VERSICHERUNGSRECHT
Kontrolle der Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen werden verstärkt
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Kassel (jur). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Kontrolle der Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen gestärkt. Nach einem am Dienstag, 20. März 2018, verkündeten Urteil müssen die Behörden ihre hierfür bislang verwendeten Kriterien aber überarbeiten (Az.: B 1 A 1/17 R). Konkret soll danach das Bundesversicherungsamt (BVA) über die Vergütung des Vorstandsvorsitzenden der BKK Mobil Oil, Mario Heise, in den Jahren 2014 und 2015 neu entscheiden.
Heise ist seit 2009 Vorstandsvorsitzender der mit über einer Million Versicherten nach eigenen Angaben größten BKK Deutschlands. Bei Neuberufungen oder Vertragsverlängerungen bedürfen die vereinbarten Vergütungen seit August 2013 der Zustimmung des BVA oder der zuständigen Landesbehörde.
Ein Arbeitspapier der Aufsichtsbehörden bezieht sich auf die Veröffentlichten Grundvergütungen und lässt auf den je nach Kassengröße berechneten Durchschnitt einen Zuschlag von 30 Prozent zu. Dies soll Luft auch für andere Vergütungsbestandteile schaffen, etwa Dienstwagen, Prämien oder Alterssicherung. Wurde die Schwelle überschritten, prüfte die Aufsichtsbehörde, ob es hierfür besondere Gründe gibt.
Selbstverwaltungsrecht der Kasse
2014 ergab sich so für die BKK Mobil Oil eine Obergrenze von 204.000 Euro pro Jahr. Heises Vergütung sollte aber für die Zeit von Januar 2014 bis November 2015 auf jahresbezogen insgesamt 206.464 Euro angehoben werden. Dem stimmte das BVA nicht zu.
Das BSG hob die Ablehnung nun auf und verpflichtete das BVA, neu zu entscheiden. Ein Anspruch der BKK auf Zustimmung besteht danach aber ausdrücklich nicht. In einer Ermessensentscheidung müsse die Behörde die Wirtschaftlichkeit sichern, ohne das Selbstverwaltungsrecht der Kasse zu stark zu beschränken.
Grundvergütungen der Kassenvorstände
Grundsätzlich billigten die Kasseler Richter dabei das Verfahren, aus größenbezogenen Durchschnittsvergütungen „Trendlinien“ abzuleiten und darauf Zuschläge vorzusehen. Um wirklich eine Vergleichbarkeit herzustellen, müssten sich die Durchschnittsberechnungen aber auf alle Vergütungsbestandteile beziehen. Zudem müssten die Aufsichtsbehörden neben der Größe der Kasse auch die des Vorstands sowie Art und Umfang der Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigen.
Auf die Aufsichtsbehörden kommt damit nach Angaben eines BVA-Vertreters ein erheblicher Ermittlungsaufwand zu, weil bislang nur die Grundvergütungen der Kassenvorstände veröffentlicht werden.
Für die Zeit ab Dezember 2015 hat die BKK Mobil Oil einen neuen Vertrag für weitere sechs Jahre abgeschlossen. Diesem hatte das BVA zugestimmt.
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