ARBEITSRECHT
BAG: Arbeitnehmer muss Urlaubsanspruch gegenüber neuem Arbeitgeber nachweisen
Autor: NOETHE LEGAL Rechtsanwälte - Kanzlei
Mit Urteil vom 16.12.2014 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber nachweisen muss, dass sein Urlaubsanspruch noch nicht vollständig erfüllt wurde, wenn er im Laufe des Kalenderjahres seine Arbeitsstelle wechselt (AZ.: 9 AZR 295/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:
Dies begründet das BAG unter anderem damit, dass Doppelansprüche nach dem Gesetz nicht in Frage kämen, d.h. ein Arbeitnehmer hat keinen doppelten Anspruch auf Urlaub von zwei Arbeitgebern. Dies ergibt sich nach Auffassung des BAG aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dort ist geregelt, dass ein Urlaubsanspruch nicht besteht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
Im Gegenzug ist der Arbeitgeber aber nach dem BUrlG dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Daher, so das BAG, sei es dem Arbeitnehmer durchaus zumutbar, den entsprechenden Nachweis gegenüber seinem neuen Arbeitgeber zu erbringen.
Das Arbeitsrecht ist eine vielschichtige Materie, in welcher verschiedene zivilrechtliche Vorschriften eine Rolle spielen. Es ist nicht immer leicht, hier den Überblick zu behalten. Gerade wenn es um die diversen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geht, kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten.
Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.
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