge natürlicher Gegebenheiten oder der freien Entscheidung des Arbeitnehmers für ihn mit sich bringen kann, sind unerheblich. In der Rechtssache C-344/19 war ein spezialisierter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Vertragsfreiheit: Ausgangsbasis der rechtlichen Betrachtung im Zusammenhang mit der Einordnung eines Vertragsverhältnisses ist regelmäßig die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit. Diese darf aber nicht missverstanden werden. Sie bezieht sich zunächst einmal auf die Freiheit der Vertragsparteien, beliebige wechselseitige Rechte und Pflichten begründen zu können. Sie können den tatsächlichen Inhalt ihres Vertragsverhältnisses bestimmen. Anders sieht es allerdings mit der Frage der rechtlichen Einordnung aus. Vertragsfreiheit bedeutet nicht rechtliche Zuordnungsfreiheit: Den Parteien ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen von Arbeitnehmern steht eine Klausel, wonach Überstunden mit dem monatlich vereinbarten Gehalt abgegolten sind. Aber ist diese auch wirksam? Nein, wie das Bundesarbeitsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 17.08.2011, 5 AZR 406/10, entschieden hat. In diesem Fall ging es um einen Rechtsanwalt, der in einer Kanzlei zu einem Gehalt von über EUR 80.000,00 jährlich tätig war und viele Überstunden über die vereinbarte Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche hinaus leistete, weil er hoffte dort Partner zu werden. Als dies nicht klappte, machte er ausstehende Überstundenvergütung von knapp EUR 40.000,00 wegen der geleisteten Überstunden geltend und wies darauf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Beschlussfassung und Beratung vor Beauftragung erforderlich Ein Rechtsanwalt kann nur aufgrund eines nach ordnungsgemäßer Beratung gefassten Beschlusses eines Betriebsrats von diesem beauftragt werden (ArbG Elmshorn, Beschluss vom 19. Juni 1997 – 3a BV 5/97 – juris) . Um hier sicherzugehen, sollte darauf geachtet werden, dass die Betriebsratsversammlung ordnungsgemäß einberufen, der Tagesordnungspunkt ordnungsgemäß umfassend beraten und ein wirksamer Beschluss gefasst wird. Hinzuziehung für außergerichtliche Tätigkeit Ein Betriebsrat kann berechtigt sein, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Kündigungsschutz des Arbeitnehmers: Wenig überraschend ist eine Kündigungsschutzklage immer dann zu erwarten, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt. Das ist der Fall, wenn er länger als sechs Monate beim Arbeitgeber tätig war und letzterer regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter bei sich beschäftigt. In diesen Fällen braucht der Arbeitgeber dann einen Kündigungsgrund, dessen Vorliegen er im Prozess dann darlegen und beweisen muss. Kündigung innerhalb des ersten halben ... weiter lesen
Männerdiskriminierung durch Begünstigung von Frauen bei vorgezogener Inanspruchnahme einer Betriebsrente? Es ist für eine Übergangszeit nicht verfassungswidrig, daß der Gesetzgeber für Frauen ein früheres Rentenzugangsalter vorgesehen hat und teilweise noch vorsieht als für Männer. Betriebsrentenzusagen dürfen sich an dieser Rechtslage orientieren. Dies führt in bestimmten Fällen dazu, daß Frauen höhere Betriebsrenten als Männer unter ansonsten gleichen Bedingungen erhalten. Dies verstößt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgericht weder gegen Europarecht noch gegen Art. 3 des Grundgesetzes noch gegen das Lohngleichheitsgebot des § 612 Abs. 3 BGB, soweit die Vorteile auf Beschäftigungszeiten ... weiter lesen
In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat vor jeder Eingruppierung zu unterrichten und dessen Zustimmung einzuholen. Eingruppierung im Sinne dieser Vorschrift ist die Einordnung eines Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema mit mindestens zwei Vergütungsgruppen. Die Beteiligung des Betriebsrats an diesem Akt der Rechtsanwendung dient der Richtigkeitskontrolle. Sein Mitbeurteilungsrecht bei der Eingruppierung bezieht sich nur auf die zutreffende Einstufung des Arbeitnehmers in eine Vergütungsgruppe. Gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung ua. dann verweigern, wenn die vom Arbeitgeber beabsichtigte ... weiter lesen